Aktuelle Nachrichten

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10.04.2024

Artenschutz am Haus

Artenschutz am Haus – überarbeitete Website der Artenschutzmanagement gGmbH!

27.03.2024

Von Osterpaketen und anderen Geschenken

Ostern ist seit dem Osterpaket 2022, welches von den grünen Bundesministern Steffi Lemke und Robert Habeck vorgelegt wurde, nicht mehr ganz das, was es vorher für mich war! Es wird wohl immer ein bitterer Beigeschmack bleiben!

Artikel übernommen mit freundlicher Genehmigung von der Homepage der EGE-Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Von Osterpaketen und anderen Geschenken   26. März 2024

Mit Ostern   sich seit dem Jahr 2022 für Naturschützer vor allem eines: das im April 2022 von den bündnisgrünen Bundesministern Steffi Lemke und Robert Habeck vorgelegte „Osterpaket“. Es leitete die drastische Absenkung des deutschen Natur- und Artenschutzrechts ein, welche die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hatte. Was folgte ist bekannt: Die Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für Windenergieanlagen, die Reduzierung der an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Brutvogelarten auf 15 Arten, die Reduzierung von Abstands- und Untersuchungserfordernissen, die Umkehr der Beweislast, die Etablierung von Schutzmaßnahmen ungeklärter Wirksamkeit, die Einführung von artenschutzkritischen Zumutbarkeitsgrenzen, der generelle Vorrang der Windenergiewirtschaft vor dem Naturschutz, die Ankündigung nationaler Artenhilfsprogramme mit unklarer Reichweite und Ausstattung oder auch ein absonderliches Anbringungsverbot von Nisthilfen für Fledermäuse und Vögel.

Um den Schein von Offenheit zu wahren, wurden die Naturschutzvereinigungen beteiligt. An einem Freitagnachmittag (10. Juni 2022) wurde der Gesetzesentwurf den Vereinigungen zugeleitet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete am darauffolgenden Montag. Über derlei abgründige Gepflogenheiten berichtete der jährlich mit 8,57 Milliarden Euro finanzierte Öffentlich-Rechtliche Rundfunk mit keiner Silbe. Wie überhaupt dieses Kapitel deutscher Gesetzgebung dort eher nur gefeiert, nicht aber durchleuchtet, geschweige denn kritisch kommentiert wurde.

Allerdings war dies nur ein erster Schlag. Es folgte die Etablierung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen und andere Transformationsprojekte. In diesen Gebieten entfallen künftige Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen und ist allein auf Basis bereits vorliegender aktueller Daten über Artenvorkommen zu entscheiden. Fehlen diese Daten oder sind verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen nicht möglich, sind geringe pauschalierte Beträge in Artenhilfsprogramme an den Bund zu zahlen. Dieses war der zweite Schlag.

Wer glaubt, damit hätte der Furor ein Ende gefunden, sieht sich getäuscht. Die Ampelkoalition hat auch die Schwächung des schwächsten Instruments des Bundesnaturschutzgesetzes ins Auge gefasst: Die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung. Sie hatte in den 1970er Jahren als eine der bedeutendsten Neuerungen des deutschen Naturschutzrechts gegolten. Doch die Pläne der Ampelkoalition reichen noch weiter: Nachdem sie die Landwirte mit der Besteuerung des Agrardiesels gegen sich aufbrachte, bietet sie der Landwirtschaft die Entlastung von Naturschutzauflagen an. Den Preis für die Finanzierung der Staatsausgaben sollen insofern Natur und Landschaft zahlen. Insider erwarten beispielsweise die Legalisierung des Grünlandumbruchs und einen weiteren Intensivierungsschub in der Agrarwirtschaft. Die Landwirtschaftsverbände haben mit ellenlangen Forderungskatalogen längst Position bezogen. Die Koalition im Deutschen Bundestag gegen den Naturschutz war nie so groß wie heute. Sie reicht von links bis rechts.

Was lieben die Grünen mehr als ihre Umwelt? Ich denke Macht und Geld! Diesen „neuen“ Idealen wird, wie man recht deutlich sieht alles geopfert!

04.03.2024

Der Feldzug der Grünen gegen das Naturschutzrecht

Es ist unvorstellbar wie die Grünen, welche gerade mal 16 Prozent der Stimmen der wahlberechtigten Deutschen hinter sich vereinigt haben, einen solchen Einfluss auf die Politik nehmen können. Dazu die Tatsache das der überwiegende Teil der Stimmen aus den urbanen Ballungszentren kommen, wo viele dieser Wähler und besonders deren Kinder weder Schwein noch Schaf noch Huhn oder Hahn und erst recht nicht Rotmilan und Fledermaus kennen und wenn sie doch einmal die Stadt verlassen nach lila Kühen suchen. Diese Klientel hat den Grünen die Macht verliehen das Natur- und Artenschutzrecht, welches über viele Jahre durch das Engagement einer Vielzahl von Naturschützern und Naturfreunden gewachsen ist, innerhalb kurzer Zeit zu demontieren. Angefangen mit der Aufweichung der sogenannten Restriktionen des Naturschutzes, so nennt man heutzutage naturschutzrechtliche Regelungen in diesen Kreisen, welche angeblich den (ungehinderten und maßlosen) Ausbau der Windkraft behindern. Die Grünen, insbesondere der grüne Wirtschaftsminister und die ihm hörige Umweltministerin öffnen Tür und Tor für einen zigtausend fachen Tod von Brut- und Zugvögeln, Fledermäusen und für eine Verschandelung von Natur- und Kulturlandschaften. Das alles wird bewerkstelligt durch:

  • keine artenschutzrechtlichen Untersuchungen mehr bei Windkraftprojekten
  • Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windenergieanlagen 
  • Reduzierung der Anzahl der beim Ausbau der Windenergiewirtschaft zu beachtenden kollisionsgefährdeten Vogelarten
  • drastische Absenkung von Prüfradien um die Brutplätze dieser kollisionsgefährdeten Vogelarten
  • Erleichterungen für das Unterlaufen des Artenschutzes
  • Verankerung des Vorranges der Windenergiewirtschaft vor dem Naturschutz (den Naturschutz überwiegendes Interesse)
  • Bindung von Naturschutzmaßnahmen an fragwürdige Zumutbarkeitsgrenzen
  • Einführung einer Abgabe für Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot
  • genereller Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen für energiewirtschaftliche Pläne und Projekte

und vieles mehr!

Eine Info am Rande:

Die Spitzenpachten für Windkraftanlagen betragen bis zu 100.000 Euro pro Windrad und Jahr. In der Regel nimmt ein Flächeneigentümer um 460.000 Euro Jahrespacht pro Windrad bei einer Laufzeit von 20 bis 25 Jahren ein!

Als wenn das noch nicht genug ist, will man sich nun zu Gunsten der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, auch hier für eine Öffnung von Landschaftsschutzgebieten, welche noch nicht im Bundesnaturschutzgesetz geregelt ist, stark machen. In Sachsen-Anhalt beschäftigt sich z. B. die sogenannte Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (Lena) darum „Restriktionen des Naturschutzes abzubauen“.

Das aus meiner Sicht „schlimmste Verbrechen“ ist jedoch die bereits im Bundesrat besprochene Aufweichung eines der Eckpfeiler des Naturschutzrechts, der 1976 zum Schutz von Natur und Landschaft geschaffenen naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, welche vor allem der Politik sowie der Land- und Energiewirtschaft seit langem ein Dorn im Auge ist.

Auch hier eine Info am Rande:

Landeigentümer, das sind zu einem großen Anteil Landwirte, erhalten ca. 5.000 Euro Pacht je Hektar und Jahr. Das ist ein Mehrfaches von dem, was ein Eigentümer an Pacht bekommen oder was ein Landwirt aus dem Anbau von Kartoffeln, Rüben oder Getreide erzielen würde. Da sagen interessanterweise vor allem die Landwirte nicht nein, welche sonst keinen ach so für die Ernährung der Bevölkerung wichtigen Quadratmeter Ackerland für z.B. Kompensationsmaßnahmen abgeben wollen.

Mehr zum Thema von der EGE – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Auf freiem Feld frei von Kompensation

Das alles geschieht unter den Augen der sogenannten Umwelt- und Naturschutzverbände, der selbsternannten „Retter der Natur“, nein „der gesamten Erde“. Mit markigen Sprüchen zu verschiedensten Themen versuchen auf sich aufmerksam zu machen und bei kleinen lokalen Eingriffen bis hin zu Banalitäten, beschäftigen sie die Behörden mit Kolonnen von Anwälten, welche mit den Mitgliedsbeiträgen treuglaubender Naturfreunde entlohnt werden, doch bei der Vorbereitung und Umsetzung von einschneidenden Gesetzesänderungen schauen sie einfach mal so weg. Die Umwelt- und Naturschutzverbände sind, da sich deren Führung längst weit von den auch sicher heute noch engagierten Naturschützer weit entfernt haben ein Schatten ihrer selbst.

01.03.2024

Heute endet "endlich" die Schnittzeit!

Heute mit Ablauf des 29.02.2024 endet die Schnittzeit und ab Morgen bis zum 31.09.2024 tritt das Gehölzschnittverbot des § 39 Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Ich glaube ich habe noch nie so viel Gehölzschnittfrevel wie in den letzten Wochen erlebt! Ganz besonders in meiner Heimatregion, im Bereich der Verbandsgemeinden „An der Finne“ und „Unstruttal“. In den Orten, entlang der Gemeindestraßen und gemeindlichen, Wege haben „Spezialisten“ am Baum besonders gewütet. Jungen Obstbäumen wurden wie nahe Golzen die Tangentialtriebe gekappt, an der Gemeindestraße von Laucha in Richtung Hirschroda wurden alle Obstbäume massakriert, zwischen Kirchscheidungen und Golzen haben Pedanten eine Lindenreihe „beschnitten“ und vieles mehr.  Leider darf jeder der ein modernes Schneidgerät wie eine Motorsäge oder einen Hochentaster halten kann, ohne Sinn und Verstand drauflos schneiden. Diesen Leuten muss man jegliches fachliches Wissen und jede Ehrfurcht vor einem lebenden Wesen absprechen! Seht mehr zum Thema Baumschnitt auf Baum- und Gehölzfrevel

24.12.2023

GRÜNER NATURSCHUTZKONGRESS 2024 in Halle (Saale)

Am Freitag, den 16. Februar 2024, ab 9 Uhr, findet in den Fränkischen Stiftungen Halle (Saale) der GRÜNE NATURSCHUTZKONGRESS 2024 statt.

Da ist der blanke Hohn. Naturschutz ist nämlich das, was die Bündnisgrünen unter Mithilfe der beiden Randparteien SPD und FDP gerade in den Boden stampfen. Nachdem man die Anwendung artenschutzrechtlicher Vorschriften, in Hinsicht auf Windkraftprojekte, fast vollständig ausgehebelt hat, hat man zusätzlich auch noch bundesweit die Landschaftsschutzgebiete diesbezüglich für „Vogelfrei“ erklärt.

Bei dem Kongress möchte man übrigens über die Aufgaben des Naturschutzes in Zeiten von Artensterben und Klimakrise reden.

Vielleicht ein Versuch mit einem Naturschutzthema die wenigen verbliebenen naturschutzaffinen Mitglieder bei der Stange zu halten.

Die „grüne“ Bundesumweltministerin Frau Steffi Lemke, welche den zigtausendfachen Tod von besonders und streng geschützten Fledermäusen und Vögeln gutheißt und ihren Parteigenossen Robert Habeck bei der diesbezüglichen Demontage des Artenschutzrechtes trefflich unterstützt hat sowie auch bei der Diskussion um den Wolf nicht wirklich eine gute Figur macht, wird auch anwesend sein.

Ein Grund mehr nicht hinzugehen!

Frau Lemkes Aussage zur Einigung beim naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land:

BMUV – 04.04.2022 | Pressemitteilung Nr. 041/22 | Artenschutz

Auszug: Steffi Lemke: „Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht. Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran. Wir ermöglichen effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richten ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ein.

Ob sie das tatsächlich selber alles glaubt, was sie da so von sich gibt? Wenn ja, wäre das ein sehr trauriges Zeugnis.

22.12.2023

Frau von der Leyens EU und die Wölfe

Unter maßgeblichem Einfluss der EU-Präsidentin von der Leyen soll nun erstmals der strenge Schutz der Wölfe in der EU gelockert werden ……….. –  Wildtierschutz Deutschland e.V. –

Übrigens hat Frau Von der Leyen selbst ihr gegen Wölfe ungeschütztes Pony durch Wölfe verloren. Das diesbezüglich Ihr Urteilsvermögen hinsichtlich des Wolfes getrübt sein könnte, steht sicher außer Frage.

Der Wolf muss in Deutschland und Europa streng geschützt bleiben – Appell des Wildtierschutz Deutschland e.V. an Bundesumweltministerin Steffi Lemke

Unterzeichnet die Petition des Wildtierschutz Deutschland e.V.!

Europäische Kommission will den Schutzstatus von Wölfen in der EU herabsetzen

Artikel Wildtierschutz Deutschland e.V.

Wolf (Gefangenschaftsaufnahme - Rolf Hausch)

11.01.2024

Habitatpotentialanalyse-Verordnung – HPAV

Der neueste Streich unserer Bundesregierung zur weiteren Demontage des Artenschutzrechts! Der war leider sicher nicht die Letzte!

Hintergrund für die unabdingbare Notwendigkeit der Verordnung ist natürlich wieder die „Klimakrise“, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der Wegfall von jährlichen von Kosten für Gutachten und Begehungen in Höhe von 1.428.000 Euro für die ja „am Hungertuch nagenden“ Betreiber von Windenergieanlagen.

