Gedanken zum Baum- und Gehölzschutz
und dem allgemeinem Umgang mit Gehölzen
im Aufbau

Das Bewusstsein für und über die Bedeutung der Bäume und vor allem auch alter Bäume als Lebensgrundlage für eine vielfältige Tierwelt, aber auch für den Menschen, ist leider bei vielen Menschen nicht sehr weit ausgeprägt.
Das wird einem schon am Beginn der so genannten „Schnittzeit“, ob in der Stadt, im Dorf, in der Flur oder im Wald, bewusst. In den Orten und entlang der Straßen und Wege werden schöne gesunde Bäume (junge wie auch alte Exemplare), durch Riesenschnitte verletzt und anfällig für Pilzbefall gemacht. Viele Bäume, für die die Zeit eigentlich noch nicht gekommen wäre, fallen aus oft fadenscheinigen Gründen der Motorsäge zum Opfer. Gegen einen begründeten Schnitt zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr hat keiner etwas. Der Schnitt sollte jedoch nur durch geschultes Personal und im tatsächlich notwendigen Umfang stattfinden. Man lässt sich auch nicht von einem Gärtner den Finger abnehmen, nur weil der eine entsprechend gutgängige Schere dabeihat. An einem Baum aber, vor allem im öffentlichen Raum, darf sich so mancher selbst ernannte „Spezialist“ oder dazu beauftragte Leihe auslassen.
Einige Ergebnisse des Gehölzschnittes durch solche selbsernannten "Baumpfleger" habe ich in nachfolgenden Bildern zusammengestellt.
Die Seite wird immer wieder mit den neuesten "...... taten" aktualisiert!
Baumschnitt an der Gemeindeverbindungsstraße Kalbitz Richtung Steinburg - 2021







Baumschnitt nach "Landwirtsart" bei Bucha - 2022

Baumschnitt zur Herstellung eines Weinberges bei Laucha/Gleina (2020)




Weidenschnitt bei Laucha (2022)





Baumschnitt in Klosterhäseler (2021)


Baumschnitt in Städten bei Freyburg























Jährlicher Gehölzschnitt am Ortsrand von Golzen!

Eine Feldahornpflanzung wird jährlich auf die verbliebenen Stammfragmente zurückgeschnitten. Die vor einigen Jahren gepflanzte „Dorfeingangslinde“ wurde ebenfalls eingekürzt. Der Stamm der Linde wird zusätzlich im Bereich des Wurzelansatzes mit dem Freischneider drangsaliert! Sinn der Übung ist die Freihaltung der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Anliegers, welcher mit seiner Aktion noch die letzten Strahlen kurz vor Sonnenuntergang erhaschen will. Auch hier ist die Pflanzung mit Steuergeldern erfolgt!




Baumschnitt an einem ND (Allee nahe der Neuenburg Freyburg) (2015)



Straßenbau an einer geschützten Allee in Burgscheidungen


Baumschnitt bei Freyburg (2011)


Straßenbaumschnitt in Richtung Albersroda im Saalekreis


Geocache im Wald (2015)


Baumschäden durch Mahd an den Feldrändern
Ein Problem was leider an fast allen Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen sowie auch an den Feldwegen anzutreffen ist. Man kann noch nachvollziehen, dass die Randflächen zumindest an Straßen gemäht werden müssen, doch dass man nicht in der Lage ist dies zu tun, ohne eine Unzahl von Bäumen regelmäßig zu schädigen, ist nicht zu begreifen.
Man überlege sich, welcher Aufwand betrieben werden muss, um die jungen Bäume bereitzustellen, sie zu pflanzen und zu pflegen, um sie dann durch „Unachtsamkeit“ in Raten zu zerstören!


Lebensraumzerstörung in aller schlimmster Form bei Schellsitz



Ein weiteres Problem im Zusammenhang mit dem Gehölzschnitt ist die Einhaltung des Schnittverbotszeitraumes!!!
Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen) ist es verboten:
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen;
Ich kann mir, bei den wie jedes Jahr kurz vor "Toreschluss" einsetzenten starken Gehölzschnittaktivitäten, nicht vorstellen, dass die gesetzliche festgesetzte Frist eingehalten wird. Ich gehe davon aus, dass bundesweit viele tausend mal dagegen verstoßen wird!
Für die sogenannte „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ gilt dieses Verbot natürlich nicht!!!


…. und jedes Jahr im März ….
Im März (also zu spät) werden viele Leute, animiert von den ersten wärmeren Tagen, wach ihre Grundstücke im Innen- oder Außenbereich in Ordnung zu bringen! Unabhängig von dem ab 01. März jeden Jahres geltenden Baumfäll- und Gehölzrückschnittverbot wird ohne Rücksicht auf Verluste losgelegt.
„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“
Charles Darwin