Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Landwirtschaft im Burgenlandkreis
Die Seite wird ständig durch neue und alte Begebenheiten ergänzt!
Auf dieser Seite möchte ich vor allem auf die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft hinsichtlich naturschutzrechtlicher und naturschutzfachlicher Aspekte eingehen. Das soll die positiven Leistungen in der Landschaftspflege, welche einzelne Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, hier seien stellvertretend die Agrargenossenschaft Gleina e.G. oder die Kahlwinkel Agrar GmbH & Co. KG genannt, nicht schmälern. Beispielhaft ist das in den Rubriken Landschaftspflege und Beweidungsprojekte zu sehen.
Hier geht es vor allem um aus meiner Sicht vermeidbare bzw. verminderbare Eingriffe in Natur und Landschaft. Das sind z.B. übertriebener und unfachmännischer Gehölzschnitt, Eingriffe in Biotope, verschwindende Feldraine und Grünwege, übertriebener Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln und Vieles mehr.
Bei den nachfolgenden Bildern handelt es sich nicht um „Fakes“! Die habe ich alle in den letzten Jahren selbst aufgenommen. Die Bilder stellen nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Pool der unschönen Dinge, welche ich so auf meinen Gängen in der Natur festgestellt habe, dar.
Vorweg etwas Aktuelles, Schlagzeilen ect.
Publikation zum Verschwinden unserer Feldvögel:
WIR SIND DANN MAL WEG – DIE (UN-) HEIMLICHE ARTEN-EROSION
ÜBRIGENS - Hauptverursacher des Artensterbens ist laut Statistik die Landwirtschaft, mit einigem Abstand gefolgt vom Tourismus!
Erhebliche Grünlandverluste einerseits und die vielfache Intensivierung der Ackernutzung mit massiv gestiegenem Maisanbau haben den Charakter der Agrarlandschaft auch in unserer Region stark verändert. Wiesen und Weiden, welche eigentlich Lebensraum einer Vielzahl von Arten sind, werden auch in Hinsicht auf die Nutzung des Grasschnittes für die Biogasgasanlagen, zeitiger und häufiger gemäht oder gar umgebrochen und z.B. für den Maisanbau genutzt. Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen werden durch die Beseitigung von Landschaftselementen, wie Gehölzen, Hecken, Sträuchern, Feldrainen, Feuchtbereichen sowie Schadstoffbelastungen vernichtet. Viele Pflanzen werden durch immer intensivere Landwirtschaft mit „ordnungsgemäßen“ Düngemittel- und Pestizideinsatz sowie durch Flächenänderungen z.B. Intensivierung der Grünlandnutzung verdrängt.
Auch dafür bekommen die Landwirte, ob umsichtig oder nicht, Beihilfen aus Brüssel!
Projekt „Feldlerchenfenster“ findet in Sachsen-Anhalt wenig Anklang (2015)
Die Feldlerche ist die bekannteste Vogelart der offenen Kulturlandschaft. Jeder kennt ihren trillernden Gesang, den sie als eine der ersten heimischen Sänger im Jahr am Himmel „stehend“ vorträgt. Doch durch den Rückgang des Sommergetreideanbaus hat die Feldlerche nicht mehr genügend Bruterfolg. Die Wintergetreideschläge sind bereits am Beginn der Brutzeit sehr dicht, so dass die Feldlerche keine Möglichkeit zur Nahrungssuche hat. Auch das Einfliegen in die Kultur fällt ihr durch den dichten Aufwuchs schwer. Die zwangsläufig notwendige Verlagerung der Nester an Fahrspuren und Feldränder führt zu einem erhöhten Prädatorendruck (Fuchs, Dachs usw.) und somit zu hohen Verlusten an Jungvögeln und Gelegen. Diese Verluste und damit der sinkende Bruterfolg war und ist auf die Dauer nicht zu kompensieren.
Die Lösung oder wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung könnten die Feldlerchenfenster sein. Der Deutsche Bauernverband und der NABU Bundesverband haben das gemeinsame Projekt „1000 Äcker für die Feldlerche“ ins Leben gerufen. Dieses Projekt soll ein Beitrag zum Erhalt und Förderung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft sein und insbesondere die Feldlerche fördern. Ein Feldlerchenfenster ist eine ungefähr 20 Quadratmeter große Stelle in einem Getreide- oder Rapsfeld, auf der die Sämaschine bei der Aussaat angehoben wurde. Zwei dieser Fenster pro Hektar sollen ausreichend sein, um den Bruterfolg der Feldlerche deutlich zu erhöhen. Die Feldlerchenfenster wirken sich natürlich auch positiv auf viele andere Feldbewohner wie das Rebhuhn und den Feldhasen aus.