Nun wird rein auf Grundlage theoretischer Erwägungen am Schreibtisch festgestellt, wo Rotmilan und Co während der Nahrungssuche und in der Zugzeit ihre Kreise ziehen. Die allgemeine Datenlage, welche Grundlage für die „Habitatpotentialanalyse“ sein soll, ist nach meinen über dreißigjährigen Erfahrungen im Naturschutzbereich, nicht geeignet realistische Ergebnisse zu erzielen.  Soll sie ja auch nicht! Hier geht es lediglich darum den zigtausend fachen Kollissionstod von Vögeln und Fledermäusen mit einer vorher erfolgten „Analyse“ zu legimitieren.

Auch die über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel, also in der urlaubsintensivsten Zeit (nach meinem Kenntnisstand vom 15. Dezember, also Freitagnachmittag bis 05. Januar) erfolgte Verbändebeteiligung, spricht Bände. Sachliche Kritik oder Vorschläge zur Änderung oder Anpassung des Referentenentwurfs sind nicht wirklich erwünscht. Ein kleines Beispiel für die neue Demokratie in Deutschland!

Eine Info am Rande:

Die Spitzenpachten für Windkraftanlagen betragen bis zu 100.000 Euro pro Windrad und Jahr. In der Regel nimmt ein Flächeneigentümer um 460.000 Euro Jahrespacht pro Windrad bei einer Laufzeit von 20 bis 25 Jahren ein!

Hier noch eine Stellungnahme  des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. BDEW zum Referentenentwurf (Quelle: BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.)

Ein wahres „Streichkonzert“!

Schlagopfer Zwergfledermaus (Fotos: F. Meyer)
Schlagopfer Turmfalke (Foto: F. Meyer)
Schlagopfer Rotmilan (Foto: F. Köhler)

09.01.2024

Zur Naturschutz- und Landwirtschaftspolitik in Deutschland

Mein Kommentar zum Thema: Von „zahnlosen Tigern“ in Form der sogenannten Naturschutzverbände, einer starken und gehätschelten Landwirtschaftslobby und einer schwachen Bundesregierung!

Die schrittweise Demontage des Natur- und Artenschutzrechtes wird von den selbsternannten „Freunden der Erde“, welche sich angeblich dem Schutz der Natur verschrieben haben, ohne merklichen Widerstand hingenommen. Der älteste Naturschutzverband (Gründung 1899) mit mehr als 900.000 Mitgliedern und Fördernden und ein weiterer (Gründung 1975) mit mehr als 674.000 Unterstützern und viele weitere anerkannte Naturschutzverbände oder -vereinigungen, nehmen die durch die Bundesregierung, unter Federführung der Bündnisgrünen, bereits umgesetzte und noch weitergehende Demontage des Naturschutzrechtes einfach so hin? Weit über 1,5 Millionen ehrenamtliche Naturschützer, Naturfreunde und Förderer lassen eine derartig drastische Kehrtwende im Natur- und Artenschutz ohne jedes merkliche Aufbegehren zu? Unglaublich, oder?

Dagegen schafft es ein kleiner Teil der rund 256.000 Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland, durch drastische, teils fragwürdige Maßnahmen, unter Zuhilfenahme Millionenschwerer Großtechnik, innerhalb weniger Tage, mit entsprechend gelenkter medialer Aufmerksamkeit, die Bundesregierung zur Umkehr bzw. erstmal zum „Einknicken“ zu zwingen!

Und das alles trotz der im Wirtschaftsjahr 2022/23 erheblich verbesserten Situation für die Landwirte. Im Durchschnitt hätten Bauern im Haupterwerb einen Gewinn von 115.400 Euro erzielt.(Quelle: WDR, Artikel vom 08.01.2023)

Ich glaube da erübrigt sich jeder weitere Kommentar!

Weil ich gerade bei den „Naturschutzverbänden“ bin, hier auch noch der Artikel auf Wattenrat, welcher sich mit dem NABU-Vorsitzenden und seinem Gesprächspartner beschäftigt:

Krüger (NABU-Präsident) und Krischer (MdB, B90/Die Grünen): windige Brüder im Geiste?

Hintergrund ist ein Artikel aus dem Spiegel vom 09.02.2020, nicht ganz neu aber hinsichtlich der Entwicklungen im Natur- und Artenschutz mehr als aktuell!

Wenn ich nicht schon vor einigen Jahren aus dem NABU ausgetreten wäre, würde das spätestens jetzt passieren.

Schlagopfer Rotmilan (Foto: F. Köhler)
Schlagopfer Mauersegler (Foto: F. Meyer)

So sieht das Ergebnis grüner Klimapolitik aus!

23.12.2023

Am grünen Tisch

Am grünen Tisch

Artikel vom 20. Dezember 2023 auf der Homepage der EGE – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Gedanken über die medial unbegleitet leidenden Verlierer politischer Entscheidungen  der Ampel, nämlich die an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten besonders und streng geschützten Vogelarten, welche im Gegensatz zu den Bauern hinsichtlich des angekündigten Entzugs von Steuerprivilegien, für welche ich keinen Rechtsanspruch erkenne,  nicht sofort in allen Medien präsent sind.  

Im Artikel wird der Finger wieder in die Wunde artenschutzfeindlicher Politik der Ampel gelegt! Aber lest selbst!!!

Eins der Themen ist die ohne Einbeziehung tatsächlicher Fachleute erfolgte Reduzierung der Anzahl der zu betrachtenden an Windenergieanlagen kollisionsgefährdeten Vogelarten und der von den staatlichen Vogelschutzwarten empfohlenen Prüfmaßstäbe. Erfassungen im Felde sollen nicht mehr stattfinden, sondern durch eine sogenannte „Habitatpotentialanalyse“ ersetzt werden.

Hintergrund ist eine Pseudo-Verkürzung der Verfahren und eine Einsparung von geschätzten 1,5 Millionen Euro für alle Windkraftvorhaben im Land! Ein Fliegenschiss bei dem, was jährlich an fragwürdigen Hilfen in die Welt verteilt wird.

Habitatpotenzialanalyse ?

Bei einer Habitatpotenzialanalyse wird das Planungsgebiet und seine Umgebung hinsichtlich der derzeitigen Lebensraumausstattung anhand von Karten, Luftbildern etc. geprüft. Anhand der festgestellten Lebensräume wird dann geschätzt, ob und welche artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Artengruppen betroffen sein können.

Für mich ein Lacher!

Kleinabendsegler (Foto: F. Meyer)
Mäusebussard (Foto: F. Köhler)
Schlagopfer
Rauhautfledermaus (Foto: F. Meyer)
Schlagopfer Rotmilan (Foto: F. Köhler)

Wolfsvorkommen in Deutschland

Bericht zum Monitoringjahr 2022/2023 des Bundesamtes für Naturschutz

Übrigens gab es in Bayern im Monitoringzeitraum nur einen Reproduktionsstandort! Trotzdem wird von dort, vom bayerischen Agrarministerium, am meisten gegen die letzte Regelung aus dem Bundesumweltministerium (siehe weiter unten – 02.12.2023), einen Schnellabschuss sogenannter problematischer Wölfe, gewettert.
Die meisten Wolfsrudel lebten im Monitoringzeitraum in Brandenburg (52), in Niedersachsen (39) und Sachsen (38).

06.12.2023

Komitee lässt internationalen Vogelschmugglerring auffliegen

Drahtzieher in Polen verhaftet - Polizei beschlagnahmt 456 frisch gefangene Drosseln

Pressemitteilung des Komitees gegen den Vogelmord e. V. vom 05.12.2023

03.12.2023

Urteil zum Fischotterabschuss

Erfolg in letzter Minute: Klage von Deutscher Umwelthilfe und Bund Naturschutz Bayern stoppt Fischotter-Abschuss ab 1. Dezember in Bayern

Artikel Presseportal (30.11.2023, 16:15Uhr)

02.12.2023

Schnellabschuss sogenannter problematischer Wölfe und faktisch aller Wölfe in ihrem Umfeld beschlossen!

Wölfe, welche Schutzzäune überwinden, und Nutztiere reißen, sollen schneller abgeschossen werden dürfen!

Im Klartext:

Bevor die sogenannte „Entnahme“, also die Tötung durch Abschuss von Wölfen stattfinden kann, sollen die Bundesländer bestimmte Regionen mit vermehrten Wolfsrissen festlegen. Nach welchen Regularien diese Festlegung auf Wunsch der Landwirtschaftslobby erfolgen soll, war noch nicht zu hören.

Wenn Wölfe einen Schutzzaun überwunden und ein Nutztier getötet haben, dürfen 21 Tage lang (alle) Wölfe im Umkreis von 1000 Metern um die betreffende Örtlichkeit geschossen werden. Da ein DNA-Nachweis bei dieser Vorgehensweise nicht mehr nötig sein soll gilt das dann für jeden Wolf, ob „schuldig oder nicht“. Da freuen sich vor allem diejenigen die die Tötung von streng geschützten Arten praktisch umsetzen dürfen. Wie das mit EU-Recht vereinbar sein soll, wie das die Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) behauptet, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Foto : Rolf Hausch

Frau Lemke sagt zur getroffenen Entscheidung bei der Umweltministerkonferenz:

„Das ist auch ein Zeichen der Versöhnung, das heute ausgesendet wird von der Umweltministerkonferenz, um diesen gesellschaftlichen Konflikt zu befrieden.“

Steffi Lemke, Umweltbundesministerin

Quelle des Zitats: Der Spiegel, 01.12.2023, 18.28 Uhr

Es geht also nicht um Artenschutz und wirtschaftliche Probleme, sondern um Versöhnung!?

Passt aber zu vielen das Artenschutzrecht torpedierenden Entscheidungen unserer derzeitigen Bundesregierung, von den wohl auch die eine oder andere nicht oder nicht ganz EU-Rechtkonform sein wird.

Dazu lest in den vorangegangenen Artikeln!

Den Nutztierhaltern und Landwirten gehen diese Festlegungen natürlich nicht weit genug. Diese fordern noch weitergehende Maßnahmen. Dieser nachdrückliche Wunsch wird früher oder später bei der Diplom-Agraringenieurin (Fachrichtung Tierproduktion) wieder auf fruchtbaren Boden fallen.

Nachdem die „bösen“ Rabenvögel (seht hierzu auch meine Rabenvogelseite) wieder im Jagdrecht mit Abschusszeiten bedacht wurden, zum Abschuss des Kormorans entsprechende Verordnungen auf Landesebene zugelassen wurden, die Möglichkeit der Tötung von Fischottern, bisher noch ohne Erfolg, vorangetrieben wird, frage ich mich welche Art die nächste sein wird, welche einerseits aufgrund politischer Erwägungen und anderseits aufgrund der Gleichgültigkeit der Menschen, die so etwas ohne Wenn und Aber hinnehmen und somit zulassen, geopfert wird. Ist es etwa gar der Eisvogel, dieser böse Fischdieb oder sind es die Schwalben, welche Fassaden beschmutzen, oder, oder, oder …???

Eisvogel (Foto: Jan Krawetzke)
Mehlschwalbenkolonie

23.11.2023

Ein Rückschlag für die Artenvielfalt - Glyphosatzulassung kommt!

Die Europäische Union (EU) wird die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat verlängern. Das Pestizid darf nun für weitere zehn Jahre in der EU genutzt werden.

Nicht genug, dass das sogenannte Insektenschutzgesetz nur ein Papiertiger ist, nun auch noch eine Verlängerung der Glyphosatzulassung!

Interessant ist, dass sich Deutschland, ich nehme mal an auf Druck der mächtigen Landwirtschaftslobby in Deutschland, neben Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Malta und den Niederlanden bei der Abstimmung über die Verlängerung enthalten hat.

„Die nun anstehende Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ist nach Ansicht des Deutschen Imkerbundes ein herber Rückschlag für den Insektenschutz“ Aber lest selbst. Deutscher Imkerbund e.V. auf PresseportalGlyphosatzulassung- Ein Rückschlag für die Artenvielfalt

Die Pressemitteilung des BMU –vom 25.06.2021 „Insektenschutzpaket“ beschlossen: Weniger Pestizide und mehr Lebensraum für Insekten“ mutet unter diesem Blickwinkel wie ein Märchen an und stellt mal wieder unter Beweis mit welchen Phrasen man das Wahlvolk ruhig zu halten versucht.

Insektenschutz im Kleinen!

Was heißt versucht? Wie gut das in Deutschland funktioniert, sieht man an der derzeit laufenden Demontage des Artenschutzrechtes und anderer umweltrechtlicher Regelungen (siehe vorherige Artikel). Selbst die viel beschworenen sogenannten „Anerkannten Naturschutzverbände und anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen“ wie u. a. der BUND oder der NABU, ducken sich weg. Nur in unterster Ebene, dort wo noch „Naturschützer aus Überzeugung“ unterwegs sind, regt sich leise Widerstand. In der Hinsicht geht es den ehemaligen Flaggschiffen des ehrenamtlichen Naturschutzes wie den „Grünen“.

Gut besuchtes Insektenhotel in unserem Garten hinterm Haus -schau mal rein ins Video!

