Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Burgenlandkreis

Die Seite wird ständig durch neue und alte Begebenheiten ergänzt!

Auf dieser Seite möchte ich vor allem auf die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft hinsichtlich naturschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Aspekte eingehen. Das soll die positiven Leistungen in der Landschaftspflege, welche einzelne Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, hier seien stellvertretend die Agrargenossenschaft Gleina e.G. oder die Kahlwinkel Agrar GmbH & Co. KG genannt,  nicht schmälern. Beispielhaft ist das in den Rubriken Landschaftspflege und Beweidungsprojekte zu sehen.

Hier geht es vor allem um aus meiner Sicht vermeidbare bzw. verminderbare Eingriffe in Natur und Landschaft. Das  sind z.B. übertriebener und unfachmännischer Gehölzschnitt, Eingriffe in Biotope, verschwindende Feldraine und Grünwege, übertriebener Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln und Vieles mehr.

Bei den nachfolgenden Bildern handelt es sich nicht um „Fakes“!  Die habe ich alle in den letzten Jahren selbst aufgenommen. Die Bilder stellen nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Pool der unschönen Dinge, welche ich so auf meinen Gängen in der Natur festgestellt habe, dar.

Spritzung bei starkem Wind - das Spritzmittel überholt den Traktor!

Vorweg etwas Aktuelles, Schlagzeilen ect.

Publikation zum Verschwinden unserer Feldvögel: 

WIR SIND DANN MAL WEG  –  DIE (UN-) HEIMLICHE ARTEN-EROSION 

EINE AGROINDUSTRIELLE LANDWIRTSCHAFT DEZIMIERT UNSERE LEBENSVIELFALTVON STEPHAN BÖRNECKE (Neuauflage 2018)

ÜBRIGENS - Hauptverursacher des Artensterbens ist laut Statistik die Landwirtschaft, mit einigem Abstand gefolgt vom Tourismus!

Erhebliche Grünlandverluste einerseits und die vielfache Intensivierung der Ackernutzung mit massiv gestiegenem Maisanbau haben den Charakter der Agrarlandschaft auch in unserer Region stark verändert. Wiesen und Weiden, welche eigentlich Lebensraum einer Vielzahl von Arten sind, werden auch in Hinsicht auf die Nutzung des Grasschnittes für die Biogasgasanlagen, zeitiger und häufiger gemäht oder gar umgebrochen und z.B. für den Maisanbau genutzt. Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen werden durch die Beseitigung von Landschaftselementen, wie Gehölzen, Hecken, Sträuchern, Feldrainen, Feuchtbereichen sowie Schadstoffbelastungen vernichtet. Viele Pflanzen werden durch immer intensivere Landwirtschaft mit „ordnungsgemäßen“ Düngemittel- und Pestizideinsatz sowie durch Flächenänderungen z.B. Intensivierung der Grünlandnutzung verdrängt.

Auch dafür bekommen die Landwirte, ob umsichtig oder nicht, Beihilfen aus Brüssel!

Projekt „Feldlerchenfenster“ findet in Sachsen-Anhalt wenig Anklang (2015)

Die Feldlerche ist die bekannteste Vogelart der offenen Kulturlandschaft. Jeder kennt ihren trillernden Gesang, den sie als eine der ersten heimischen Sänger im Jahr am Himmel „stehend“ vorträgt. Doch durch den Rückgang des Sommergetreideanbaus hat die Feldlerche nicht mehr genügend Bruterfolg. Die Wintergetreideschläge sind bereits am Beginn der Brutzeit sehr dicht, so dass die Feldlerche keine Möglichkeit zur Nahrungssuche hat. Auch das Einfliegen in die Kultur fällt ihr durch den dichten Aufwuchs schwer. Die zwangsläufig notwendige Verlagerung der Nester an Fahrspuren und Feldränder führt zu einem erhöhten Prädatorendruck (Fuchs, Dachs usw.) und somit zu hohen Verlusten an Jungvögeln und Gelegen. Diese Verluste und damit der sinkende Bruterfolg war und ist auf die Dauer nicht zu kompensieren.