Durch den geringen Flächenbedarf pro Hektar ist der Ernteausfall durch die Lerchenfenster niedrig und der Arbeitsaufwand gering. Besonders wichtig für die Landwirte ist natürlich, dass diese Flächen „beihilfefähig“ sind (Das sind Sie auch laut Bundeslandwirtschaftsministerium)! Mit dem Projekt sollten möglichst viele Landwirte für die Anlage von Feldlerchenfenstern zu gewinnen, um bundesweit die symbolische Summe von 1.000 „lerchenfreundlichen“ Äckern zu erreichen.
Im Land der „Frühaufsteher“ haben sich entsprechend einer Äußerung des NABU, Landesverband Sachsen-Anhalt vom 06.10.2011, bisher nur zwölf Landwirte beteiligt!
Wenn es so ist – Einfach nur peinlich!!!
Schilf-/Brennesselschnitt wärend der Brutzeit Kirch- und Burgscheidungen (Juni 2023)
Schilf-/Brennesselschnitt wärend der Brutzeit bei Memleben, Wohlmirstedt und Bucha (Juni 2022)
Hier wieder ein typisches Beispiel für den Umgang von Landwirten mit Kompensationsmaßnahmen, hier zwischen Bad Bibra und Altenroda (2017)
Der "verschwundene" Weg bei Golzen 2021/2022
Strohablagerung auf wertvollem Halbtrockenrasen im NSG und FFH-Gebiet "Trockenrasenflächen bei Karsdorf (2018)
Wieder Schilfmahd im FFH-Gebiet "Unstrutaue b ei Burgscheidungen (2021)
Strohballen auf Kompensationsfläche bei Karsdorf (2019)
Was der Landwirt von den Ausgleichsmaßnahmen ist durch sein Handeln deutlich erkennbar!
Schädigung Kompensationsfläche durch tangierende Ackernutzung (2020)
Herbizideinsatz bei Billroda (2020)
Bedrängte Kompensationsmaßnahmen (2020)
Durch Landwirt zerstörter Baumschutz (2017)
Gehölzschnitt bei Gößnitz (2017)
Mit Herbiziden totgespritzte Obstbäume bei Hohndorf (2010)
Alle Jahre wieder - Schilfmahd zur Brutzeit bei Weischütz (2016)
Ablagerung FFH-Gebiet "Unstrutaue bei Burgscheidungen" (2015/2016)
Vor der Bodenbearbeitung totgespritzter Aufwuchs bei Saubach (2016)
Gehölzschnitt bei Saubach (2016)
Gehölzschnitt bei Saubach (2015)
Gehölzschnitt bei Allerstedt (Anfang Juni 2015)
Gehölzschnitt bei Saubach/Altenroda (2015)
Verbotener Einsatz von Pestiziden im NSG "Wendelstein" (2015)
Verschwundene Streuobstwiese - Hohe Gräte bei Karsdorf (2015)
Baumschnitt zwischen Nebra und Zingst (2015)
Misthaufen auf Kompensationsfläche (2015)
Schilfschnitt zur Vogelbrutzeit im FFH-Gebiet "Unstrutaue bei Burgscheidungen"! (2015)
Gemähte Sukzessionsflächen (Kompensationsfläche DB-Neubaustrecke) bei Karsdorf! (2013)
Was ist eine Sukzessionsfläche?
Mit einfachen Worten ausgedrückt, soll eine Fläche ohne menschlichen Einfluss der natürlichen Entwicklung (hinsichtlich Tier- und Pflanzengemeinschaften) überlassen werden.
Diese natürliche Entwicklung wurde in beiden Fällen abrupt unterbrochen!
Schädigung einer Streuobstwiese durch Pferdebeweidung und Mahd (2013)
Einige Landwirte zeigen immer wieder deutlich was sie von naturschutzrechtlichen Kompensationsflächen halten!
Überweideter Halbtrockenrasen bei Reinsdorf (2013)!
Mistablagerung auf Kompensationsfläche westlich Wallroda (2013)!
Schilfschnitt in der Unstrutaue bei Weischütz (Juni 2013)!
Zerstörte Kulturzäune an Kompensationspflanzungen zur DB-Neubaustrecke (2013)
Schafe im Kompensationspflanzung bei Wennungen 2013!
Getreideansaat in Kompensationsfläche (Extensivgrünland) hinein - zwischen Nebra und Wetzendorf (2013)
Zum Thema Cross Compliance
Für nicht eingeweihte die „Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen“. Das bedeutet eine Art Verknüpfung von Prämienzahlungen (der EU) mit der Einhaltung von bestimmten Umweltstandards, z. B.
- Tierkennzeichnung
- Nitrat-Richtlinie
- Vogelschutz-Richtlinie
- Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
- Erhalt von Landschaftselementen (z. B. Feuchtgebiete)
Cross Compliance ergibt sich aus den sogenannten Grundanforderungen an die Betriebsführung und den Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Nutzflächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand.