11.11.2023

.... und weiter geht es mit der Demontage des Naturschutzrechts

Wie immer sprechen mir die Worte im Artikel der EGE aus dem Herzen. Unglaublich, was die Ampelkoalition, nachdem sie bereits in diesem Jahr einschneidende Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt hat, nun hinsichtlich des Verkehrswege-, Netzaus- und Wohnungsbaus in einem sogenannten „gemeinsamen Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“, auf den Weg gebracht hat. Das alles unter Mithilfe der „Grünen“ und unter den Augen der sogenannten „anerkannten Naturschutzvereinigungen“, welche sich wie bereits bei den weitreichenden Änderungen zugunsten der Windenergiewirtschaft, wieder wegducken werden. Das Aufbegehren einzelner Mitglieder oder Untergruppierungen dieser Vereinigungen, wie BUND und NABU, wird voraussichtlich  wie bei den Regelungen zur Windkraft, verpuffen.

Der Schöpfer dieser Zeilen ist mir leider nicht bekannt, er spricht mir aber voll aus dem Herzen!!!

Früher hieß es: Die Grünen schützen die Natur! Heute muss es heißen: Schützt die Natur vor den Grünen!  

Weshalb sehe ich das auch so?

Deshalb!

Windkraftopfer

Mit der Demontage des Bundesnaturschutzgesetzes, u. a. durch den Verzicht auf artenschutzrechtliche Untersuchungen beim Windkraftanlagenbau, die Einführung einer nicht nachvollziehbaren (lächerlichen) Zumutbarkeitsschwelle hinsichtlich der Festlegung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Tötungsverbotes und weiterer Regelungen, sind tausendfache Tötungen von Vögeln und Fledermäusen, nicht mehr wie bisher zu verhindern!

Schlagopfer
Sommergoldhähnchen
Turmfalke
Schlagopfer
Neuntöter-Weibchen
Zwergfledermaus
Schlagopfer
Rauhhautfledermaus
Großer Abendsegler

Der zweite Grund ist die Zerstörung der Landschaft mit mittlerweile riesigen Windkraftanlagen bis in ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete hinein. Darüber hinaus, sollen bzw. werden bereits riesige Flächen, sogenannte Konversionsflächen (welche oft aufgrund ihrer Beschaffenheit und fortgeschrittenen Entwicklung wertvolle Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt darstellen) und die „allzu wertvollen Ackerflächen“, auf welche die Landwirte sonst im wahrsten Sinne des Wortes „nichts kommen lassen“ (es sei denn man kann noch mehr „von dem, was man nicht essen kann“ herausschlagen) zugepflastert. Zu der Aussage, dass diese dann fast vollbeschatteten Flächen eine Aufwertung erfahren bzw. einen hohen ökologischen Wert aufweisen, sollte man Zauneidechse und Feldlerche befragen!  Auch die neue Idee unter den Platten Hühner zu halten ist wohl nicht der Weisheit letzter Schluss.

Zu diesem Thema aber später einmal mehr. Ihr könnt aber schon mal in der Rubrik Freiflächenphotovoltaik  reinschnuppern.

22.10.2023

Was hält Michel eigentlich von der "Letzten Generation" und ihren Aktionen – GAR NICHTS!!!

Diese Aktionen bewirken, außer Sachschäden, der zusätzlichen Verschwendung von Steuergeldern und den Unmut von durch die Aktionen betroffenen Bürgern, überhaupt nichts.

22.10.2023

Die „Grünen“ und der Naturschutz

Auf der Homepage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist folgendes zu lesen

Zitat aus der  Argumentationshilfe „Naturschutz“

„Was bedeutet Artenschutz für die Energiewende?

Die Nutzung von Energie aus Wind kann sehr wohl im Einklang mit der Natur gestaltet und ausgebaut werden. Dafür braucht es eine verbindliche Bund-Länder-Strategie, die bundesweite und länderspezifische Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien definiert. Darüber können dann besondere Vorrang- bzw. Eignungsflächen für Wind sowie Ausschlussgebiete für den Schutz gefährdeter Arten definiert werden. Neben dem Ausgleich für den Eingriff in die Natur durch Windenergieanlagen sollen darüber hinaus gezielte Artenschutzprogramme den Bestand der bedrohten Arten verbessern. So wird ein Win-win-Projekt für die Energiewende und den Artenschutz daraus.“

Auch das Ergebnis der "neuen" grünen Politik in unserem Land.
Erschlagener Rotmilan unter Winkraftanlage! (Fotos: F. Meyer)
Getöteter Mauersegler (Foto: F. Meyer)

Ein Witz, wenn man sieht, was unser „grüner“ Wirtschaftsminister und unsere „grüne“ Umweltministerin, als Teil der Regierungskoalition, in Bezug auf Natur und Artenschutz derzeit, auf eigene Initiative (BMWK) bzw. mit voller Unterstützung (BMUV), auf den Weg gebracht haben. Ich sehe kein Win-win-Projekt!

Ich sehe nur ein „Win“ für die Windenergiewirtschaft und ein „tot“ für den Artenschutz!!!

  • keine artenschutzrechtlichen Untersuchungen mehr bei Windkraftprojekten
  • Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windenergieanlagen
  • Reduzierung der Anzahl der beim Ausbau der Windenergiewirtschaft zu beachtenden kollisionsgefährdeten Vogelarten
  • drastische Absenkung von Prüfradien um die Brutplätze dieser kollisionsgefährdeten Vogelarten
  • Erleichterungen für das Unterlaufen des Artenschutzes
  • Verankerung des Vorranges der Windenergiewirtschaft vor dem Naturschutz (den Naturschutz überwiegendes Interesse)
  • Bindung von Naturschutzmaßnahmen an fragwürdige Zumutbarkeitsgrenzen
  • Einführung einer Abgabe für Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot
  • genereller Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen für energiewirtschaftliche Pläne und Projekte

 

Die Tötung von besonders und streng geschützten Arten wird billigend in Kauf genommen!
Getötete Zwergfledermaus! (Fotos: F. Meyer)
Getötete Zwergfledermaus! (Fotos: F. Meyer)

Auch das Wahlprogramm der Bündnisgrünen liest sich wie ein Märchen der Gebrüder Grimm!

Wahlprogramm

Hier ein paar Auszüge:

  • Umweltgifte wie Glyphosat untersagen
  • … werden wir die Naturschutzwirkung der Natura-2000-Gebiete verbessern
  • … vor jeder Planung von Infrastrukturvorhaben die Auswirkungen auf Klima, Natur und Umwelt umfassend geprüft und berücksichtigt werden
  • … Den Verbrauch an Boden in Natur und Landwirtschaft werden wir endlich drastisch reduzieren – in einem ersten Schritt auf unter 30 Hektar pro Tag
  • … für ein ambitioniertes Abkommen der Vereinten Nationen zum Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen und es in Deutschland umsetzen.
So sieht es auch 2023 aus in unserer Feldflur!
"Umweltgifte wie Glyphosat untersagen" ???? So etwa ?

Das ganze Wahlprogramm strotzt, insbesondere wenn man bedenkt, dass die „Bündnisgrünen“ Teil der derzeitigen Regierungskoalition sind und dort den Ressorts Wirtschaft sowie Umwelt und Naturschutz vorstehen, nur so von leeren Phrasen!

Armes Deutschland!

Aber die Quittung haben die Bündnisgrünen bereits bei den letzten Wahlen bekommen. Auch die sogenannte Basis der Partei scheint in sich gegangen zu sein.

Hier zwei Beispiele:

Grünen-Politiker tritt aus Protest gegen Wind-Gesetze zurück: „Habeck lässt den Naturschutz bluten“ (Riffreporter-08-07-2022)

„Grünenchef in Habecks Wahlkreis wirft aus Wut über ihn hin“ – Aus Protest gegen die Naturschutzpolitik des Bundeswirtschaftsministers (Der Spiegel-07.07.2022)

02.08.2023

"Stacheldach" - einfach abartig!

Wie entfremdet muss man der Natur denn sein, um auf die Idee zu kommen den gesamten Dachfirst und dazu noch den Schornstein mit „Vogelabweisern“ zu bestücken? So ein Aufwand für einen Vogelschiss, welcher beim nächsten Regen wieder abgewaschen wird! Oder ist es ein ausgeprägter Hass auf Vögel, welche deshalb das neue schicke Dach nicht „betreten“ dürfen?

Ich kann es nicht nachvollziehen, da bei uns Spatz, Amsel, Ringeltaube, Elster, Hausrotschwanz und viele andere mehr das Dach als Aussichtpunkt, Paarungsplatz und auch mal, um die „Notdurft“ zu verrichten, nutzen dürfen. Da wir nicht ohne Grund auf „Insekten-/Vogelband“ unter der Ziegelkante verzichtet haben, können bei uns jedes Jahr 10 bis 20 Spatzenpaare unbehelligt 2- bis 3-mal im Jahr unter den Ziegeln und in allerlei Nistkästen brüten und eine Heerschar von Jungvögeln großziehen. Was die Spatzen und die erwähnten anderen Besucher auf Dach und PV-Anlage hinterlassen, ist nicht ohne, aber beim nächsten Regen wieder weggewaschen.

gesehen in Balgstädt, Burgenlandkreis

29.07.2023

§ 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar

Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürfen nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 18.07.2023  –BVerwG 4 CN 3.22 – Urteil- entschieden.

Es wird auch Zeit, dass dieser Wahnsinn endlich beendet wird. Wie kann es sein, dass die Bebauung von Außenbereichsflächen ohne umweltrechtliche Prüfungen zugelassen wird.

Einige Verwaltungsgerichte hatten das bisher anders gesehen. Das Bundesverwaltungsgericht führt in der Pressemitteilung Nr. 59/2023 vom 18.07.2023 aus, „Die Vorschrift verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der SUP-RL. Art. 3 Abs. 1 SUP-RL verlangt eine Umweltprüfung für alle Pläne nach den Absätzen 2 bis 4, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Ob dies der Fall ist, bestimmen die Mitgliedstaaten für die in den Absätzen 3 und 4 genannten Pläne entweder durch Einzelfallprüfung, Artfestlegung oder eine Kombination dieser Ansätze (Art. 3 Abs. 5 SUP-RL). Der nationale Gesetzgeber hat sich in § 13b BauGB für eine Artfestlegung entschieden. Diese muss nach der Rechtsprechung des zur Auslegung des Unionsrechts berufenen Europäischen Gerichtshofs gewährleisten, dass erhebliche Umweltauswirkungen in jedem Fall von vornherein ausgeschlossen sind. Der Gesetzgeber darf sich folglich nicht mit einer typisierenden Betrachtungsweise oder Pauschalierung begnügen. Diesem eindeutigen und strengen Maßstab wird § 13b Satz 1 BauGB nicht gerecht“.

29.07.2023

Artenschutz – Die Regierungskoalition außer Rand und Band

Was unsere Bundesregierung derzeit mit dem Artenschutzrecht vollzieht, spottet jeder Beschreibung.

Der Artikel der EGE – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. bringt es auf den Punkt:

  • Öffnung von Landschaftsschutzgebieten für Windenergieanlagen
  • Reduzierung der Anzahl der beim Ausbau der Windenergiewirtschaft zu beachtenden kollisionsgefährdeten Vogelarten
  • drastische Absenkung von Prüfradien um die Brutplätze dieser Arten
  • Erleichterungen für das Unterlaufen des Artenschutzes
  • Verankerung des Vorranges der Windenergiewirtschaft vor dem Naturschutz
  • Bindung von Naturschutzmaßnahmen an fragwürdige Zumutbarkeitsgrenzen
  • Einführung einer Abgabe für Ausnahmen vom artenschutzrechtlichen Tötungsverbot
  • genereller Verzicht auf Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtliche Prüfungen für energiewirtschaftliche Pläne und Projekte.

Zum vollständigen Artikel vom 08.07.2023: Klima, Koalition und Katzenjammer

Was kommt als Nächstes? Wan glaubt dieser Wahnsinn ist nicht mehr zu toppen aber warten wir es ab. Die Bündnisgrünen haben längst alle Ihre Ideale über Bord geworfen, soweit sie je welche hatten. Lest hierzu auch die Kolumne von Horst-Stern vom 29.05.1998!

Hier noch weitere Artikel von der EGE – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V. zur Thematik:

Vom illegalen und legalen Töten von Greifvögeln

Vor 25 Jahren – Grüne Politik damals und heute

Der Bundeswirtschaftsminister und der Artenschutz

Kompensation im Fadenkreuz der Ampelkoalition

Schöne neue Welt

Ampelkoalition plant weitere Schwächung des Naturschutzes

13.04.2023

Die Zukunft des Naturschutzes im Burgenlandkreis

Umgefallen!
Zerstört, verblichen und beschmiert!
Verblichen und mit Muttern gesichert!
Mit Muttern gesichert!

10.04.2023

„Osterspaziergang“ im FFH-Gebiet "Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra"– aber mit anderen Eindrücken als Johann Wolfgang von Goethe in seinem gleichnamigen Gedicht

So sieht „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ und „gute forstliche Praxis“ live und gelebt im FFH-Gebiet aus! Leider kein Einzelfall (Seht auch hier- Holzeinschlag im Nebental!) oder hier: Naturschutz und Forstwirtschaft)

Zerfahrene völlig verschlammte Wege und Wanderwege, eine bisher nur von Kleintechnik genutzte, nicht ausgebaute – nun zerfahrene – Furt durch den Steinbach und zerstörte bachbegleitende Grünlandflächen, hier FFH-Lebensraumtypen, sind das Ergebnis.

Was scheren FFH-Lebensraumtypen, wie die hochstaudenreiche Nasswiesen, wenn man Wege verkürzen und sich mit der Großtechnik fast ungesehen, wenn auch auf Kosten wertvoller Naturschätze, so richtig ausleben kann.

