Windkraft und Naturschutz

Die Liebe zum Profit beherrscht die ganze Welt.

Aristophanes (um 450 – 385 v. Chr.), griechischer Lustspieldichter /  Quelle: Aristophanes, Plutos (Der Reichtum), 408 v. Chr

Die Schattenseiten der Windkraft

Schlagopfer
Sommergoldhähnchen
Turmfalke
Schlagopfer
Neuntöter (Fotos: F. Meyer)
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Rauhautfledermaus (Fotos: F. Meyer)
Zwergfledermaus
Kleinabendsegler
Großer Abendsegler (Fotos: F. Meyer)
Zwergfledermaus
Zwergfledermaus (Fotos: F. Meyer)
Rauhautfledermaus
Schlagopfer
Rauhautfledermaus
Kleinabendsegler
Zwergfledermaus (Fotos: F. Meyer)
Allein an einer dieser Anlagen sind in 2024 bereits 4 Jung- und Altstörche zu Tode gekommen!
Schlagopfer Weißstorch (Fotos zur Verfügung gestellt von Andreas Meißner)
Rotmilan
Mäusebussard (Fotos: F. Köhler)
Rotmilan (Foto: Frank Köhler)
Mauersegler (Foto: F. Meyer)
Mäusebussard (Foto: F. Köhler)

Vogelverluste an Windkraftanlagen in Deutschland – Statistik Landesamt für Umwelt Brandenburg (Tobias Dürr)

Fledermausverluste an Windkraftanlagen in Deutschland – Statistik Landesamt für Umwelt Brandenburg (Tobias Dürr)

Meldebogen Schlagopfer

Aktuelles

04.04.2022

Sogenanntes Eckpunktepapier - Beschleunigung des "naturverträglichen Ausbaus" der Windenergie an Land

In dem Eckpunktepapier von BMUV und BMWK geht es, nach meiner bisherigen Erfahrung mit der „neuen grünen Politik“ in unserem Land, wohl nicht um die Erreichung eines „naturverträglichen Ausbaus“ der Windenergie, sondern ausschließlich um eine Demontage, der im Bereich Artenschutz und Windenergie erreichten Standards, wie z. B. die Abstandsregelungen entsprechend des Helgoländer Papiers!

  • Auflösung des Zielkonflikts zwischen Energiewende und Artenschutz, was wohl gleichbedeutend ist mit „Es gibt nur ein Ziel und das ist der schnellstmögliche, hürdenlose Ausbau der Windenergie!“
  • Vereinfachung der Verfahren für Windenergie durch standardisierte Verfahren nach bundeseinheitlichen Kriterien. Gibt es da nicht ein nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Artenschutzrecht gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Europäischen Richtlinien vorgegebenes Verfahren?
  • Erstellung präziser und einheitliche Listen für die betroffenen Vogelarten mit Vermeidungsmaßnahmen und jeweiligen Abständen – Eine entsprechende Liste liegt mit dem Helgoländer Papier vor und über die Wirksamkeit der sogenannten Vermeidungsmaßnahmen lässt sich wohl eher streiten.
  • Bewahrung hoher Standards für den Artenschutz. Die europäischen Naturschutz-Richtlinien werden respektiert und bleiben unangetastet. – nach den ersten 3 Punkten wohl eher unmöglich?!
  • Stärkung des Vogelschutzes durch ein neues Artenhilfsprogramm, bezahlt durch die Windenergie-Betreiber bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung – Hört sich nicht nur so an, sondern ist ein Ablasshandel für unzählige getötete Vögel und Fledermäuse. Darüber hinaus ist die Sinnhaftigkeit solcher Hilfsprogramme, insbesondere für betroffene Vogelarten, eher zweifelhaft. Vögel und Fledermäuse, insbesondere die wandernden Fledermausarten zum Beispiel, lassen sich nicht in ein künstlich geschaffenes „Reservat“ einsperren!
  • Und als Zugabe wird die die Genehmigung von Windenergie in Landschaftsschutzgebieten bis zur Erreichung des Zwei-Prozent-Zieles – deutlich erleichtert – was aus meiner Sicht eine eindeutige Einmischung in die Angelegenheit der Landkreise, welche für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständig ist, darstellt.

