Artenschutz

Warum ist Artenschutz notwendig? Die nachfolgenden Statistiken sprechen Bände!

Infografik: Zahl der gefährdeten Tiere steigt | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista
Infografik: So viele Arten sind vom Aussterben bedroht | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista


Für ausgerottete Arten gibt es kein Zurück – sie sind für immer verloren und für kein Geld der Welt nachzubilden. „Wir sollten jedes kleinste Stückchen der Artenvielfalt als unschätzbar wertvoll erhalten, während wir lernen damit umzugehen und zu verstehen, was es für die Menschheit bedeutet.“

EDWARD O. WILSON,  amerikanischer Entomologe

Naturschutz und Artenschutz

Die Begriffe Naturschutz und Artenschutz werden häufig synonym verwendet. Der Naturschutz stellt jedoch die übergeordnete Kategorie und der Artenschutz nur eine Teilaufgabe des Naturschutzes dar.

Übrigens hat die Weltnaturschutzunion IUCN eine Rote Liste der bedrohten Arten erstellt. Demnach sind über 35.500 Arten weltweit vom Aussterben bedroht. Darunter 26 Prozent aller Säugetiere, 14 Prozent der Vögel und 40 Prozent der Amphibien.                                                                   Quelle: BMU 2021

 

Man glaubt für gewöhnlich, es gebe keine Steigerungsform von tot. Diese gibt´s aber doch: ausgestorben. 

Martin Kessel (Dt. Schriftsteller, 1901 – 1990)

Das Artenschutzrecht setzt sich vor allem aus Regelungen des Völkerrechts (globale und regionale internationale Abkommen), des Europarechts (Richtlinien, Verordnungen  und Durchführungsverordnungen), des Bundesrechts (Gesetze und Verordnungen) sowie des Landesrechts (Landesnaturschutzgesetze, Verordnungen, Runderlasse etc.) zusammen.

Völkerrecht

Europarecht

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Biodiversitätskonvention

EG-ArtenschutzverordnungVO (EG) Nr. 338/97 des Rates

EG-Artenschutzdurchführungsverordnung – Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission

EU-Verordnung zur Aussetzung der EinfuhrVerordnung (EU) Nr. 997/2010 der Kommission

Tellereisenverordnung Verordnung (EG) Nr. 3254/91 des Rates

Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport – Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates

EG-Richtlinien

Bundesrecht

Vogelschutz-Richtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates

Zoo-Richtlinie Richtlinie 1999/22/EG des Rates

Jungrobben-Richtlinie – Richtlinie 83/129/EWG des Rates und Richtlinie 89/370 EWG

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG )

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)

Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZV)

Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung,

BWildSchV)

Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose (PsittakoseV)

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der

Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung, TierSchTrV)

Landesrecht

Landesnaturschutzgesetze

Landesverordnungen auf Grundlage des BNatSchG und der Landesnaturschutzgesetz

Landesjagdgesetze

Landesfischereigesetze

Landesverordnungen auf der Basis des BJagdG und der Landesjagd- und Landesfischereigesetze.

Bekanntmachung der Liste der besonders und der streng geschützten Arten (siehe www.wisia.de );

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„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

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