Die schicke neue Beschilderung hält einen Forstmann oder eine Forstfrau nicht auf!
Der Eingangsbereich am Ende des Fischteiches aus Richtung der Kirche Steinbach lässt nichts Gutes erwarten.
Hier wurde der erste kleinere Grünlandbereich "hingerichtet!
Das ist der Wanderweg durch das Steinbachtal!
Ein Blick zurück in Richtung Fischteich.
Hier die zerfahrene Furt durch den Steinbach!
Ein Blick zurück auf den Wanderweg.
Rechts im Bild der eigentliche Weg und links daneben eine zerstörte Nasswiese (FFH-Lebensraumtyp), welche eigentlich im FFH-Gebiet vor vorsätzlichen Eingriffen geschützt sein sollte!
Auf dieser artenreichen Nasswiese, auf welcher sonst um diese Zeit fast flächdeckend Milzkraut, Himmelschlüssel und vieles mehr stehen, ist nur noch Schlamm und Verwüstung zu sehen!
Auch außerhalb der weiter oben dargestellten und erwähnten Furt bannt sich die Großtechnik einen Weg durch den Steinbach.

Mehr über das FFH-Gebiet „Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich von Bad Bibra“!

21.03.2023

Wochenendspaziergang

Von Heimkehrern, Frühlingsblühern bis Krötentot

Am Wochenende war ich ein paar Stunden im nordwestlichen Burgenlandkreis unterwegs. Neben den schon seit einigen Tagen vielerorts anwesenden Feldlerchen, waren Singdrossel, Weidenlaubsänger (Zilpzalp), Bachstelze und Hausrotschwanz zu sehen und oder zu hören. Es ist für mich jedes Jahr wieder ein freudiges Erlebnis, wenn unsere Zugvögel wieder in ihre Brutheimat zurückkehren, aber auch die hier gebliebenen wieder Ihre Laute oder Gesänge hören lassen. Trotz der Tatsache, dass wir Menschen wissentlich vieles dazu beitragen, ihre Lebensräume zu entwerten und ihre Brut- und Niststätten zu zerstören oder zu verbauen, kommen sie immer wieder in ihre angestammten Reviere zurück – solange es noch geht.

Neben der Vogelwelt hat auch schon die Pflanzenwelt wieder einiges zu bieten. Neben eine Vielzahl von Märzenbechern die uns unweit von Freyburg erfreut haben, waren Lungenkraut, Goldsterne, die ersten Buschwindröschen und auch der Lerchensporn zu bewundern.

Auf der Rücktour noch ein Blick zu den beiden über dreißig Jahre geschützten „Krötenwanderpassagen“ bei Klosterhäseler und Gößnitz. Dort sind in diesem Jahr keine Krötenzäune aufgebaut. Der Burgenlandkreis ist leider nicht mehr in der Lage und willens, wie in den letzten drei Jahrzenten eine entsprechende Maßnahme, mit welcher unter anderem ein Teil der Krötenzäune abgesichert wurde, am Leben zu halten.  Freiwillige bzw. ehrenamtliche Helfer für den anstrengenden Aufbau und vor allem die Absicherung der Absammlung von Montag bis Freitag, stehen in der betreffenden Region leider nicht zur Verfügung.

Totgefahren!
Da sollten sie eigentlich sein - im Eimer!
Auch sie hat es nicht geschafft!

Das Ergebnis zeigt sich bereits am ersten „Wandertag“ – mehrere plattgefahrene Erdkröten, teils Einzeltiere, teils Paare im „Huckepack“. Die Folge wird sein, dass auch diese, für die Verhältnisse im Burgenlandkreis, bisher noch verhältnismäßig starke Population stark schrumpfen und dann untergehen wird, wie in vielen andern Bereichen bereits geschehen.

Armer Burgenlandkreis ! Paßt zur aktuellen Naturschutzpolitik!

12.03.2023

Beschilderung der FFH-Gebiete

Im Burgenlandkreis schreitet die Beschilderung der FFH-Gebiete voran. In vielen der Gebiete sind die unscheinbaren Schilder bereits aufgestellt. Auf den Schildern, wie hier am Forst Bibra (FFH0139), ist zu lesen, dass man sich so verhalten solle, dass die Lebensräume und die Naturausstattung nicht beeinträchtigt und die Tiere nicht gestört werden! Mit Lebensräumen, der Naturausstattung und den Tieren sind die mit der FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen und geschützten Arten gemeint. Näheres hierzu könnt Ihr hier auf meiner Seite erfahren.

Zu den einzelnen Regelungen zu den FFH-Gebieten könnt Ihr in der Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura 2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt (N2000-LVO LSA) vom 20.01.2018 nachlesen.

Immerhin kann man nun, 3 Jahre nach Inkrafttreten der vorgenannten Verordnung, erkennen wo sich die entsprechenden Gebiete befinden. Das hält jedoch die weitere schleichende Zerstörung der Natura 2000-Gebiete nicht auf.

Übrigens kann man z.B. im FFH-Gebiet Saalehänge bei Goseck (FFH0183) bereits die ersten von Vandalen zerstörten oder stark beschädigten FFH-Gebietsschilder in Augenschein nehmen.

Beschilderung am FFH-Gebiet Forst Bibra

11.03.2023

Krötenzaunzeit! Kommende Woche werden sich wohl die ersten Kröten und Frösche auf den Weg zu ihren Laichgewässern machen.

Welche Schutzmaßnamen werden nach über 30 Jahren Krötenzäune im Burgenlandkreis eingestellt und vor allem warum?

Die Bilder zeigen Kröten in Sammel- und Transporteimern in Klosterhäseler und bei Gößnitz im westlichen Burgenlandkreis, wo etwa 30 Jahre Krötenzäune gestellt wurden.

28.02.2023

Gehölzschnittverbot

Nun sollte das Beseitigen und Verstümmeln von Büschen und Bäumen erst mal für 7 Monate aufhören! Eigentlich!

Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nur noch bis Ende Februar beseitigt oder geschnitten werden, danach erst wieder ab dem 1. Oktober. Diese Schonfrist vom 1. März bis zum 30. September ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5 festgeschrieben.
Tiere gehen bereits im zeitigen Frühjahr auf Reviersuche und beginnen mit dem Balz- und Paarungsverhalten. Dieses Verhalten wird von der Tageslänge und vom Licht gesteuert, das Wetter spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Deshalb dürfen in den Lebensräumen der wild lebenden Tiere keine derartigen Veränderungen und Störungen mehr stattfinden. 

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden! 

Zulässig sind ab dem 1. März nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des einjährigen Zuwachses der Pflanzen. Hierzu gehören regelmäßige Pflegeschnitte von Gartenhecken im Siedlungsbereich. Hier muss jedoch auf mögliche Brut- und Niststätten (Artenschutz) Rücksicht genommen werden!  Aber wer macht das schon?! Unzählige Vogelnester mit Eiern oder Jungvögeln werden freigestellt, die Jungvögel oft gar getötet und die Altvögel vergrämt.

Ich kann mir, bei den wie jedes Jahr kurz vor „Toreschluss“ einsetzenden starken Gehölzschnittaktivitäten, nicht vorstellen, dass die gesetzlich festgesetzte Frist eingehalten wird.  Ich gehe davon aus, dass bundesweit viele tausend Mal dagegen verstoßen wird!

Für die sogenannte „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ gilt dieses Verbot natürlich nicht, obwohl man dort mehr Verständnis für die übrige Lebewelt im Wald haben sollte!!! Wiederholt musste ich in den letzten Jahren feststellen, dass in der Brutzeit ohne Rücksicht auf Verluste Kahlschläge in die Wälder getrieben wurden. Letzte Beispiele waren der Abtrieb abgestorbener Nadelholzbestände mit reichlich Unterwuchs im Bereich Golzener Hohn und im Steinbachtal bei Bad Bibra! Tödlich für die Singvogelpopulation, bestehend aus unter anderen Weiden-, Wald und Fitislaubsänger, Zaunkönig, Baumpieper, Mönchsgrasmücke und viele Arten mehr, aber ganz legal!

24.02.2023

Geldzahlungen für tote Fledermäuse und Greifvögel?

Der Preis für die neue Klimapolitik?!
An Windkraftanlage getöteter Rotmilan! (Fotos: F. Köhler)

Der vorbezeichnete Artikel eines wohl nun ehemaligen „Grünen“-Wählers spricht mir gänzlich aus dem Herzen.

Auch ich bin seit vielen Jahren, mittlerweile sind es über 40 Jahre, ehrenamtlich und im amtlichen Naturschutz tätig. Was aber nun mit dem Artenschutz getrieben wird, kann auch einen hartgesottenen Naturschützer nur noch fassungslos machen. Das sich einige der sogenannten „Anwälte der Natur“, die anerkannten Naturschutzverbände im Zusammenhang mit zum Beispiel „Windkraftprojekten“ mit Geldzahlungen in Naturschutzstiftungen überzeugen lassen haben, was zum Beispiel damals auch vom Mitbegründer des BUND Freiherr Enoch von Guttenberg angeprangert wurde, ist kein Geheimnis. Das aber nun auch, vorangetriebenen und gebilligt von Grünen-Politikern (Osterpaket, EU-Notfallverordnung) Ersatzzahlungen für das Artensterben und andere das Artenschutzrecht einschränkende Maßnahmen begrüßt und gesetzlich verankert wurden und werden, stellt einen herben Rückschlag für den Natur- und Artenschutz in der Bundesrepublik Deutschland dar.

Ersatzzahlungen in der Eingriffsregelung waren für mich, aufgrund der Trennung von Eingriff und Kompensation von betroffenem Bereich und betroffener Region, schon nicht die sinnvollste Lösung. Das führt dazu, dass z.B. ein Eingriff im Burgenlandkreis stattfindet, die Eingriffsfolgen desselben dort verbleiben und die Kompensation, also die überwiesenen Gelder, z.B. im Jerichower Land im Rahmen eines Förderprojektes eingesetzt werden.

Der Nachteil bei einer solchen Vorgehensweise im Bereich des Artenschutzes im Zusammenhang mit Windkraftprojekten ist, dass die sogenannten Artenschutzprojekte meist nicht oder nur eingeschränkt das gewünschte Ziel erreichen, aber das Sterben der geschützten und streng geschützten Arten an den betreffenden Windkraftanlagen, für die Laufzeit von 25 Jahren und bei Repowering etc. auch darüber hinaus, weitergeht.

Unter dem Deckmantel des Klimaschutzes, zum Nachteil des Artenschutzes und der Biodiversität, wird mit dieser Politik ein bestimmter Industriezweig, ohne eine damit tatsächlich verbundene Erreichung der vorgeschobenen Ziele, übervorteilt und die Bemühungen für den Artenschutz sowie die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, mit Füßen getreten.

Übrigens, ich lese regelmäßig die gehaltvollen Newsletter des oben bezeichneten Umweltforums zu Naturschutzthemen im Allgemeinen und im Osnabrücker Land. Sehr empfehlenswert!

14.02.2023

Die Grün dominierte Ampelregierung hebelt Artenschutzrecht weiter aus

Bereits seit über 40 Jahren als Naturfreund, Naturschützer und Hobbyornithologe, begleitete ich die schleichende Zerstörung unserer Kulturlandschaft, den permanenten Artenschwund und vor allem die fremdgesteuerte Politik zum Nachteil der Natur und nicht zuletzt zum Nachteil für den Menschen. Nachdem der Osten in den Geltungsbereich des bundesdeutschen Rechtes übernommen wurde, war man guten Mutes, dass im Naturschutzbereich vieles besser wird. Das war dann auch da und dort der Fall. Darüber hinaus gab es Fördermittel und man konnte das eine oder andere gute Projekt umsetzen.

Juli 2009 – ein echter Lichtblick! Das Bundesnaturschutzgesetz wurde neu geregelt und damit, was längst überfällig war, die Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) sowie der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Plötzlich war der Artenschutz eine Größe, die es galt bei allen Vorhaben, ob groß oder klein, zu beachten.

August 2021 – das sogenannte Insektenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland) sollte eine wirkungsvolle Waffe gegen das Insektensterben sein. Leider sind die wesentlichen Teile dieser Gesetzesnovelle bis heute nicht in Kraft. Außer ein paar Korrekturen und u. a. die Erweiterung des Katalogs gesetzlich geschützter Biotope, ist nichts passiert. Halt nein, da gibt es ja noch die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung unter § 54 Abs. 4d BNatSchG, welche eine Umsetzung des hohen Ziels, den Insektenschutz, erst ermöglichen würde! Erst wenn diese Rechtsverordnung, von der bis heute im Februar 2023 nichts zu hören war, erlassen ist, können die Maßnahmen entsprechend des § 41a BNatSchG, welcher deshalb bis heute nicht in das aktuelle BNatSchG aufgenommen ist, auch umgesetzt werden. Man hat die Massen beruhigt und hält sie jetzt hin – Politik eben! Somit bleibt das „Insektenschutzgesetz“ nur ein Papiertiger!

Aber weiter geht es Schlag auf Schlag!

Die „neue“ gründominierte Bundesregierung setzt noch einige Gesetzesänderungen drauf! Die Geschwindigkeit ist schwindelerregend- ganz anders als beim Insektenschutzgesetz!!!

Dezember-2022 Das sogenannte „Osterpaket“ wurde zwischenzeitlich in geltendes Recht umgesetzt. Trotz erheblicher Zweifel! Lest zu den Inhalten mehr in meinen Artikeln vom 04.04.2022 und 23.01.2023.