Feldlerchennest

Die Lösung oder wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung könnten die Feldlerchenfenster sein. Der Deutsche Bauernverband und der NABU Bundesverband haben das gemeinsame Projekt „1000 Äcker für die Feldlerche“ ins Leben gerufen. Dieses Projekt soll ein Beitrag zum Erhalt und Förderung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft sein und insbesondere die Feldlerche fördern. Ein Feldlerchenfenster ist eine ungefähr 20 Quadratmeter große Stelle in einem Getreide- oder Rapsfeld, auf der die Sämaschine bei der Aussaat angehoben wurde. Zwei dieser Fenster pro Hektar sollen ausreichend sein, um den Bruterfolg der Feldlerche deutlich zu erhöhen. Die Feldlerchenfenster wirken sich natürlich auch positiv auf viele andere Feldbewohner wie das Rebhuhn und den Feldhasen aus.

Durch den geringen Flächenbedarf pro Hektar ist der Ernteausfall durch die Lerchenfenster niedrig und der Arbeitsaufwand gering. Besonders wichtig für die Landwirte ist natürlich, dass diese Flächen „beihilfefähig“ sind (Das sind Sie auch laut Bundeslandwirtschaftsministerium)! Mit dem Projekt sollten möglichst viele Landwirte für die Anlage von Feldlerchenfenstern zu gewinnen, um bundesweit die symbolische Summe von 1.000 „lerchenfreundlichen“ Äckern zu erreichen.

Im Land der „Frühaufsteher“ haben sich entsprechend einer Äußerung des NABU, Landesverband Sachsen-Anhalt vom 06.10.2011, bisher nur zwölf Landwirte beteiligt!

Wenn es so ist – Einfach nur peinlich!!!

Schilf-/Brennesselschnitt wärend der Brutzeit Kirch- und Burgscheidungen (Juni 2023)

Bei der Wiesenmahd wird tief in die die Flutgräben säumenden Brennessel- /Schilfsäume hienein eingegriffen!
Ein Belassen bis zur zweiten Mahd würde den Verlust an unzähligen Sumpf- und Teichrohrsänger-, Rohrammern- und Feldschwirlnestern vermeiden!
Die Nester werden direkt samt Eiern, Jungvögeln und teils sogar den brütenden oder hudernden Altvögeln vernichtet!
Feigestelltes Sumopfrohrsängernest mit Eiern
Freigestellte Nester, wie hier das Sumpfrohrsängernest, werden meist verlassen oder "gefundenes Fressen" für Prädatoren.

Schilf-/Brennesselschnitt wärend der Brutzeit bei Memleben, Wohlmirstedt und Bucha (Juni 2022)

Sumpf- und Teichrohrsänger sowie die Rohrammer brüten in diesen Randbereichen!
Die Übergangsbereiche werden einfach nur runtergemäht bzw. runter gemulcht! Ergebnis ist ein zerhäckseln der Nester mit Eiern oder Jungvögeln, manchmal sogar der Altvögel der vorgenannten Arten!
Hier und auf den folgenden Bildern dient das Mulchen nur der freien Fahrt und Sicht eines Jägers im geschützten Biotop „Saures Gras“ bei Bucha!
Das Ergebnis: Zerstörte oder wie hier freigelegte Nester, welche durch Prädatoren wie Fuchs,Waschbär und Rabenvögel leicht aufzufinden sind! Siehe rechtes Foto!
Es geht übrigens auch so, wie das Bild aus der Unstrutaue bei Burgscheidungen zeigt. Zum Schutz der Bruten in den Grabenrändern wurde durch einen anderen Agrarbetrieb ein Schutzstreifen belassen. (2022)

Hier wieder ein typisches Beispiel für den Umgang von Landwirten mit Kompensationsmaßnahmen, hier zwischen Bad Bibra und Altenroda (2017)

Die Misthaufen reichen bis in die Hecke hienein - siehe auch folgende Bilder!
Diese Bilder passen zu einem durch denselben Landwirtschaftsbetrieb verursachten Vorfall 2013 bei Wallroda (schaut weiter unten).
Unweit der Misthaufen wurde die im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme angelegte Hecke mit großer Landwirtschaftstechnik durchfahren. Dabei wurde eine ganze Reihe von jungen Sträuchern zerstört. Einfach krank und Gewissenlos!