Auf Seite 2 des Papiers wird ausgeführt: “Deshalb will die Bundesregierung die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und sie schneller und effizienter machen. Ziel ist, Windkraftanlagen zügig und rechtssicher zu genehmigen, unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards“.

Jedem sollte klar sein, dass Beides zusammen nicht zu verwirklichen ist!

Ich kann nicht auf alles eingehen, aber folgende Schlagworte lassen die Richtung, in die es gehen soll und wer dahintersteckt, klar erkennen:

  • aufwändigere Raumnutzungsanalyse entfällt,
  • Für eine Übergangszeit von drei Jahren wird für die Bestimmung des Erhaltungszustandes zunächst auf vorhandene Erkenntnisse abgestellt
  • Anwendung von Antikollisionssystemen (deren tatsächliche Wirksamkeit/Funktionsfähigkeit bisher in Deutschland nicht bestätigt ist!)
  • Zumutbarkeitsschwelle für die Antragsteller, die festlegt, bis zu welcher Summe Vermeidungsmaßnahmen (für alle artenschutzrechtlichen Maßnahmen, unter anderem auch Fledermausabschaltungen) zu akzeptieren sind – (hier lächerliche 6 %)
  • Einführung einer probabilistischen Methode zur mathematischen Berechnung der Kollisionswahrscheinlichkeit prüfen (Lest mal bei Wikipedia nach!

Auch zum Thema – Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.

Uhus und die Bundesminister Habeck und Lemke – April 2022

Zum Nachdenken anregende  Worte und Fakten zum EEG! Vielleicht bereits etwas älter aber nach wie vor aktuell!!!

…. und was Politiker über das EEG denken:

Unser ehemaliger Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel  benutzte am 17.4.14 in auf einer Veranstaltung in Kassel Worte wie  „die Energiewende steht kurz vor dem Aus“, für die meisten anderen Länder in Europa sind wir sowieso Bekloppte“ und „die Komplexitat der Energiewende wurde auf allen Feldern unterschätzt“ und was ist die Konsequenz aus dieser Erkenntnis? (siehe Links)

www.lokalo24.de

http://www.eike-klima-energie.eu

Blick vom Rödel in Richtung Südwesten

 Die Windkraft und ihre möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft 

Es ist wohl unumstritten, dass sich das „Heer“ von Windkraftanlagen erheblich auf die verschiedenen Landschaftsbilder unserer Heimat auswirkt. Bei mittlerweile über 29.715 Anlagen* in der Bundesrepublik, Sachsen-Anhalt als sehr windkraftfreundliches Land hält einen Anteil von über 2.861 Anlagen* (im BLK ca. 330 Anlagen**), ist kaum ein Rundblick ohne ein „verstelltes“ Landschaftsbild möglich. Die Wahrnehmung dieser immer monströser werdenden Anlagen ist bei den Menschen sehr unterschiedlich. Viele nicht direkt durch Schlagschatten, Geräuschimmissionen, etc. in ihrem Wohnumfeld Betroffene, sehen nur die angeblichen Vorteile als alternative Energiequelle, also das was man ihnen täglich offeriert.

   *   Quelle: Windguard (Stand 30.06.2021)  

  ** Quelle: Anfrage Immissionsschutzbehörde BLK (Stand 1. Halbjahr 2021))

WEA auf der "Querfurter Platte"

Die Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Tierwelt sind mittlerweile durch verschiedene Studien erwiesen. Das Wissen über die Anzahl der an Windkraftanlagen tatsächlich getöteten Tiere ist leider immer noch zu gering. Die wahren Opferzahlen unter Vögeln und Fledermäusen sind bisher nicht ausreichend erforscht. Studien des Michael-Otto-Instituts ergeben jährlich 100.000 erschlagene Vögel. Die Dunkelziffer scheint jedoch erheblich (um das Zehnfache !!!!) höher zu sein. Das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung kommt bei der Hochrechnung seiner Untersuchungsergebnisse auf 200.000 erschlagene/getötete Fledermäuse. Andere Untersuchungen sprechen von 250.000 toten Fledermäusen jährlich. Durchschnittlich werden zehn tote Fledermäuse pro Windrad gefunden. Mittlerweile hat man erkannt, dass sich unter den getöteten Fledermäusen auch eine erhebliche Anzahl von Zugfledermäusen aus Osteuropa, wie z.B. der Große Abendsegler, befinden.