Januar-2023 Der letzte Schlag gelang Herrn Habeck nun mit der Demontage, der im Bereich Artenschutz und Windenergie erreichten Standards, mit der Umsetzung der EU-Notfall-Richtlinie in nationales Recht. Die sogenannte EU-Notfallverordnung wird durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz umgesetzt. Die Verordnung gilt für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV. Für ausgewiesene Windgebiete, welche bereits eine sogenannte strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Für mich nicht nachvollziehbar, da die SUP gar nicht die nötige Tiefe aufweisen. Artenschutzrechtliche Prüfungen? – Fehlanzeige! Meist wurde diese, wie z.B. bei Fledermäusen und bei windkraftsensiblen Arten, wie dem Rotmilan, auf die Genehmigungsverfahren verschoben.

Zur Wahrung der artenschutzrechtlichen Belange sollen die Genehmigungsbehörden sicherstellen, dass der Betreiber angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchführen. Fragt sich nur auf welcher Grundlage und in welchem Umfang, da man mit der vorhergehenden Gesetzesänderung die Belastung der Betreiber stark begrenzt hat.

Die Bewertung soll übrigens auf Basis bestehender Daten erfolgen, welche für die meisten Gebiete weder alt noch aktuell vorliegen

Auch bei dieser neuen Regelung sollen Betreiber wieder, wenn keine Maßnahmen möglich oder diese „nicht zumutbar“ sind, einen finanziellen Ausgleich in ein Artenhilfsprogramm leisten. Was das für Artenhilfsprogramme sein sollen, deren Wirksamkeit und wo diese umgesetzt werden sollen, steht in Sternen.

Die Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat- und UVP-Richtlinie zur artenschutzrechtlichen Prüfung und UVP werden durch diese neue Regelung außer Kraft gesetzt.

Für eine verfehlte Energiepolitik und dem Traum einer Bedarfsdeckung durch Wind und Sonne wird das Artenschutzrecht geopfert! ARMES DEUTSCHLAND!

23.01.2023

Wachsende Kritik an Neuregelung des Artenschutzrechts

Die Kritik an der 2022 vom Bundestag beschlossenen Änderung des Artenschutzes im Bundesnaturschutzgesetz zugunsten der Windenergiewirtschaft wächst.

Ich denke keiner der sogenannten „Volksvertreter“, welche die Änderung des Artenschutzrechtes auf den Weg gebracht haben, hat wahrscheinlich damals die Tragweite dessen was sie beschlossen haben erkannt und sie haben es wahrscheinlich bis heute nicht.

Die Änderung des BNatSchG bringt neben einer Aufweichung des Artenschutzrechtes, was sich u. a. darin äußern wird, dass kaum noch Abschaltungen von Windkraftanlagen für z. B. den Rotmilan mehr erfolgen werden, über welche die Windkraftbetreiber bisher nur gelächelt haben, auch langfristig folgenreiche Eingriffe in unsere Landschaftsschutzgebiete mit sich. Der Bundesgesetzgeber greift damit rigoros in die Zuständigkeit der Kommunen, auf deren Ebene die Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen wurden und werden, ein.

Zu den weiteren „Regelungen“ schaut in meinen Artikel vom 04.04.2022 (nach unten scrollen).

Der renommierte Artenschutzjurist Prof. Dr. Martin Gellermann hatte wohl bereits zum damaligen Gesetzentwurf (sogenanntes „Osterpaket“) Kritik geübt.

Auf seiner Internetseite führt Herr Professor Dr. Martin Gellermann unter Aktuelles, im Artikel vom 28.07.2022 „Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – Fortschritte für Windenergie und Artenschutz?“ unter anderem abschließend Folgendes aus:

„Eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für WEA ist angesichts der Schwierigkeit und Komplexität mancher Vorschrift nicht zu erwarten. Von einer Wahrung der unionsbasierten Schutzstandards kann angesichts vielfältiger Abweichung von den richtliniengestützten Regelungsvorgaben der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie auch nicht gesprochen werden. Genehmigungen, die auf der Grundlage der §§ 45b und c BNatSchG erteilt werden, sind daher rechtlich angreifbar und vermitteln den Trägern von Windkraftprojekten nicht die für ihre Investitionsentscheidungen erforderliche Rechtssicherheit“.

Sein Fazit zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in seinem Aufsatz „Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“, veröffentlicht in der Zeitschrift „Natur und Recht (2022) 44 – Seiten 589-599“ lautet:

„Die Artenhilfsprogramme sind gut gedacht, in der konkreten Art ihrer Ausgestaltung aber noch nicht gut gemacht. Die Konkretisierung der Signifikanzschwelle ist aus verfassungsrechtlicher Sicht durchaus zu begrüßen und lässt trotz gewisser Unzulänglichkeiten die Erwartung berechtigt erscheinen, dass die Arbeit der Genehmigungsbehörden erleichtert wird. Dennoch überwiegt der Eindruck, dass Schutzstandards des Artenschutzrechts namentlich durch die Festlegung der Zumutbarkeitsschwelle für Abschaltanordnungen und die Sondervorschriften für die Erteilung artenschutzrechtlicher Verbotsausnahmen und das Repowering abgebaut wurden, ohne dass sich damit ein substanzieller Gewinn für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie verbände. Ganz im Gegenteil sind die neuen Vorschriften geeignet, gerichtliche Auseinandersetzung zu provozieren, weil sie in verschiedener Hinsicht hinter den Anforderungen des europäischen Artenschutzrechts zurückbleiben. Das trägt sicherlich nicht zur Beschleunigung der Verfahren oder zur Verbesserung der Rechtssicherheit der Investoren bei. Insgesamt fällt die Bilanz ernüchternd aus und lässt befürchten, dass weder der „Turbo der Freiheitsenergien“ gezündet noch den gefährdeten Tierarten die längst überfällige Unterstützung gewährt wird“.

Nun hat es auch Wolfgang Rieger, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof Mannheim a.D., in der online-Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht (UPR 12/2022) auf den Punkt gebracht. Im Fazit seines Artikels „Neue Regelungen für die Prüfung der artenschutzrechtlichen Vorschriften im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land – der neue § 45 b BNatSchG“ führt er Folgendes aus:

„Zur Erreichung seines Ziels, die artenschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zu vereinfachen und die Zulassung von Ausnahmen von artenschutzrechtlichen Verboten zu erleichtern, glaubte der Gesetzgeber offenbar, die diesen Bestrebungen durch das Unionsrecht gezogenen Grenzen weitgehend ignorieren zu können. Das Ergebnis ist ein Gesetz, dessen Regelungen in mehrerer Hinsicht erhebliche Bedenken im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht begegnen. Statt die Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land rechtssicherer zu machen, wird damit das Gegenteil erreicht.“

Auch dieWissenschaftsplattform Klimaschutz– kurz WPKS, hat sich zur Thematik geäußert. In der Stellungnahme „Die Beschleunigungsgesetzgebung („Osterpaket“) 2022: Zukunftsorientiert über Windenergie an Land hinausdenken.

Hier deren Ausführungen zum Thema:
3. Operationalisierung und Standardisierung artenschutzrechtlicher Prüfungen

(Die WPKS wurde übrigens im Juni 2019 eingerichtet um die die Bundesregierung bei der „Umsetzung und Weiterentwicklung der deutschen Langfriststrategie zum Klimaschutz mit wissenschaftlicher Expertise.“ zu unterstützen)

Ein erstaunliches Ergebnis der Prüfung! Hier noch ein paar Auszüge aus vorgenannter Stellungnahme:

  • „Das Potenzial der Standardisierung zur Beschleunigung der artenschutzrechtlichen Einzelfallprüfung des individuenbezogenen Tötungsverbots ist höchst zweifelhaft“
  • „Fraglich ist, ob eine Habitatpotenzialanalyse in Anbetracht ihrer begrenzten Aussagekraft und fehlender normierter methodischer Standards zur Widerlegung überhaupt geeignet ist“.
  • „Ferner ist die Raumnutzungsanalyse demgegenüber aussagekräftiger, aber ungleich aufwändiger“.
  • „Ferner erweist sich die Prüfungsstandardisierung als unionsrechtlich problematisch: Die Regelungen zum besonderen Artenschutz in §§ 44 ff. BNatSchG beruhen auf unionsrechtlichen Vorgaben“. 
  • „Auch könnte die Festlegung, dass kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko außerhalb des Radius des erweiterten Prüfbereichs besteht – anders gewendet: eine Prüfungsbeschränkung bis zum Radius des erweiterten Prüfungsbereichs erfolgt – einen Verstoß gegen die Vogelschutz-RL darstellen“.

Eigentlich ein vernichtendes Urteil zum „Osterpaket“. Nichts destotrotz ist es nun geltendes „Recht“! Und das unter einer grünen Umweltministerin und einem grünen Wirtschaftsminister! Was tut man nicht alles für etwas Macht und vor allem die Machterhaltung! Man hat den Eindruck das dieser Prämisse, auch im Parteiinteresse und der Umsetzung einer ungeeigneten wahnwitzigen Idee das Klima mit unzähligen Windkraftanlagen retten zu können, alles aber auch alles untergeordnet wird. Die Ideale der einstigen „Grünen Partei“ hat man auf dem „Wege zur Macht“ längst über Bord geworfen!

Der blanke Hohn ist es, dass die Ministerin und der Minister trotz Aushöhlung und Aufweichung der Naturschutz- insbesondere der Artenschutzstandards von einem naturverträglichen Ausbau der Windenergie reden.

Den Behörden, welche dieses Konstrukt durchsetzen müssen, „Viel Spaß“!

02.01.2023

Ackerwildkrautprojekt bei Karsdorf

Schutzackers am FFH-Gebiet „Trockenrasenflächen bei Karsdorf und Glockenseck“ (Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt)

Im Rahmen des „Modellprojektes zur Verbesserung der Situation von Ackerwildkräutern in Sachsen-Anhalt“ wurde im Burgenlandkreis in direkter Nachbarschaft zum FFH-Gebiet „Trockenrasenflächen bei Karsdorf und Glockenseck“ ein 3,5 ha großer Schutzacker eingerichtet. Die Bewirtschaftung erfolgt durch die Agrar Burgscheidungen eG. Die extensive Bewirtschaftung wird langfristig, über einen Zeitraum von 25 Jahren über die sogenannte produktionsintegrierte Kompensation (PIK) finanziert. Trägerin der PIK-Maßnahme ist die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt. Das außergewöhnliche Arteninventar soll durch eine angepasste Bewirtschaftung, insbesondere eine lückige Aussaat, den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, die mechanische Unkrautbekämpfung, eingeschränkte Düngung und längere Stoppelphasen, erhalten und gefördert werden.

Acker-Haftdolde bei Weischütz
Acker-Steinsame bei Weischütz
Venuskamm bei Weischütz

08.11.2022

Das Braunkehlchen ist Vogel des Jahres 2023

Das 12 bis 14 Zentimeter große Braunkehlchen hat seinen Namen von seiner braun-orangen Brust und Kehle. Sein typischer Lebensraum sind feuchte Wiesen, Brachen und Feld- Grabenränder. Gern hat es auch einzelne Büsche, hohe Stauden oder Zaunpfähle in seinem Lebensraum. Diese benutzt es gern als Sing- und Ansitzwarte. Das Braunkehlchen ernährt sich von Insekten, Spinnen und Würmern, aber auch von Beeren. Das Braunkehlchen ist auf insektenreiche Biotope angewiesen und aus diesem Grund in den letzten Jahrzehnten im Bestand zurückgegangen

Im nordwestlichen Burgenlandkreis leben ca. 5 bis 10 Brutpaare. Nachdem der Bestand des Braunkehlchens in diesem Gebiet in den 80er Jahren nur noch 1 bis 2 Brutpaare zählte, hat sich der Bestand etwas erholt.
Zurzeit weilen die Braunkehlchen als Langstreckenzieher südlich der Sahara. Aber bereits Anfang April kehren sie in ihre Brutreviere zurück. Ich freue mich schon auf Ihre Rückkehr.

Braunkehlchen-Jan
Braunkehlchen (Foto: Jan Krawetzke)

15.10.2022

Auf der Suche nach ID7 alias „Ronja“!

Wie man auf der Instagram-Seite „wildes_leben_in_sachsen_anhalt“ lesen kann ist kürzlich die Wölfin ID7 alias „Ronja“ verschwunden.

Das ein völlig zuverlässiger und neuer Sender plötzlich keine Daten mehr übermittelt ist laut obenstehender Instagram-Seite ein sehr alarmierendes und schlechtes Zeichen. Der betreffende Sender soll bei Ronja und anderen Sendertieren bisher äußerst zuverlässig gesendet haben. Ein Unfalltod scheidet wohl aus, da der Sender dann trotzdem weitersendet und man sie gefunden hätte. Auch eine natürliche Ursache für ihr „Verschwinden“ ist nicht anzunehmen. Der letzte Sendepunkt in Sachsen-Anhalt (Landkreis Wittenberg) war ein Standort mitten auf einem Feld, welches mit mehreren Kanzeln (sogenannten jagdliche Einrichtungen – ich nenne sie in der Regel „Schießstände“, da in ihrer Umgebung meist allerlei „Lockmittel“ ausgebracht werden) umgeben war.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Übrigens gab es deutschlandweit seit der Wiederbesiedlung mit dem Wolf (Zeitraum 1990-2022) bereits 799 Totfunde, davon 78 illegale Tötungen, welche wohl zum überwiegenden Teil auf das Konto unserer Jäger gehen dürften, sowie 46 unklare Todesfälle.

Der Nabu, welcher sich zuletzt zu den katastrophalen Aufweichungen des Bundesnaturschutzgesetzes mehr als zurückgehalten hat, nein sie sogar unterstützt, macht für die leider mangelnde Aufklärung dieser Straftaten, einen Mangel an Fachstellen für Artenschutzkriminalität verantwortlich. Der Nabu vertritt die Meinung, dass entsprechende Straftaten, welche sich auch verstärkt gegen den Luchs richten, nach wie vor als Kavaliersdelikte behandelt würden.