Der "verschwundene" Weg bei Golzen 2021/2022

Erst wird der Weg immer schmaler, dann verschwindet der Teil im Bildvordergrund ….
... und dann ist er gänzlich verschwunden! Das ist kein Einzelfall!

Strohablagerung auf wertvollem Halbtrockenrasen im NSG und FFH-Gebiet "Trockenrasenflächen bei Karsdorf (2018)

Wieder Schilfmahd im FFH-Gebiet "Unstrutaue b ei Burgscheidungen (2021)

Bei der Wiesenmahd wurde sinnlos in die Schilfbestände an den Grabenrändern eingriffen!
.... und wieder wurden Rohrsängernester zerstört oder freigelegt!

Strohballen auf Kompensationsfläche bei Karsdorf (2019)

Was der Landwirt von den Ausgleichsmaßnahmen ist durch sein Handeln deutlich erkennbar!

Schädigung Kompensationsfläche durch tangierende Ackernutzung (2020)

Kaum sind die Eichenspaltpfähle verschwunden wird die Grünlandfläche als Wendestelle missbraucht!

Herbizideinsatz bei Billroda (2020)

Der Herbizideinsatz reicht bis in das Bächlein hinein!

Bedrängte Kompensationsmaßnahmen (2020)

Baumreihe bei Saubach.
Zuerst verschwinden die Eichenspaltpfähle, dann rückt die Großtechnik immer näher an die Pflanzung.

Durch Landwirt zerstörter Baumschutz (2017)

Mit landwirtschaftlicher Technik beschädigter Dreibock und Verbissschutz - ein recht häufiges Statement dafür, was Landwirte von Kompensationsmaßnahmen halten!

Gehölzschnitt bei Gößnitz (2017)

Extrem aufgelichtetes Gehölz in der Feldflur - degradiert zur "Baumreihe".
Starke Eingriffe in den Waldrand - bösartig große Schnitte an Bäumen im Altbestand!

Mit Herbiziden totgespritzte Obstbäume bei Hohndorf (2010)

Einer von etwa 10 vorsätzlich totgespritzten jungen Obstbäumen!
Gezielter Pestizideinsatz zur Beseitigung einer Baumpflanzung bei Hohndorf im Burgenlandkreis (2010)

Alle Jahre wieder - Schilfmahd zur Brutzeit bei Weischütz (2016)

... abgemähdt und liegengelassen!
Freigestelltes Sumpfrohrsängernest!
Freigestelltes Sumpfrohrsängernest!

Ablagerung FFH-Gebiet "Unstrutaue bei Burgscheidungen" (2015/2016)

Heurollen aus dem Vorjahr. Sie werden offensichtlich nicht gebraucht!
Nun liegen die ersten im Graben!
Mal sehen ob diese Rollen auch liegen bleiben! (2020)

Vor der Bodenbearbeitung totgespritzter Aufwuchs bei Saubach (2016)

Macht es Sinn zu diesem Zweck solch große Mengen Roundup (Glyphosat) auf die Äcker zu bringen?
Pestizideinsatz zur Freihaltung eines Weidezauns im NSG Wendelstein bei Memleben!
.... und hier bei Memleben

Gehölzschnitt bei Saubach (2016)

"Formschön"! - Es handelt sich übrigens um einen Weißdorn!
... und "fachlich" überzeugend!

Gehölzschnitt bei Saubach (2015)

Ohne Worte ..... ! Oder vielleicht doch: "Der Acker wächst der Randstreifen schrumpft!"
Das Gegenteil von einem schonenden Gehölzschnitt!

Gehölzschnitt bei Allerstedt (Anfang Juni 2015)

"Weidenschnitt" in der Brutzeit!
Es handelt sich nicht um einen Pflege- sondern um einen reinen "Ackerfreischnitt"!
Auch begleitende Gehölze, wie hier der Weißdorn, fielen der Säge zum Opfer!

Gehölzschnitt bei Saubach/Altenroda (2015)

Wie kann man einem markanten Einzelbaum, hier einer Eiche, so etwas antun?
Verstümmelung pur!!! Für wenige Quadratmeter Ackerland wird diesem Baum der Habitus zerstört!