Ziel der Kollisionsdatenbank ist es, die vorhandenen, weit verstreuten Einzeldaten und Monitoringberichte über Anflugverluste an Windenergieanlagen zusammenzutragen. Leider  liegt es in der Natur der Sache, dass nur ein winziger Bruchteil der Schlagopfer gefunden wird.

Angaben zu unter oder im Nahbereich von Windkraftanlagen gefundenen Vögeln und Fledermäusen sind  daher dort  immer erwünscht.

Meldebogen für Anflugopfer

Windpark "Polzig" in Thüringen - nahe der Grenze zum Burgenlandkreis im südlichen Sachsen-Anhalt (09/2015)
Fotos mit freundlicher Genehmigung von F. Köhler

Zu den beiden Bildern:

Ein Rotmilan (Altvogel) ist an der WKA zu Tode gekommen! Leider kein Einzelfall! „Ob er davon ausging, dass man dort das Tötungsrisiko eventuell nicht als signifikant erhöht eingeschätzt hat?“ Sarkasmus beiseite! Leider konnte er die Gefahr, welche von den Anlagen für ihn ausging, nicht einschätzen!

Die Datensammlung der Vogelschutzwarte enthält nur einen Bruchteil der tatsächlich verunglückten Vögel und Fledermäuse, da es sich hierbei nur um Zufallsfunde und Funde im Rahmen von Stichprobenkontrollen handelt!

Hier die entsprechenden bei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt in Brandenburg geführten Datenbanken:

Hier die entsprechenden Daten aus der Kartei zum Rotmilan (Stand 11.08.2021)

Bundesrepublik:  649 Schlagopfer

Sachsen-Anhalt:  116 Schlagopfer

Burgenlandkreis:    8 Schlagopfer

 

und da wurden sie gefunden!

1 x WP Gröbitz / BLK (03.08.21)

2 x WP Kayna / BLK (15.03.08 und 11.04.2017)

1 x WEA Kirchsteitz-Döschwitz / WSF (09.03.07)

1 x WP Langendorf / BLK (12.08.09)

2 x WP Meineweh / BLK (25.03.07 und 28.07.17)

1 x WP Reichardtswerben / BLK (29.06.18)

Zur Verantwortung der Bundesrepublick Deutschland für den Rotmilan:

In verschiedenen Quellen ist zu lesen, dass 50-60 % des Rotmilan-Weltbestandes (Weltbestand: zwischen 16.000 und 22.000 Brutpaare) in Deutschland (ca. 10.000 bis 12.000 Brutpaare), schwerpunktmäßig in Sachsen-Anhalt (ca. 2.000 bis 2.500 Brutpaare), Thüringen sowie dem östlichen und südlichen Niedersachsen brüten. Das südwestliche Harzvorland gehört zum weltweiten Dichtezentrum der Art. Deutschland hat demnach eine herausragende Verantwortung für die Sicherung und Entwicklung der Rotmilanpopulation. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortung erkannt wird und über die bloße Ausweisung von Vogelschutz- und FFH-Gebieten und einen „löchrigen Leitfaden“hinausgeht.

… und hier noch die Daten aus der Kartei zur Rauhautfledermaus (Stand 07.05.2021)

Bundesrepublik:   1115 Schlagopfer

Sachsen-Anhalt:     264 Schlagopfer

Burgenlandkreis:      54 Schlagopfer


und da wurden Sie gefunden:

9 x WP Bröckau / BLK (01.09.12, 28.09.12, 19.04.13, 10.05.13, 26.08.13, 04.09.14, 2x  07.09.14, 10.09.14, 21.05.16)

4 x WP Gröbitz / BLK (09.09.09, 27.04.10, 01.05.10, 30.09.10,)

3 x WP Großkorbetha-West / BLK (07.09.16, 15.09.16, 30.09.17)

7 x WP Hohenmölsen / BLK (11.08.15, 2x 23.08.15, 15.04.17, 31.08.17, 2x 27.09.17);

3 x WP Langendorf / BLK (01.09.08, 15.09.08, 13.10.08)

4 x WP Meineweh / BLK 18.04.17, 16.05.17, 30.07.17, 26.09.17)

2 x WP Molau / BLK (01.06.2012, 29.08.14)

1 x WP Nessa – Vier-Berge / BLK (13.05.08)

6 x WP Prittitz – Vier-Berge / BLK (02.05.08, 26.08.08, 02.09.08, 26.09.08, 07.09.09, 17.09.09)