12.08.2022

Susi hat uns verlassen

Nach 12 schönen Jahren mit ihr hat uns unsere treue Wegbegleiterin, unsere Mischlingshündin Susi, für immer verlassen. Für die vielen Erlebnisse und unbeschwerten Stunden danken wir Dir!

08.08.2022

Naturschänder im Kleinen

Bereits im Frühjahr dieses Jahres wurden im Forst Bibra an verschiedenen Stellen Pfähle mit „Orchideenblütenbildchen“ aufgestellt. Keiner weiß wer das wohl war. Zwischenzeitlich ist zumindest ein Teil der dort wohl ungenehmigt aufgestellten Pfähle verschwunden.

Nun haben die offensichtlich etwas geistig Eingeschränkten eine neue Idee. Man beraubt die Bäume ihrer Rinde/Borke bis fast aufs Kambium und versieht die Wundstellen auf weißem Untergrund mit kindlich anmutenden Orchideenblütenbildchen.

Ich persönlich bin von solchem Handeln angewidert! Diesen „?“, mir fällt kein treffendes Wort für diese Ignoranten ein, ist völlig egal das es sich bei den Bäumen um Bestandteile eines wertvollen Naturschutz- und Natura 2000-Gebietes handelt. Von Genehmigungspflichten für Wegemarkierungen haben die auch noch nichts gehört.

Wie sagte schon Albert Einstein: „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Warum die Überschrift „Naturschänder im Kleinen“ – ganz einfach

Im „Großen“ wurden und werden gerade durch unsere Regierung, in welcher gefühlt alles nach den sogenannten „Grünen“ geht, wichtige Regeln im Naturschutzrecht (Vierte Änderung des BNatSchG) aufgeweicht – nein zerlegt (sogenanntes Osterpaket) und in einem weiteren Schritt sollen nun auch noch die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) demontiert werden. Insbesondere die GLÖTZ 8, welche den Mindestanteil von 4 % Stilllegung der Ackerfläche regeln soll, wird voraussichtlich aufgrund der „aktuellen Nahrungs- und Versorgungskrise durch den Ukrainekrieg“, welcher durch die Bundesregierung „befeuert“ wird, zu Gunsten der Vollbewirtschaftung aller Flächen geopfert werden.

Armes Deutschland!

Unsere Bundesumweltministerin Steffi Lemke sagte zum Osterpaket (Bundesregierung.de):

„Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz ermöglichen wir straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie. Gleichzeitig wahren wir hohe ökologische Schutzstandards und unterstützen gefährdete Arten langfristig durch ein neues Artenhilfsprogramm“.

Ob sie das selbst glaubt, was sie da von sich gibt oder ob sie hier den „parteilichen Gleichschritt“ geht, bleibt ihr Geheimnis!

Hier das Osterpaketim aktuellen Gesetzestext!

Bundesnaturschutzgesetz

04.04.2022

Sogenanntes Eckpunktepapier - Beschleunigung des "naturverträglichen Ausbaus" der Windenergie an Land

In dem Eckpunktepapier von BMUV und BMWK geht es, nach meiner bisherigen Erfahrung mit der „neuen grünen Politik“ in unserem Land, wohl nicht um die Erreichung eines „naturverträglichen Ausbaus“ der Windenergie, sondern ausschließlich um eine Demontage, der im Bereich Artenschutz und Windenergie erreichten Standards, wie z. B. die Abstandsregelungen entsprechend des Helgoländer Papiers!

  • Auflösung des Zielkonflikts zwischen Energiewende und Artenschutz, was wohl gleichbedeutend ist mit „Es gibt nur ein Ziel und das ist der schnellstmögliche, hürdenlose Ausbau der Windenergie!“
  • Vereinfachung der Verfahren für Windenergie durch standardisierte Verfahren nach bundeseinheitlichen Kriterien. Gibt es da nicht ein nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Artenschutzrecht gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Europäischen Richtlinien vorgegebenes Verfahren?
  • Erstellung präziser und einheitliche Listen für die betroffenen Vogelarten mit Vermeidungsmaßnahmen und jeweiligen Abständen – Eine entsprechende Liste liegt mit dem Helgoländer Papier vor und über die Wirksamkeit der sogenannten Vermeidungsmaßnahmen lässt sich wohl eher streiten.
  • Bewahrung hoher Standards für den Artenschutz. Die europäischen Naturschutz-Richtlinien werden respektiert und bleiben unangetastet. – nach den ersten 3 Punkten wohl eher unmöglich?!
  • Stärkung des Vogelschutzes durch ein neues Artenhilfsprogramm, bezahlt durch die Windenergie-Betreiber bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung – Hört sich nicht nur so an, sondern ist ein Ablasshandel für unzählige getötete Vögel und Fledermäuse. Darüber hinaus ist die Sinnhaftigkeit solcher Hilfsprogramme, insbesondere für betroffene Vogelarten, eher zweifelhaft. Vögel und Fledermäuse, insbesondere die wandernden Fledermausarten zum Beispiel, lassen sich nicht in ein künstlich geschaffenes „Reservat“ einsperren!
  • Und als Zugabe wird die die Genehmigung von Windenergie in Landschaftsschutzgebieten bis zur Erreichung des Zwei-Prozent-Zieles – deutlich erleichtert – was aus meiner Sicht eine eindeutige Einmischung in die Angelegenheit der Landkreise, welche für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständig ist, darstellt.

Auf Seite 2 des Papiers wird ausgeführt: “Deshalb will die Bundesregierung die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und sie schneller und effizienter machen. Ziel ist, Windkraftanlagen zügig und rechtssicher zu genehmigen, unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards“.

Jedem sollte klar sein, dass Beides zusammen nicht zu verwirklichen ist!

Ich kann nicht auf alles eingehen, aber folgende Schlagworte lassen die Richtung, in die es gehen soll und wer dahintersteckt, klar erkennen:

  • aufwändigere Raumnutzungsanalyse entfällt,
  • Für eine Übergangszeit von drei Jahren wird für die Bestimmung des Erhaltungszustandes zunächst auf vorhandene Erkenntnisse abgestellt
  • Anwendung von Antikollisionssystemen (deren tatsächliche Wirksamkeit/Funktionsfähigkeit bisher in Deutschland nicht bestätigt ist!)
  • Zumutbarkeitsschwelle für die Antragsteller, die festlegt, bis zu welcher Summe Vermeidungsmaßnahmen (für alle artenschutzrechtlichen Maßnahmen, unter anderem auch Fledermausabschaltungen) zu akzeptieren sind – (hier lächerliche 6 %)
  • Einführung einer probabilistischen Methode zur mathematischen Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit prüfen (Lest mal bei Wikipedia nach!)

Wird fortgesetzt!

Windkraftopfer Rotmilan

23.03.2022

Das ZDF, der Rotmilan und die Windenergie – März 2022

Quelle: Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Auszug aus dem Artikel der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Über die Leistungen des deutschen Qualitätsjournalismus gerät man bisweilen ins Staunen. Das gilt nicht nur aber auch für die Berichterstattung über Naturschutz und Windenergie. Die Zeit ist vorbei, als der von Hanns Joachim Friedrichs (1927 – 1995) überlieferte Satz ein Berufsethos markierte: „Ein guter Journalist macht sich mit nichts gemein, nicht einmal mit einer guten Sache.“ In den im Jahr 2020 mit 8,11 Milliarden Euro Rundfunkbeiträgen der „Zusehenden und Zuhörenden“ finanzierten öffentlich-rechtlichen Anstalten scheint es für Recherche an Geld, Zeit und vor allem Sinn für die Realität zu fehlen. Zu gerne berichten Journalisten und Journalistinnen von dem, was man für wahr hält, wahr halten möchte oder woran man mit Überzeugung glaubt. Haltung ersetzt kritische Distanz. Wäre es anders und unterzöge man die eigene Berichterstattung des viel beschworenen Faktenchecks, hätte der investigativ daherkommende ZDF Frontal Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft – Das Märchen vom bedrohten Greifvogel“ vom 22.02.2022 sowie die weitere Berichterstattung z. B. auf tagesschau.de kaum auf Sendung gehen können. ……

Der gesamte Artikel als PDF-Datei!

22.03.2022

Stellungnahme auf www.dda-web.de zu Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen

in Bezug auf den ZDF Frontal Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft – Das Märchen vom bedrohten Greifvogel“ vom 22.02.22 sowie weiterer Berichterstattung z.B. auf tagessschau.de

Stellungnahme der Fachgruppe Rotmilan der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft, 21.03.202

Stellungnahme als PDF

19.03.2022

Einsatz von Bleimunition auf der Jagd
55.000 Greifvögel weniger in Europa – wegen Vergiftungen

Die Universität Cambridge und das Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin heben Daten über den Bleigehalt aus den Lebern von mehr als 3000 Greifvögeln unetrsucht. Das Ergebnis ist erschreckend!

Der Spiegel – Wissenschaft – Einsatz von Bleimunition auf der Jagd

Allein die  Seeadlerpopulation wäre in Europa etwa um 14 Prozent größer, wenn die adler nicht den tödlichen Bleikonzentrationen in Beutetieren ausgesetzt wären.

Die Beutetiere, beim Seeadler natürlich ein nicht unwesentlicher Anteil an Wasservögeln, werden von den Jägern mit Bleimunition beschossen. Viele der getroffenen Tiere leben mit dem Schrot im Körper weiter und werden z.B. vom Seeadler erbeutet.

Blei reichert sich im Körper an und führt sukzessive zu immer stärkeren Vergiftungserscheinungen. Zum Beispiel Enten nehmen Bleischrote beim Gründeln auf oder werden bei Beschuss mit Bleischrott nicht tödlich getroffen. Der Seeadler am Ende der Nahrungskette kann dadurch schleichend vergiftet werden.

Unsere ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte 2020, unter Einbeziehung der  Lobby-Verbände, mit fadenscheinigen Argumenten für die Bleimunition die Jagd in Feuchtgebieten mit Bleimunition verhindert.

RiffReporter

Julia Klöckner – mit fadenscheinigen Argumenten für Bleimunition von Thomas Krumenacker (29.07.2020)

Am 25. November 2020 hat das Europäische Parlament dem Verbot von giftiger Bleischrotmunition in Feuchtgebieten (aber nur dort) zugestimmt.

18.03.2022

Die Erdkröten sind unterwegs

Im westlichen Teil des Burgenlandkreises sind bereits die Kröten auf Wanderschaft! Heute konnten die ersten Erdkröten aus den Fangeimern geborgen und an die Laichgewässer gebracht werden. Leider sind die Bestände in den letzten Jahren in erheblichen Maßen zurückgegangen. Neben der Trockenheit, welche das eine oder andere Laichgewässer verschwinden lassen hat, sind es vor allem Verluste auf dem Wege zu den Laichgewässern. Die zeitige Bewirtschaftung (Düngung, Spritzung, mechanische Bearbeitung) auf den riesigen strukturlosen durch die Kröten zu überwindenden Ackerflächen, der Prädatorendruck (Waschbär) und vielleicht das mal kurzzeitig in die Öffentlichkeit gerückte „Insektensterben“ können die Ursache sei.

Mit viel Engagement hat die untere Naturschutzbehörde wieder um die zusammen ca. 3000 Meter lange Krötenzäune aufgestellt. Unterstützung hatte Sie nur durch engagierte ehrenamtlich tätige Naturschützer, die bei Großjena einen Zaun in Eigenregie aufstellten und diesen nun auch vollständig betreuen.

Die derzeitige Entwicklung hinsichtlich des Stellenwertes der Naturschutzbehörden, wird meiner Meinung nach dazu führen, dass die Zäune irgendwann in nicht mehr ferner Zukunft, im Keller bleiben müssen.

Erdkröten im Transporteimer!
Erdkröten im Fangeimer!

12.03.2022

KNE-Wortmeldung: Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?

Immer mehr Stellungnahmen zum schlecht recherchierten ZDF frontal-Beitrag!

KNE-Wortmeldung vom 11. März 2022

„Ausgehend vom ZDF frontal-Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft“ wurde dessen Kernaussage in einigen Fällen dahingehend kommentiert, dass Schutzmaßnahmen und Abschaltungen von Windenergieanlagen (WEA) für Rotmilane nicht mehr nötig seien. Doch wenn WEA als Todesursache nicht an erster Stelle stünden – hieße dies, dass das Kollisionsrisiko im Genehmigungsfall nicht mehr zu prüfen und auch Schutzmaßnahmen nicht erforderlich wären? Unsere Einordnung aus fachlicher und aus juristischer Sicht stellt klar, wo wir die Grenzen legitimer Ergebnisinterpretation ziehen, und welche Schlussfolgerungen bezüglich des Umgangs mit dem Rotmilan in Genehmigungsvorhaben (nicht) gezogen werden sollten“. Quelle: Presseportal vom 11.03.2022

08.03.2022

Wieder ein streng geschützter Seeadler abgeschossen

Vergangene Woche wurde im Altmarkkreis Salzwedel (Sachsen-Anhalt) von einem Jäger ein Seeadler abgeschossen. Wie der Zufall es wollte, erwischte der Jäger einen mit einem GPS-Sender ausgestatteten Vogel. Die ausgelesenen Daten führten direkt zum Übertäter!