Verbotener Einsatz von Pestiziden im NSG "Wendelstein" (2015)

Pestizid-Einsatz im Naturschutzgebiet (2015)

Verschwundene Streuobstwiese - Hohe Gräte bei Karsdorf (2015)

Verschwundene Streuobstwiese 25 Jahre nach Inkrafttreten des BNatSchG in Ostdeutschland (nachträglich legalisiert).

Baumschnitt zwischen Nebra und Zingst (2015)

Baumschnitt durch Landwirt! Ohne Worte!

Misthaufen auf Kompensationsfläche (2015)

Misthaufen auf Kompensationsfläche - Ich denke das ist ein klares "Statement"!

Schilfschnitt zur Vogelbrutzeit im FFH-Gebiet "Unstrutaue bei Burgscheidungen"! (2015)

Schilfschnitt zur Vogelbrutzeit im FFH-Gebiet ! (2015)
Freigestelltes Sumpfrohrsängernest!
... oder wie hier, freigestellt und für Fressfeinde sichtbar gemacht!
Das Mulchgut bleibt liegen!
Die Rohrsängernester wurden regelrecht zerrissen!

Gemähte Sukzessionsflächen (Kompensationsfläche DB-Neubaustrecke) bei Karsdorf! (2013)

Gemähte Sukzessionsfläche bei Karsdorf im FFH-Gebiet!
... und acht Jahre später die gleiche Situation!
Abgemähte Sukzessionsfläche (Kompensationsfläche DB-Neubaustrecke) 2013 bei Karsdorf!

 

Was ist eine Sukzessionsfläche?

Mit einfachen Worten ausgedrückt, soll eine Fläche ohne menschlichen Einfluss der natürlichen Entwicklung (hinsichtlich Tier- und Pflanzengemeinschaften) überlassen werden.

Diese natürliche Entwicklung wurde in beiden Fällen abrupt unterbrochen!

Schädigung einer Streuobstwiese durch Pferdebeweidung und Mahd (2013)

Durch Pferdebeweidung geschädigte Kompensationspflanzung!
Der Rest dieser Streuobstwiese wurde durch Mahd stark geschädigt!
Fast jeder Baum wurde durch Anfahrschäden stark beeinträchtigt!

Einige Landwirte zeigen immer wieder deutlich was sie von naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen halten!

Überweideter Halbtrockenrasen bei Reinsdorf (2013)!

Die Schafe waren hier auf einem intakten Halbtrockenrasen gepfercht!

Mistablagerung auf Kompensationsfläche westlich Wallroda (2013)!

Ich glaube die Pflanzung war nicht zu übersehen!
Die reine Provokation!
... oder eindeutiges Statement!

Schilfschnitt in der Unstrutaue bei Weischütz (Juni 2013)!

Ein nachvollziehbarer Grund für die Notwendigkeit ist nicht erkennbar.
Teichrohrsängernest!
Eins von vielen ausgemähdten Rohrsängernestern. Keine Chance mehr für einen Bruterfolg!
Das Schnittgut bleibt liegen!

Zerstörte Kulturzäune an Kompensationspflanzungen zur DB-Neubaustrecke (2013)

Durch Landwirt zerstörter Kulturzaun zwischen Wennungen und Altenroda!
Beschädigter Kulturzaun bei Nebra nahe Dissaugraben
Zerstörter Zaun an Kompensationsfläche - das gibt es auch in Thüringen! (2013 nahe Eßleben)

Schafe im Kompensationspflanzung bei Wennungen 2013!

Ohne Worte!

Getreideansaat in Kompensationsfläche (Extensivgrünland) hinein - zwischen Nebra und Wetzendorf (2013)

Wer konnte die Eichenspaltpfähle übersehen, umfahren und dann die Grünlandfläche "bestellen"? Unglaublich diese Dreistigkeit!

Zum Thema Cross Compliance

 Für nicht eingeweihte die „Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen“. Das bedeutet  eine Art Verknüpfung von Prämienzahlungen (der EU) mit der Einhaltung von bestimmten Umweltstandards, z. B.

  • Tierkennzeichnung
  •     Nitrat-Richtlinie
  •     Vogelschutz-Richtlinie
  •     Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
  •     Erhalt von Landschaftselementen (z. B. Feuchtgebiete)

Cross Compliance ergibt sich aus den sogenannten Grundanforderungen an die Betriebsführung und den Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand.

