Naturschutz im Burgenlandkreis

Geschichte

Was heißt eigentlich Naturschutz?

Unter Naturschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung von Pflanzen und Tieren wild lebender Arten, ihrer Lebensgemeinschaften und natürlichen Lebensgrundlagen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Landschaften und Landschaftsteilen unter natürlichen Bedingungen.

Was sind die Rechtsgrundlagen für den Naturschutz?

Wesentliche Rechtsgrundlagen sind das EU-Recht, welches z. B.  die EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 des Rates vom 09. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tiere und Pflanzen durch Überwachung des Handels, das Washingtoner Artenschutzabkommen, die Vogelschutz-Richtlinie von 1972 (79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten) sowie die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 (92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – FFH-Richtlinie), das Bundesnaturschutzgesetz vom 19. Juni 2009 und die Naturschutzgesetze der Länder. Im Land Sachsen-Anhalt ist das das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Was ist der Unterschied zwischen Naturschutz und Artenschutz?

Die Begriffe Naturschutz und Artenschutz werden häufig gleichbedeutend verwendet. Die übergeordnete Kategorie ist jedoch der Naturschutz und der Artenschutz nur eine Teilaufgabe des Naturschutzes.

Die beiden Begriffe könnten so definiert werden:

Naturschutz

Der Naturschutz dient der Erhaltung schutzwürdiger Landschaften und Landschaftsteile durch ordnende, sichernde, regenerierende, pflegende und entwickelnde Maßnahmen im Naturhaushalt der Landschaftsökosysteme, der feien Landschaft und im Siedlungsraum.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, die natürlichen Lebensräume vor schädigenden Einwirkungen und übermäßigen und konträren wirtschaftlichen Nutzungen zu schützen und sie in ihrer ökologischen Leistungsfähigkeit, Vielfalt und Schönheit als eine der Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Pflanze zu erhalten. 

Artenschutz

Unter dem Begriff Artenschutz versteht man alle Maßnahmen zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten, auch als Bestandteil der Ökosysteme und zur Erhaltung der Artenvielfalt. Der Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen, aufgrund ökologisch begründeter Erkenntnisse. Der Tierschutz unterscheidet sich vom Artenschutz dadurch, dass hier das Tier (egal ob Haustier oder Wildtier) um seiner selbst willen geschützt werden soll. Gegenstand des Artenschutzes sind Populationen wildlebende Arten, also ausschließlich wild lebende Tier- oder Pflanzenarten.

Was sind Rote Listen?

Rote Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze dokumentieren die Gefährdung der einheimischen Arten. Damit sind sie für Naturschutzmitarbeiter eine Art Fachgutachten und eine Argumentationshilfe für ihre tägliche Arbeit. Eine Rechtsverbindlichkeit haben sie jedoch nicht. Darüber hinaus stellen sie eine Art Frühwarnsystem für die Entwicklung der Bestände der entsprechenden Arten und auch der Gefährdung von Lebensräumen dar.

Rote Listen Bundesrepublik Deutschland

Rote Liste Zentrum mit Artensuchmaschine

Rote Listen Sachsen-Anhalt

Landesamt für Umweltschutz – zum Download oder Hereinschauen


„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

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