Im Falle einer Verurteilung, wovon leider in Deutschland, wenn man sich so manche Urteile ansieht, nicht unbedingt auszugehen ist, drohen dem Beschuldigten bis zu fünf Jahre Haft, eine hohe Geldstrafe sowie der Entzug des Jagdscheins. Aber lest selbst:

Gemeinsame Pressemitteilung des „Komitees gegen den Vogelmord“ und „LIFE EUROKITE“

In der Presseerklärung wird zur Thematik Greifvogelverfolgung weiter ausgeführt:

„Die illegale Verfolgung geschützter Greifvögel ist ein bundesweites Problem, dem neben Seeadlern auch immer wieder Rotmilane, Habichte, Wanderfalken und Bussarde zum Opfer fallen. Nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord sind in Deutschland seit 2005 insgesamt 1.626 Fälle mit mehr als 2.213 Opfern bekannt geworden, darunter 67 Seeadler. Bei den bisher rechtskräftig verurteilten Tätern handelt es sich fast immer um Tauben- bzw. Geflügelzüchter oder Jagdscheininhaber, die Greifvögel als Konkurrenten betrachten“

Zu Vorfällen im auch diesmal betroffenen Bundesland wird in der Presseerklärung Folgendes ausgeführt:

In Sachsen-Anhalt wurden in den letzten Jahren 40 Fälle bekannt, darunter 15-mal Fang, 10-mal Nestzerstörung sieben Mal Abschuss, sechs Mal Vergiftung und 2 Fälle von illegaler Haltung.

Dabei handele es sich nur um die Spitze des Eisberges, da erfahrungsgemäß mehr als 90% aller Taten unentdeckt bleiben sagt Komiteesprecher Axel Hirschfeld.

Das Komitee gegen den Vogelmord und LIFE EUROKITE bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die tote Greifvögel oder verdächtige Fallen und Köder entdecken, werden gebeten, ihre Beobachtungen an das Komitee gegen den Vogelmord (info@komitee.de oder 0228/665521) zu melden.

TV-Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft - Das Märchen vom bedrohten Greifvogel” am 22.02.2022 auf ZDF Frontal 21

Am 22.02.2022 lief auf ZDF bei Frontal 21 der TV-Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft – Das Märchen vom bedrohten Greifvogel”. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Beiträge und Themen bei Frontal 21 mit dem nötigen Abstand analysiert und gut recherchiert wären. Das journalistische Feingefühl bei der Recherche zu diesem Beitrag scheint jedoch, aus welchen Gründen auch immer, nunmehr auch dort verlorengegangen zu sein.

Hier aber nun ein Link zum Fernsehbeitrag

TV-Beitrag „Rotmilan gegen Windkraft – Das Märchen vom bedrohten Greifvogel” am 22.02.2022 auf ZDF Frontal 21

LIFE EUROKITE sah sich aufgrund der intensiven Diskussionen, welche der Fernsehbeitrag in den sozialen Medien ausgelöst hat, veranlasst einige Fakten hinsichtlich des LIFE EUROKITE Projekts detaillierter darzustellen, was viele der Aussagen im TV-Beitrag relativiert bzw. ad absurdum führt.

Pessemitteilung LIVE EUROKITE

Auch das Rotmilanzentrum am Museum Heineanum in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) hat mit einer Stellungnahme auf den TV-Beitrag reagiert.

Stellungnahme des Rotmilanzentrums Stellungnahme zum ZDF-Beitrag ‚Rotmilan gegen Windkraft’_2022-03-04

06.03.2022

Was haltet Ihr/Sie eigentlich von den Sogenannten „anerkannten“ Naturschutzverbänden?

Wenn ich so durch das WWW surfe oder mir eine hiesige Tageszeitung antue (da meine ich nicht die BILD), werde ich mit allerlei mehr oder weniger interessanten Seiten, Artikeln und natürlich Meinungen konfrontiert. Ich könnte sicher 30, 40 oder noch mehr interessante Seiten über die in der Bundesrepublik Deutschland „anerkannten („Naturschutz-„) Verbände“ aufzählen.

Bei dieser Lektüre und im Rahmen meiner täglichen Arbeit ergeben sich so einige Fragen zu diesen Verbänden:

  • Steht es manchen in Verbänden etablierten „Möchtegernnaturschützern“ mit ihrem „grün angehauchten Schwarz-Weiß-Denken“ zu, tatsächliche Naturschützer, wie z. B.  viele Mitarbeiter im staatlichen Naturschutz oder ehrenamtlich wissenschaftlich für die Erhaltung der Artenvielfalt Tätige, anzugreifen?
  • Werden dort auch organisierte Naturschützer, welche diese Bezeichnung auch tatsächlich verdienen, von Leuten, die der eigentliche Naturschutz offensichtlich wenig berührt, instrumentalisiert?
  • Werden teure Anwaltsbüros mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden gefüttert?
  • Werden ständig neue Mitglieder mit aus meiner Sicht grenzwertigen Methoden und unter Vortäuschung falscher Tatsachen geworben?
  • Wird im Bereich Windkraft eine Art Ablasshandel, also Geld gegen Zustimmung, betrieben?
  • Kann man Windkraft, trotz der bitteren Erkenntnis über Vogelschlag und zigtausend „platzenden“ Fledermäusen jedes Jahr unter dem Deckmantel eines „naturverträglichen“ Windkraftausbaus, den es nicht wirklich gibt, hochjubeln?

Ich kann und möchte diesen kleinen Fragenkatalog nicht tatsächlich beantworten. Nur eins – ich habe meine Mitgliedschaft in einem solchen Verband bereits vor Jahren beendet, da ich diese Verlogenheit, Überheblichkeit und leider auch oft Unkenntnis der naturschutzfachlichen und – rechtlichen Grundlagen nicht mehr mittragen wollte. 

Ich möchte nicht alle Verbände und vor allem nicht die Vielzahl der für den Naturschutz aktiven Mitglieder, welche oft nur ein „Dach“ für ihre Aktivitäten gesucht haben, über einen Kamm scheren.Leider habe ich jedoch den Eindruck, dass in dieser „Sparte“ einige „Schwarze Schafe“ umherwandeln.

06.03.2022

Nochmal zum Gehölzschnitt - Nun zieht hoffentlich wieder Ruhe ein und das Beseitigen und Verstümmeln von Büschen und Bäumen hat ein Ende!

Bäume, Sträucher und Hecken dürfen nur noch bis Ende Februar beseitigt oder geschnitten werden, danach erst wieder ab dem 1. Oktober. Diese Schonfrist vom 1. März bis zum 30. September ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 5 festgeschrieben. Tiere gehen bereits im zeitigen Frühjahr auf Reviersuche und beginnen mit dem Balz- und Paarungsverhalten. Dieses Verhalten wird von der Tageslänge und vom Licht gesteuert, das Wetter spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Deshalb dürfen in den Lebensräumen der wild lebenden Tiere keine derartigen Veränderungen und Störungen mehr stattfinden. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden! Zulässig sind ab dem 1. März nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des einjährigen Zuwachses der Pflanzen. Hierzu gehören regelmäßige Pflegeschnitte von Gartenhecken im Siedlungsbereich. Hier muss jedoch auf mögliche Brut- und Niststätten (Artenschutz) Rücksicht genommen werden!  Aber wer macht das schon?! Unzählige Vogelnester werden freigestellt und Altvögel vergrämt. Ich kann mir, bei den wie jedes Jahr kurz vor „Torschluss“ einsetzenden starken Gehölzschnittaktivitäten, nicht vorstellen, dass die gesetzlich festgesetzte Frist eingehalten wird.  Ich gehe davon aus, dass bundesweit viele tausendmal dagegen verstoßen wird!

Für die sogenannte "ordnungsgemäße Forstwirtschaft" gilt dieses Verbot natürlich nicht!!!

02.03.2022

Auf ins Märzenbechertal bei Goseck

Dort gibt es momentan nicht nur große Bestände von blühenden Märzenbechern zu sehen, sondern auch die Spuren schwerer Technik, welche den Wanderweg hingerichtet und einen nicht unerheblichen Teil der Märzenbecherbestände zerstört haben. Vom Waldbestand an sich, möchte ich hier gar nicht reden. Da komme ich wieder zum Thema Anspruch und Wirklichkeit in der „modernen“, aus meiner Sicht nur noch nutzungsorientierten, Forstwirtschaft! – Alles nur Schall und Rauch was da so zur nachhaltigen und naturschonenden Forstwirtschaft geschrieben steht!

Und da gibt es doch Forstleute, die sich über Naturschutzmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen aufregen!

Mehr zur Thematik Naturschutz und Forstwirtschaft auf meiner Naturnutzer-Seite!

Ab dem 1. März gilt wieder das Schnittverbot für Bäume und Sträucher!

Zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen ist in der Zeit vom 1. März bis zum 30.September eines jeden Jahres das Abschneiden oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen außerhalb des Waldes gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich verboten. Nicht unter das Verbot fallen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Friedhöfen und in ähnlichen Bereichen. Diese dürfen keine Vögel darin nisten oder besonders geschützte Arten wie beispielsweise Fledermäuse vorhandene Baumhöhlen nutzen, entfernt oder zurückgeschnitten werden.

Auch in den übrigen Bereichen sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des einjährigen Zuwachses der Pflanzen Ganzjährig zulässig. Auch ein fachgerechter Obstbaumschnitt bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Artenschutzrechtliche Belange sind jedoch auch bei Durchführung dieser Pflegeschnitte unbedingt zu beachten. Bei brütenden Vögeln zum Beispiel sind Pflegeschnitte zu unterlassen, bis die Jungvögel das Nest oder die Bruthöhle verlassen haben.

Eine Befreiung von dem Schnittverbot für Gehölze ist unter bestimmten Bedingungen möglich und bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

HINWEIS: Wer entgegen dieser Schutzvorschriften Gehölze abschneidet oder beseitigt, handelt ordnungswidrig. Eine derartige Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 € geahndet werden.

Brütende Amsel, sie fangen besonders zeitig mit ihrem Brutgeschäft an!
Junge Neuntöter im Nest.

14.02.2022

Die Lage der Natur
in Deutschland
Ergebnisse von EU-Vogelschutz- und FFH-Bericht

„Alle sechs Jahre nehmen Bund und Länder eine Bewertung des Zustands der Natur in Deutschlandvor. Dazu werden umfassende Berichte erstellt, die durch die Bundesregierung an die EU-Kommission zur Erfüllung der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und der EU-Vogelschutz-Richtlinie übermittelt werden“.     Hier zur Bröschüre BMU

03.02.2022

Wildtierschutz Deutschland e.V.

Niedersachsen: Neues Jagdgesetz weicht Tierschutznormen auf

In Niedersachsen plant die rot-schwarze Landesregierung vor der in diesem Jahr anstehenden Landtagswahl noch ein Geschenk an die Jägerschaft: Nachtzielgeräte sollen erlaubt, der „versehentliche“ Fang nicht jagdbarer Tiere straffrei gestellt und der Elterntierschutz weiter aufgeweicht werden. (Quelle: PRESSEPORTAL)

UNGLAUBLICH!

Jungfüchse (Foto: Jan Krawetzke)

02.02.2022

Deutschen Wildtier Stiftung - Habecks Klimastrategie bedroht heimische Wildtiere

Der Professor für Wildtierbiologie Klaus Hackländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Wildtier Stiftung: „Ein Vorantreiben der Energiewende darf aber auf keinen Fall das Artensterben beschleunigen“. (Quelle: Deutsche Wildtierstiftung)

Hier zum Artikel: Deutsche Wildtier Stiftung

Mehr von der Stiftung zum Thema:

 Windenergie und Artenschutz

Windenergie im Lebensraum Wald

Gefahr für die Artenvielfalt – Situation und Handlungsbedarf – Autor: Dr. Klaus Richarz

Schlagopfer Rotmilan (Foto: Frank Köhler)

31.01.2022

Schottergärten in Sachsen-Anhalt bereits seit 2021 verboten!

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 14. Oktober 2020 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen:

Stein- und Schottergärten sind seit 2021 verboten, unbebaute Flächen auf Grundstücken müssen begrünt werden.

  • 8 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)

Kinderspielplätze, nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke

(2) Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

  1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
  2. zu begrünen oder zu bepflanzen,

soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen.

Mit dieser Festlegung spricht die Bauordnung indirekt ein Verbot für sogenannte „Steingärten“ aus. Es wird gesagt, dass viele Wüsten lebendiger sind als die Künstlichen in den Vorgärten. Schottergärten sind für Insekten und Vögel völlig uninteressant und gleichen eher einer betonierten Fläche. Unversiegelte begrünte Gärten und Vorgärten, und sind sie noch so klein, stellen für viele Bienen, Schmetterlinge, Hummeln und andere Insekten sowie für Vögel, Kleinsäuger und auch manche Kriechtiere und Lurche, wichtige Lebens- und Nahrungsräume dar.

Menschen, die solche Schottergärten anlegen, müssen der Natur wohl völlig entfremdet sein.  

Seht zur Thematik „Lebensraum Garten“ mal auf meine Themenseite „Naturschutz in Hof und Garten“.

30.01.2022

Naturschutz im Koalitionsvertrag  – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. – Januar 2022

Ein Kommentar der Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V. zum Koalitionsvertrag:

Die deutsche Bundesregierung will mehr Fortschritt wagen. So jedenfalls haben die Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP die 177 Seiten ihres Koalitionsvertrages überschrieben. Darin bemühen die Koalitionäre 494 Mal das Verb wollen, 108 Mal das Adjektiv gemeinsam und 20 Mal das Adjektiv ambitioniert (also ehrgeizig, anspruchsvoll, strebsam). Aber wollen sie auch mehr Naturschutz wagen?“

Super analysiert!

Hier der gesamte Text des Kommentars „Naturschutz im Koalitionsvertrag“ der EGE

28.01.2022

Der Landschaftspflegeverein "Mittleres Elstertal e.V.“ - Aktiv für den Schwalbenschutz!