Seit dem 1. Januar 2005 sind die Landwirte in der EU zum Erhalt von Prämienzahlungen an die Wahrung von Verpflichtungen, gebunden. Hierbei geht es im Allgemeinen um die Wahrung von Grundanforderungen an die Betriebsführung bezüglich der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen sowie die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes der Flächen. Das beinhaltet unter anderem auch den Vogelschutz (sieh mal bei Wikipedia – Vogelschutz), die Einhaltung der Fauna Flora Habitat-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) die Düngemittel- und Klärschlammverordnung sowie Regelungen des Wasserrechts.
Zum Thema ein Auszug aus Wikipedia:
[…] Die „anderweitigen Verpflichtungen“ sind in insgesamt 19 Richtlinien dokumentiert. Werden die festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, kommt es je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit des Verstoßes zur Kürzung von bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre. Dabei werden die Verstöße der unterschiedlichen Bereiche in jeweils leicht, mittel oder schwer eingestuft. Des Weiteren wird geprüft, ob bei einem Verstoß eventuell Vorsatz vorlag. Während es bei den normalen Verstößen zu ca. 1, 3 und 5 % Kürzung einer beantragten Subvention kommen kann, beläuft sich der vorsätzliche Verstoß auf 15 bis 100 %. Für einen vorsätzlichen Verstoß mittlerer Schwere sind 20 % anzusetzen. Es liegt aber im Ermessen des Prüfenden, welcher Prozentsatz für die Kürzung der beantragten Prämie angewandt wird. Zu einer Kürzung der Prämie kommt es nur, wenn die Prüfung im Jahr der Bewilligung der beantragten Prämie erfolgt. Grundsätzlich kann es erst im Jahr 2006 zu Wiederholungen von Verstößen kommen, da bereits erfolgte Verstöße vor dem 1. Januar 2005 nicht geahndet werden. Die Ergebnisse der so genannten Cross-Compliance-Vor-Ort-Kontrollen werden in der zentralen Datenbank in München erfasst. […]
Aber nun zurück zur Realität mit weiteren Bildern!
Feldraine im Burgenlandkreis
Gut gelungene Kompensationsmaßnahme in Form einer Kopfweidenpflanzung (bei Wennungen, 2011)! Zumindest bevor der Landwirt kam!
Auch für die Beweidung gibt es Einschränkungen, insbesondere wenn das Gewässer im FFH-Gebiet und LSG liegt!
Ein paar Bilder zum Thema Dünger und Spritzmittel!
Manch Landwirt spart wertvolle (prämienrelevante) landwirtschaftliche Fläche auf Kosten der wenigen Strukturen innerhalb der ausgeräumten Agrarlandschaft. Andere pflügen Stück für Stück die Feldraine an den öffentlichen Wegen weg. Mit welchem Recht eigentlich? Das hat nichts mit Cross Compliance zu tun – doch die Gelder fließen trotzdem!
Sinnlose Zerstörung einer Schilfröhrichtfläche bei Wallroda durch einen Landwirt (2008)
Sinnloser Gehölzschnitt!
Im Januar 2012 sah ich zwischen Altenroda und Wennungen einen völlig sinnlosen Gehölzschnitt. An einem Feldweg zwischen Verbindungsstraße und ICE-Strecke (Man sieht das ND im Hintergrund) stand an einem Feldweg ein einzelner großer Holunderbusch am Feldrand. Der war offensichtlich Zuviel. Der oder die Landwirte dachten offensichtlich: „Wenn wir schon die ICE-Pflanzungen hinnehmen müssen, so soll doch wenigstens dieser Einzelstrauch dran glauben“. Doch auch diese Pflanzungen sind nicht sicher, wovon bereits jetzt im Dreieck Bad Bibra-Altenroda-Wennungen viele eingerissene Pflanzzäune zeugen.
.... und zurück zum Gehözschnitt nach "Landwirtsart"!
Als erstes eine gut gediehene Süßkirschbaumreihe, welche mit viel Aufwand aufgepäppelt wurde, wird innerhalb von wenigen Stunden verstümmelt! (Standort zwischen Laucha und Golzen)
.... und weiter am Waldrand!
Das ist der mit Abstand schlimmste "Baumschnitt" entlang einer Feldkante, den ich bis dahin gesehen habe und ich habe schon viele Schnitte von Lanwirten gesehen!
Sie könnens auch mit Feuer!
Solche Bilder sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. Doch wie man sieht ist das leider nicht so. Unwissenheit ist dafür keine Entschuldigung!
Auch vor Halbtrockenrasen im FFH-Gebiet macht man nicht halt!
Hier noch ein paar zumindet hinsichtlich des Zeitpunktes überflüssige Schilf- und Brennnesselschnitte!
Jährlich tausendfacher Tod bei der Grünlandmahd. Dank der seit wenigen Jahren durch Drohneneinsatz möglichen Rehkitzrettung wird die Zahl ein wenig reduziert!
„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“
Charles Darwin