7 x WP Stößen-Weißenfels / BLK (2x 02.05.08, 13.05.08, 17.09.08, 30.04.10, 18.04.11, 04.05.11)

3 x WP Vier Berge-Teucherner Land / BLK (20.05.15, 02.09.16, 27.10.16)

3 x WP Wettaburg / BLK (08.09.10, 04.10.10, 15.10.10)

1 x WP Wittgendorf / BLK (15.08.09)

Fakt ist, dass es sich hier nur um einen winzigen Bruchteil der tatsächlichen Schlagopfer handelt! Wenn man diese Zahlen sieht, kann man die Hochrechnungen, welche Schlagopferzahlen allein in der Bundesrepublik Deutschland bei den Vögeln von 100.000 Exemplaren und bei Fledermäusen von 250.000 Exemplaren ergeben, gut nachvollziehen!

Es gibt jedoch auch viele von der Windkraftlobby gestützte / finanzierte Arbeiten, ich nenne sie aufgrund der sehr eingeschränkten Sicht auf die Dinge bewusst nicht Gutachten, welche diese Zahlen anzweifeln.

Erschlagener Mäusebussard! (Verwendung der Fotos mit freundlicher Genehmigung von F. Köhler)
.... und das nächste Opfer der WEA bei Pölzig (05/2016) Auch er hat sich nicht an die Abschaltzeiten gehalten (siehe oben)!

In einem Artikel in der Ostthüringer Zeitung Altenburg vom 04.07.2015 wird unter der hoffnungsvollen Überschrift „Abschalten für den Rotmilan in Pölzig“ von den Verantwortlichen berichtet, dass zum Schutz des gefährdeten Rotmilans  eine „eher ungewöhnliche“ Maßnahme für den späteren Betrieb der Windräder ergriffen werden soll. Die bezeichnete Anlage soll während der Erntezeit „temporär abgeschaltet“ werden, da der Rotmilan zu dieser Zeit auf Futtersuche sei! Die Abschaltung solle dann, nach Information durch die betreffenden Bewirtschafter vor der Ernte, für 10 Tage jeweils tagsüber erfolgen.

Nachvollziehbar ist, dass die nach der Ernte offenen Flächen für Greife um ein Vielfaches attraktiver sind als vor derselben. Ein Trugschluss ist für mich jedoch zu glauben, dass die Flächen nach 10 Tagen und besonders wenn wie hier lange nach der Abschaltung noch keine Bodenbearbeitung stattgefunden hat, nicht mehr zur Nahrungssuche aufgesucht werden.

Zwei „tote“ Beispiele für diesen Trugschluss seht Ihr auf den vier Bildern oberhalb! Beide Greife sind im Windpark bei Pölzig ums Leben gekommen! Das bezeichnet man dann wohl im entsprechenden Jargon als „Allgemeines Lebensrisiko“!

Eine der ersten WEA in der Region, hier bei Steigra!

Leitlinie „Artenschutz an Windenergieanlagen“ Sachsen-Anhalt

In der Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr.: 109/2017 vom 21. Februar 2017 – Vögel vs. Windrad? Vorstellung des Entwurfs Leitlinie „Artenschutz an Windenergieanlagen“ steht folgender Satz: „Es gilt die unterschiedlichen Interessen der Naturschutzverbände und der Windanlagenbetreiber unter einen Hut zu bringen. Dabei gute Kompromisse zu erzielen, bedarf des Dialogs und der Moderation. Der jetzt vorliegende Entwurf geht nun erneut in die Verbändeanhörung“, betont die damalige Umweltministerin Frau Dalbert.

Es gibt keinen Kompromiss bei der Umsetzung des Artenschutzrechts!  Totgeschlagen aufgrund eines Kompromisses bleibt trotzdem totgeschlagen!

Zwischenzeitlich ist eine entsprechende Leitlinie tatsächlich auch im ehemaligen „Land der Frühaufsteher“ herausgegeben (11/2018). Wie zu befürchten war ist die Leitlinie geprägt vom Willen Niemanden wirklich einen „Stein in den Weg“ zu legen. Immerhin sind die Abstände zu bestimmten Greifvogelhorsten entsprechend der Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten übernommen worden! Nach meinem Kenntnisstand sehen der Arbeitskreis Fledermausschutz und auch die Ornithologen erheblichen Bedarf für Nachbesserungen.