Sage und schreibe 31 Schwalbentürme hat der Landschaftspflegeverein „Mittleres Elstertal e.V.“  mit viel Engagement und Mitteln aus dem Artenschutzprogramms des Landes Sachsen-Anhalt bereits in seinem Wirkungsbereich, dem Südosten des Burgenlandkreises, in den vergangenen Jahren aufgestellt. Die Schwalbentürme sind aber nur eins von vielen Tätigkeitsfeldern und Projekten des Vereins (mehr zu weiteren Projekten des Vereins auf

Landschaftspflegeverein „Mittleres Elstertal e.V.“.

Ziel des LPV ist es dem nach der Wende durch die Aufgabe vieler Tierhaltungen, insbesondere auch großer Stallanlagen sowie der vielen individuellen Kleintierhaltungen, bzw. durch viele Sanierungsmaßnahmen und den Abriss von Gebäuden erfolgten Brutplatzverlust entgegenzuwirken.  

Schwalbenturm an der Haynsburg

Projekt Schwalbenhäuser

Auch in diesem Fall ist der Verein vom Engagement Einzelner abhängig. Deshalb möchte ich den Herren Rainer Helms, Ehemaliger Leiter des Amtes für Natur- und Gewässerschutz, Rolf Hausch, ehemaliger Leiter der unteren Naturschutzbehörde des Burgenlandkreises und Dr. Lothar Stahl, Ortsbürgermeister der Gemeinde Reuden, besonders danken.

24.01.2022

Energiepolitik der Ampel - Was hat Windkraft mit öffentlicher Sicherheit zu tun?

ARTIKEL von RICO FALLER – Fachanwalt für Verwaltungsrecht – am 21. Dezember 2021

14.01.2022

Luchs an Bahnstrecke bei Buttstädt (Kreis Sömmerda) erschossen

An einer Bahnstrecke bei Buttstädt wurde jetzt ein toter Luchs entdeckt – nachweislich erschossen. Wie krank ist das denn? Ist es nur die Lust (Mordlust) am Töten eines solch majestätischen Tieres oder ist es die Beseitigung einer unliebsamen Konkurrenz, welche die natürliche Auslese besser beherrscht wie mancher Flintenträger? Bildet Euch selbst eine Meinung!

Lest hier:

MDRLuchs an Bahnstrecke bei Buttstädt erschossen – scharfe Reaktionen

thueringen24.de – Thüringen: Hoffnung nach kaltblütiger Luchs-Tötung

 

12.01.2022

Zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder nutzen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankern – eine Bankrotterklärung für den Artenschutz

Diese Ziele unseres neuen „grünen“ Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, werden zwangsläufig zu einer weiteren Eingrenzung der artenschutzrechtlichen Regelungen führen. Er sagt zu diesem Thema: „Im Einzelfall gibt es diese negative Beeinträchtigung. Aber man kann Artenschutz und den Ausbau von Erneuerbaren Energien sehr gut miteinander kombinieren, wenn man ein bisschen kreativ wird und anfängt, die technischen Möglichkeiten, aber auch die artenschutzrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen“. Wie das aussehen wird, kann sich wahrscheinlich jeder vorstellen! Bei jetzt schon ca. 250.000 getöteten Fledermäusen (Schätzung des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung) und zwischen 10.000 und 100.000 getöteten Vögeln (Michael-Otto-Institut) allein in Deutschland, dafür fehlt mir die Fantasie welche „artenschutzrechtlichen Möglichkeiten“ nach Habecks Ansicht genutzt werden sollen. Da jeder bereits bemerkt haben sollte, dass die „Grünen“ sowie auch ein Teil der anerkannten Naturschutzverbände den Artenschutz im Zusammenhang mit der Windkraft längst über Bord geworfen haben, kann man sich schon ausmalen, wie die neue „naturverträgliche“ Windkraft aussehen wird.

Die Ideen, welche die Agora Energiewende – Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH in ihrem  Arbeitspapier mit dem wohlklingenden Namen „Windenergie und Artenschutz – Wege nach vorn“, dargelegt hat (siehe meinen Beitrag vom 27.12.2021), wie zum Beispiel „professionell gemanagte Artenhilfsprogramme“ sind offensichtlich für mit der Thematik Vertraute als blauäugig bzw. ungeeignet anzusehen.

Nochmal zum „überragenden öffentlichen Interesse“, welches für die Windkraft gesetzlich festgeschrieben werden soll. Im Klartext: Das öffentliche Interesse am Artenschutz kann bei jedem Projekt zu Gunsten der Windkraft beiseite geschoben werden.

Pressekonferenz

Klimaschutz-Bilanz mit Robert Habeck

11.01.2022 phönix vor Ort – Video verfügbar: bis 11.07.2022 ∙ 16:05 Uhr (Minute: 34, 41, 52)

 

09.01.2022

Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT. e.V. zum Koalitionsvertrag

Illegale Intentionen: Ampel-Attacke auf Artenschutz  – Lest selbst auf  www.Vernunftkraft.de

27.12.2021

Ein Wort zu den erneuerbaren Energien vs Artenschutz

Weitere Aufweichung des Artenschutzes mit fadenscheinigen Argumenten!

Die neue bemerkenswerte Haltung der Naturschutzverbände zu diesem Thema, aber auch die versteckten Aussagen zu den Themen Artenschutz und Erneuerbare Energien im Koalitionsvertrag unserer neuen bunten Regierung, lassen für den Artenschutz nicht Gutes erahnen!

Die „Grünen“ wie auch die Naturschutzverbände haben schon lange ihre ehemaligen Ideale, gerade hinsichtlich des Artenschutzes, über Bord geworfen. Sie machen sich selbst etwas vor, wenn sie die Meinung vertreten, man könne den lokalen Artenschutz aufgeben und die vehementen Verluste an Fledermäusen, Brutvögeln wie dem Rotmilan und durchziehenden Vogelarten, durch oft wenig durchdachte und hinsichtlich ihrer Wirkung teilweise völlig unrealistische Artenschutzmaßnahmen an anderer Stelle ausgleichen.

Das erinnert mich ein wenig an das hübsche Bild mit den 3 Affen, der Unterschied zu dieser Spezies ist jedoch, dass die Matadore in diesem „Spiel“ genau wissen was sie mit dieser weiteren Auflösung des Artenschutzes tun!

Selbst langjährige Mitglieder bis hin zu ehemaligen Gründern und „Galionsfiguren“ der sogenannten Naturschutzverbände/-vereinigungen, haben das erkannt und sich aus den Verbänden zurückgezogen! Mir tun aber vor allem die vielen zahlenden Mitglieder von diesen Verbänden, welche durch Studentinnen und Studenten an der Haustür für eine Mitgliedschaft oder eine langjährige Spende überzeugt wurden (manch einer vergleicht diese Art der Mitgliederwerbung mit den wenig beliebten „Drückerkolonnen“) leid. Sie gehen ganz sicher davon aus, dass der entsprechende Verein/Verband mit dem Geld etwas „Gutes“ für die „Vögelchen“ und „Fledermäuschen“ tut, welche aber bekanntlich nicht „windkraftresistent“ sind.

So soll es den windkraftsensiblen Arten außerhalb von mit Artenhilfsprogrammen "professionell gemanagten" Flächen gehen! Der Individuenschutz soll ausgehebelt werden!

Die Agora Energiewende – Smart Energy for Europe Platform (SEFEP) gGmbH hat ein Arbeitspapier unter dem wohlklingenden Namen „Windenergie und Artenschutz – Wege nach vorn“ herausgebracht.

Den wesentlichen Inhalt dieser Analyse hat man auf Seite 2 unter 4 Punkten zusammengefasst!

Verkürzt dargestellt:

  • Konflikt zwischen Windkraftausbau und Vogelschutz konstruktiv durch Vereinheitlichung der Genehmigungsverfahren, Vogelschutz stärker auf Populationsschutz ausrichten und dafür ausreichend Flächen und Mittel bereitstellen
  • Sofortmaßnahme: Vogelschutz in Genehmigungsverfahren per Gesetz o. Verordnung rechtssicherer und zeitlich gestrafft ausgestalten
  • Schutz windenergiesensibler Vogelarten stärker am Populations- statt am Individuenschutz ausrichten, Sicherstellung für wirksamen Populationsschutz notwendiger Flächen, professionell gemanagte Artenhilfsprogramme, Entflechtung von Wind- und Vogelvorranggebieten. Artenschutzfonds aus mindestens 100 Mio. Euro pro Jahr an öffentlichen Mitteln + zusätzliche Ausgleichszahlungen der Windenergiebetreiber
    Hierzu sollen die Naturschutzverbände eingebunden werden. Warum eigentlich? Viele der Verbände haben den Artenschutz im Zusammenhang mit der Windkraft doch bereits von ihrer Agenda genommen!
  • Und „last but not least“ soll die Bundesregierung auf EU-Ebene eine Initiative starten, welche ein am Populationsschutz ausgerichtetes Zulassungsrecht für die Windkraft in Deutschland zulässt.

Die Umsetzung dieser „Strategie“ würde aus meiner Sicht einer „Bankrotterklärung“ für den Artenschutz“ in unserer noch artenreichen Bundesrepublik gleichkommen! Aufgrund der grünen Regierungsbeteiligung muss man, mit Blick auf den Koalitionsvertrag (Seite 55/56), wohl mit dem Schlimmsten rechnen.

Aber lest selbst:

Agora Energiewende – Windenergie und Artenschutz – Wege nach vorn

Um das ganze rund zu machen, gibt es auch noch ein entsprechendes Rechtsgutachten:

Windausbau und Artenschutz-Ziele: Vorschlag für ein europarechtskonformes (Ausnahme-)Regime für Windkraft an Land

Wer ist eigentlich Agora?”

Die Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT e.V. hat da einige Antworten.

06.12.2021

Pressemitteilung der EU-Kommission:

Naturschutz: Unzureichender Schutz von blütenreichen Wiesen in Natura-2000-Gebieten – Kommission verklagt DEUTSCHLAND vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

Die Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da es blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend schützt und damit den Anforderungen der Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) nicht nachkommt. Die Richtlinie ist eines der wichtigsten Instrumente der EU zum Schutz der biologischen Vielfalt.

Siehe auch Artikel im Presseportal

06.12.2021

Artikel in der Zeitschrift „Nationalpark“

Vergessen und verloren?

Die Vögel des Feldes

„Statt die landwirtschaftliche Bodennutzung endlich an ordnungsrechtliche Betreiberpflichten und die Agrarsubventionen stärker an Naturschutzleistungen zu binden, setzen Politik und Verwaltung weiterhin auf den Abschluss freiwilliger Vereinbarungen. Für ihre Akzeptanz muss gezahlt werden“

Da spricht mir Herr Breuer  aus dem Herzen.

Artikel in der Zeitschrift NATIONALPARK 4/2021  von WILHELM BREUER

18.11.2021

Der Wiedehopf ist Vogel des Jahres 2022

Eine Gute Wahl!

Im Burgenlandkreis ist derzeit ein Brutpaar nacgewiesen

Artikel zur Wahl im PRESSEPORTAL

600 Millionen Vögel weniger – Neue Studie zeigt starke Rückgänge bei europäischen Brutvogelarten

Alarmierende Zahlen!

Artikel auf DDA.WEB

Erfreulich-Feldhamster muß besser geschützt werden!

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 28. Oktober 2021 (Rechtssache C-477/19) über ein Vorabentscheidungsverfahren des Verwaltungsgerichts Wien entschieden. Im Ausgangsverfahren hatte ein Bauträger in Österreich Baumaßnahmen auf einem Grundstück unternommen, auf dem sich Feldhamster angesiedelt hatten. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden u. a. zwei Hamsterbaueingänge zerstört. Der Gerichtshof entschied, dass der Schutz der Fortpflanzungsstätten i. S. d. Habitat-Richtlinie auch deren Umfeld umfasst, sofern dieses für eine Fortpflanzung der Tierarten erforderlich ist. Der Schutz erstreckt sich auch auf solche Stätten, die nicht mehr genutzt werden, sofern eine Rückkehr der Tiere hinreichend wahrscheinlich sei. Eine „Beschädigung“ bzw. „Vernichtung“ sei bei schrittweiser Verringerung der ökologischen Funktionalität einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte gegeben. Eine absichtliche Beeinträchtigung sei nicht erforderlich.

Für die zuständigen Naturschutzbehörden, welche mit der Problematik umgehen müssen, eröffnet sich, neben sicher vielen weiteren, die Frage:

Wann ist „eine Rückkehr der Tiere hinreichend wahrscheinlich“?

URTEIL – Europäischer Gerichtshof-2021

Artikel auf Welt.de

Waldrapp illegal abgeschossen

Ein im Rahmen eines europäischen Wiederansiedlungsprojektes aufgezogenes Waldrapp-Weibchen wurde auf ihrem ersten Flug in den Süden in Italien abgeschossen. Der tot aufgefundene Vogel wurde mit dem Ergebnis, das dieser mit Schrot vom Himmel geholt wurde, geröntgt.

Der Waldrapp war in Europa ausgestorben. Bemühungen zu seiner Ansiedlung werden durch die immer noch, trotz europaweit geltender Artenschutzvorschriften, meist aus reiner Tötungslust weiter betriebene Vogeljagd u. a. in Italien, zu Nichte gemacht.

Lest Hierzu mehr im Nordkurier

https://www.nordkurier.de/aus-aller-welt/eine-der-letzten-ihrer-art-waldrapp-namens-dieks-illegal-abgeschossen-2645654910.html

„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

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