Seit dem 1. Januar 2005 sind die Landwirte in der EU zum Erhalt von Prämienzahlungen an die Wahrung von Verpflichtungen, gebunden. Hierbei geht es im Allgemeinen um die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bezüglich der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes der Flächen. Das beinhaltet unter anderem auch den Vogelschutz (sieh mal bei Wikipedia – Vogelschutz), die Einhaltung der Fauna Flora Habitat-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Düngemittel- und Klärschlammverordnung sowie Regelungen des Wasserrechts.

Zum Thema ein Auszug aus Wikipedia:

[…] Die „anderweitigen Verpflichtungen“ sind in insgesamt 19 Richtlinien dokumentiert. Werden die festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, kommt es je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit des Verstoßes zur Kürzung von bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre. Dabei werden die Verstöße der unterschiedlichen Bereiche in jeweils leicht, mittel oder schwer eingestuft. Des Weiteren wird geprüft, ob bei einem Verstoß eventuell Vorsatz vorlag. Während es bei den normalen Verstößen zu ca. 1, 3 und 5 % Kürzung einer beantragten Subvention kommen kann, beläuft sich der vorsätzliche Verstoß auf 15 bis 100 %. Für einen vorsätzlichen Verstoß mittlerer Schwere sind 20 % anzusetzen. Es liegt aber im Ermessen des Prüfenden, welcher Prozentsatz für die Kürzung der beantragten Prämie angewandt wird. Zu einer Kürzung der Prämie kommt es nur, wenn die Prüfung im Jahr der Bewilligung der beantragten Prämie erfolgt. Grundsätzlich kann es erst im Jahr 2006 zu Wiederholungen von Verstößen kommen, da bereits erfolgte Verstöße vor dem 1. Januar 2005 nicht geahndet werden. Die Ergebnisse der so genannten Cross-Compliance-Vor-Ort-Kontrollen werden in der zentralen Datenbank in München erfasst. […]

Aber nun zurück zur Realität mit weiteren Bildern!

Feldraine im Burgenlandkreis

Stück für Stück werden die Wege schmaler ..... (bei Zeuchfeld)
.... und der Acker größer (bei Kirchscheidungen)
Ein schönes Beispiel bei Kirchscheidungen! Achtet in der Bildmitte auf die „Schlängellinie“. Erst werden die gehölzlosen Wegrandbereiche in den Acker "integriert" und dann wird bei der Spritzung mehr Raps zerfahren, als durch die Vereinnahmung gewonnen wurde.
Hier versucht der Landwirt sich wieder zu holen, was ihm auf der anderen Wegeseite oder woanders im Acker nicht wirklich "entschädigungslos" genommen wurde. (zwischen Wennungen und Altenroda, 2012)
"Landgewinnung" 2011 bei Kirchscheidungen.
Hier gab es einen Weg zur im Hintergrund sichtbaren Streuobstwiese. Der Weg ist in den Acker "eingeflossen". So etwas wird auch jetzt noch eigentlich gut subventioniert. (bei Bergwinkel, 2011)
Grünwege werden einfach weggeackert. Die Markierungen zeigen die eigentliche Wegbreite.
Auf diese Weise verschwinden die Feldraine, als letzte verbliebene "Lebensadern" in den ausgeräumten lebensfeindlichen Ackerflächen.
Für die Naturschutzbehörden sind solche Ordnungswidrigkeiten nur schwer zu verfolgen.
Hier ist sogar der gesamte Grünweg in die intensiv genutzte Ackerfläche "integriert" worden.
Ob das wohl sein muss? - Mahd des Feldrains Anfang Juni bei Zscheiplitz! Da bleibt kein Bodenbrüter verschont!
Auch die letzte Staude und der letzte Halm muss vom Ackerrand verschwinden!

Gut gelungene Kompensationsmaßnahme in Form einer Kopfweidenpflanzung (bei Wennungen, 2011)! Zumindest bevor der Landwirt kam!