Ewig hat es gedauert bis die Leitlinie tatsächlich herausgegeben wurde und nun ist sie, nach den aktuellen Aufweichungen des Naturschutzrechtes, in wesentlichen Teilen nicht mehr das Papier wert auf welchem sie gedruckt ist!

Windeignungsgebiete

Weiter bleibt zu wünschen, dass Windeignungsgebiete nur im ausreichenden Abstand zu Rotmilanvorkommen ausgewiesen werden. Abstände wie sie derzeit vorgesehen sind (1.500 m) können den Rotmilan, welcher Jagdreviere von ca. 15 km² Größe benötigt und Strecken von bis zu 15 km zwischen Brutplatz und Nahrungsraum zurücklegt, nicht tatsächlich schützen

Auch außerhalb von (faktischen oder formalen) Vogelschutzgebieten genießt der Rotmilan (Art nach der EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG Anhang I) eigentlich einen besonderen Schutz. Die unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte untermauern zwei Gerichtsurteile zu dieser Thematik im Zusammenhang mit der geplanten Aufstellung von Windkraftanlagen eindrucksvoll.

  1. Urteil des VG Stuttgart vom 03.05.2005 – 13 K 5609/03
  2. Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 16.03.2006 – 1 A 10884/05.OVG

Auch die Entfernungen zu Waldflächen und für zum Beispiel den Rotmilan interessanten Strukturen lassen zu wünschen übrig!

WKA im Nahbereich von Strukturen
... und im Nahbereich eines Waldbestandes mit Rotmilanbrutplatz! (Siehe auch unten ...)
"Tuchmännchen" zwischen Pettstädt und Zeuchfeld (BLK)
Hier stehen 3 Anlagen in nur ca. 110, 175 und 380 Meter Entfernung zum Waldgebiet!!!

Verschwundene Greifvogelhorste im Bereich geplanter Windparke!

Jungvögel auf Rotmilanhorst

.... aber nicht erst wenn die Anlagen stehen, droht den Rotmilanen Gefahr, wie nachfolgende Beispiele zeigen!

Ich würde sie folgendermaßen überschreiben: Mit Kettensäge und Steigeisen gegen den Vogelschutz - aber bildet Euch selbst eine Meinung!

Schreiadler-Horst bei Stralsund zerstört – Nordkurier

Naturfrevel: Unbekannte fällen Baum mit Rotmilan-Horst – LN-Online.de

Mann wegen Zerstörung von Greifvogelnest verurteilt – T-Online

Mit der Kettensäge gegen den Vogelschutz – Vernunftkraft / Deutsche Wildtierstiftung

Zerstörte Rotmilan-Horste – Neue Braunschweiger

Rotmilan-Horst bei Schossow verschwunden – Nordkurier

Profitgeier am Werk? – Drei Rotmilanhorste spurlos verschwunden – Osthessen News

Kreisende Schutzengel –  Der Spiegel

Naturschutz-Frevel: Zwei Rotmilan-Horste entfernt – Reutlinger General-Anzeiger

Rotmilan-Horst mutwillig zerstört? – az-online.de

Entfernung Rotmilanhorste – Windkraftfreier Soonwald

Zerstörter Schwarzstorchhorst gefunden – Volksfreund

Ein Beispiel für eine aus meiner Sicht sehr fragliche bzw. sogar bedenkliche Ausweisung eines "Vorranggebietes für die Nutzung der Windenergie" und seltsame Geschehnissen um zwei Rotmilanhorste.

Interessantes zum Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung eines Eignungsgebietes – XXI. Billroda

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Halle – siehe Seite 101 (Ausweisung Gebiet) 

Unter Punkt 6.1. – Natur- und Landschaftsschutz steht zum Thema u.a. etwas zum Schutz und der Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen und Tiere und einem schonenden Umgang mit dem Schutzgut Tierwelt!!! Unter anderem sei es „die Aufgabe der Regionalplanung der gegenwärtigen und den nachfolgenden Generationen eine lebens- und erlebenswerte Umwelt zu erhalten und nachhaltig zu sichern“ (Seite 115).  Merkt Euch  diese Zeilen!