Hier die gut gelungene Weidenpflanzung!
Doch bei der Grasmahd tut der Landwirt was er kann um die Weiden zu schädigen! Oder was soll man sonst denken?
Unvermögen kann es nicht sein, wenn man fast jede zweite Weide so zurichtet

Auch für die Beweidung gibt es Einschränkungen, insbesondere wenn das Gewässer im FFH-Gebiet und LSG liegt!

Beweidung im Bereich eines FFH-Baches bei Bad Bibra
... und so sieht es dann aus! Zertrampelte Ufervegetation, gelockerte Sedimente können ungehindert in den Bachlauf gespült werden.

Ein paar Bilder zum Thema Dünger und Spritzmittel!

Spritzung bei starkem Wind - das Spritzmittel überholt den Traktor!
Ausbringung von Fungiziden im Weinberg
"Pflanzenschutz" auch außerhalb des Getreideschlages bei Memleben! (2012
Alles tot gespritzt bis in den Bach hinein - Cross-Compliance (bei Billroda)?
Die Düngerklumpen ließen sich offensichtlich nicht mit dem Streuer ausbringen - also ab ins FFH-Gebiet neben dem Acker (bei Müncheroda).
Der Düngerblock war so schwer, dass man ihn kaum heben konnte!
"Ordnungsgemäße" Gülleausbringung? (2012)
Zerfahrene Grasnarbe - Heubergung im FFH-Gebiet bei Kirchscheidungen.
Verbotene Gülleausbringung im NSG Forst Bibra"!

Manch Landwirt spart wertvolle (prämienrelevante) landwirtschaftliche Fläche auf Kosten der wenigen Strukturen innerhalb der ausgeräumten Agrarlandschaft. Andere pflügen Stück für Stück die Feldraine an den öffentlichen Wegen weg. Mit welchem Recht eigentlich? Das hat nichts mit Cross Compliance zu tun – doch die Gelder fließen trotzdem!

Mistablagerung auf artenreichem Feldrain bei Bad Bibra
Mistablagerung im Bereich ein Biotopverbundstruktur bei Kalbitz.

Sinnlose Zerstörung einer Schilfröhrichtfläche bei Wallroda durch einen Landwirt (2008)

Quellbereich innerhalb der zerstörten Röhrichtfläche!
Der gesamte Röhrichtbestand wurde zerstört!
Trollblume

Sinnloser Gehölzschnitt!

Im Januar 2012 sah ich zwischen Altenroda und Wennungen einen völlig sinnlosen Gehölzschnitt. An einem Feldweg zwischen Verbindungsstraße und ICE-Strecke (Man sieht das ND im Hintergrund) stand an einem Feldweg ein einzelner großer Holunderbusch am Feldrand. Der war offensichtlich Zuviel. Der oder die Landwirte dachten offensichtlich: „Wenn wir schon die ICE-Pflanzungen hinnehmen müssen, so soll doch wenigstens dieser Einzelstrauch dran glauben“.  Doch auch diese Pflanzungen sind nicht sicher, wovon bereits jetzt im Dreieck Bad Bibra-Altenroda-Wennungen viele eingerissene Pflanzzäune zeugen.

Freie Fahrt am Ackerrand bei Wennungen - Januar 2012!
Der einzige Strauch am Feldweg war einem Landwirt "ein Dorn im Auge" - also weg damit!

.... und zurück zum Gehözschnitt nach "Landwirtsart"!

Als erstes eine gut gediehene Süßkirschbaumreihe, welche mit viel Aufwand aufgepäppelt wurde, wird innerhalb von wenigen Stunden verstümmelt! (Standort zwischen Laucha und Golzen)

Baumschnitt nach Landwirtsart (2011)!
Toller "Obstbaumschnitt"!
Auch letzte Meter muss noch erreichbar sein um den Feldblock zu vergrößern!
Baumschnitt am Waldrand bei Bergwinkel - wenn man es nicht kann, sollte man es besser lassen!

.... und weiter am Waldrand!

Noch ein Beispiel für landwirtschaftliche Waldrandgestaltung- hier hat man den Eindruck der Acker wächst in den Wald und nicht anders herum!!! Der Wiedereinrichter schafft Platz! (2013 bei Wennungen)
... und hier noch ein Waldrand nach "Landwirts-Art" (2010 bei Wohlmirstedt)
Schlimmer gehts nimmer! Stamm mit Wunden übersät, zur Palme degradiert und zur verbotenen und unpassenden Zeit „verschnitten“!
Die Kirschen stehen dort wahrscheinlich schon weit über 50 Jahre. Ein unfachmännischer Schnitt verunstaltet und schädigt sie für immer

Das ist der mit Abstand schlimmste "Baumschnitt" entlang einer Feldkante, den ich bis dahin gesehen habe und ich habe schon viele Schnitte von Lanwirten gesehen!

Hier nochmal in der Gesamtansicht!
Bei der "Landgewinnung" nimmt man sogar eine Beschädigung der Maschinen in Kauf. Der Schaden am Baum interessiert offensichtlich sowieso nicht! (bei Kirchscheidungen, 2012)
Roßkastanienschnitt nach "Landwirtsart"!

Sie könnens auch mit Feuer!

Flächenbrand durch Landwirt zwischen Burgscheidungen und Karsdorf.

Solche Bilder sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. Doch wie man sieht ist das leider nicht so. Unwissenheit ist dafür keine Entschuldigung!

Ein Hobbylandwirt hat an seinem "Äckerchen" Platz gemacht!

Auch vor Halbtrockenrasen im FFH-Gebiet macht man nicht halt!

Im NSG und FFH-Gebiet auf Halbtrockenrasen abgestellte landwirtschaftliche Technik.
... und wieder zu ungunsten eines Halbtrockenrasens im FFH-Gebiet ein Stück Acker gewonnen!

Hier noch ein paar zumindet hinsichtlich des Zeitpunktes überflüssige Schilf- und Brennnesselschnitte!

Schilf- und Brennnesselschnitt in einem geschützten Biotop. Der Jäger brauchte wohl eine Wendestelle für seinen Jeep (Anfang Juni 2012 bei Bucha)!
... und am gleichen Ort Ende Mai 2009 (Brutplatz von Rohrammer, Sumpf- und Teichrohrsänger)
Das ist das Ergebnis - ein ausgemähtes Sumfrohrsängernest!
"ausgemulchtes" Sumpfrohrsängernest in FFH-Gebiet
Schnitt obwohl die Flächen nicht genutzt werden und das aus Schilf und die Brennnesseln bestehende Mulchgut liegen bleibt (Anfang Juni 2011)!
Schilfschnitt zwischen Graben und Feldweg bei Bucha - eigentlich gibt es keinen Grund für diesen sinnlosen Vernichtungsschnitt (Anfang Juni 2012).
Brutplatz vonRohrammer, Sumpf- und Teichrohrsänger - so sollte es eigentlich aussehen!
Sumpfrohrsängergelege im Schutz des Brennnessel- und Schilfdickichts!
Schilfschnitt an der Unstrut bei Laucha - der Schilf-/Brennnesselsaum liegt außerhalb des Grünlandes!
Schilf-/Brennnesselschnitt nahe der Kläranlage Laucha - ohne Sinn und Verstand. Das "Mähgut" ist liegen geblieben (Anfang Juni 2012)
Hier wurden sinnlos mehrere Teich- und Sumpfrohrsängerbruten vernichtet! Ein Schnitt dieses Bereichs am Graben bei der 2. Mahd hätte diese Verluste verhindert.
Schilfschnitt bei Nebra (Anfang Juni 2012)
Runtergemulcht und dass obwohl die Flächen nicht genutzt werden und das aus Schilf und Brennnesseln bestehende Mulchgut liegen bleibt (Anfang Juni 2011 bei Bucha)!
Auch hier bei Nebra ist kein Sinn für die Mahd in der Brutzeit erkennbar (Anfang Juni 2012)!

Jährlich tausendfacher Tod bei der Grünlandmahd. Dank der seit wenigen Jahren durch Drohneneinsatz möglichen Rehkitzrettung wird die Zahl ein wenig reduziert!

Rehkitz im hohen Gras. Für den Landwirt meist nicht zu sehen!
Das Kitz wurde vom Mähwerk erwischt. Leider, trotz Rehkitzretter, ein noch zu häufiges Bild.
Weizenablagerung in der freien Landschaft ( Sommer 2012) - der Grund erschließt sich mir nicht, da er noch immer dort liegt (bei Birkigt, Januar 2013)!

„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

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