Lage des Gebietes

Kartenausschnitt Harz und Umgebung mit Landschaftsbezeichnungen 

Quellenangabe: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main 
Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

Bilder des Gebietes

Das Vorranggebiet aus nordwestlicher Blickrichtung.
ebenda
Das Vorranggebiet aus südöstlicher Richtung.

Der Rotmilan im betroffenen Bereich (Eigene Kartierung!)

2015 – 2 Brutpaare im 1000- bzw. 1500-Meter Bereich

Besetzter Rotmilan-Horst 2015 bei Tauhardt (Nennen wir ihn Horst 1).
Der zweite besetzte Rotmilan-Horst 2015 bei Tauhardt (Horst 2).

2016 - 2 Brutpaare im 1000- bzw. 1500-Meter Bereich. Aber gleich vorweg - Horst 1 ist auf "wundersame Weise" verschwunden!

Der Horstbaum aus 2015 - Ohne Horst 1!

 

Der Horstbaum weist keinerlei Reste vom Rotmilanhorst aus dem vorigen Jahr auf. Auch unter dem Horstbaum ist nicht der kleinste Rest vom Horst zu finden. Nicht ein Ästchen!!!

Darüber hinaus wurden im Nahbereich des Horstbaumes  Nr. 1 (2015) zwei Starkbäume gefällt!

„Ein Schuft, wer Böses dabei denkt!“

Zwei Starkbäume wurden im direkten Nahbereich von Horst 1 2015 gefällt!
Zwei Starkbäume wurden im direkten Nahbereich von Horst 1 2015 gefällt!
Der Rotmilan war aber fleißig! - Neuer Rotmilan-Horst 2016 unweit des alten Horstes!
Aufgrund der am Horst befindlichen Lumpen ist der Horst gut dem Rotmilan zuzuordnen! Vielleicht war das der Grund das diese Brut leider nicht erfolgreich verlief. 2017 war auch dieser Horst nicht mehr aufzufinden!

Horst 2 – Auf Horst 2  (unten) konnte 2016 ohne offensichtliche Störungen zur Brut geschritten  werden. Wahrscheinlich war der Horst aufgrund seiner geringen Größe nicht für jeden auffindbar.

Horst 2 (03/2016)
Horst 2 - Besetzt! (Ende 04/2016)

2017 – Aber auch Horst 2 wurde nicht verschont. In den Wintermonaten fand eine Durchforstung statt. Direkt neben dem Horst wurde eine Rückeschneiße angelegt! Trotz Hinweises an den zuständigen Forstverantwortlichen in Thüringrn wurde in der Findungsphase das noch im Wald lagernde Stammholz über die Schneisen aus dem Bestand gerückt.

Ergebnis: Rotmilan erfolgreich vergrämt!

Die Rückung des liegenden Holzes erfolgte dann Ende März/Anfang April - die Rotmilane waren schon im Revier.

Auch im Jahr 2018 kam es zu keiner Brut! Erst 2019, 2020 und 2021 und 2024 gab es wieder erfolgreiche Bruten im betroffenen Bereich. Bilder von dem oder den Horsten möchte ich aus sicher nachvollziehbaren Gründen hier nicht veröffentlichen. Auch 2022 konnte es der Thüringer Landesforst nicht lassen dort bis in die beginnende Brutzeit hinein (März/April 2022) forstliche Maßnahmen durchzuführen, wie nachfolgende Bilder deutlich zeigen!

2024 brüteten im Nahbereich der nunmehr wieder aktuellen Planung, nachdem die Pläne vor ein paar Jahren am Rotmilanvorkommen und der Lage im Landschaftsschutzgebiet gescheitert sind, mind. vier Rotmilanpaare und ein Schwarzmilanpaar. Möglich machen dies die von Herrn Habeck und Frau Lemke ermöglichte und forcierte Aufweichung des Naturschutzrechtes. Nun dauert es nicht mehr lange bis mind. 3 riesige Anlagen das Nahrungsgebiet von mindestens 5 bis 10 Milanpaaren zur Todeszone machen. Doch das lässt die sogenannten Grünen Herrschaften völlig kalt!  Die verstecken sich hinter fraglichen „Artenhilfsprogrammen“ an denen das BfN fieberhaft arbeitet.

Siehe Bundesamt für Naturschutz – Nationales Artenhilfsprogramm

Ich konnte dort nichts wirklich neues finden!

Bei der Umweltprüfung wird das Konfliktpotential (KP) hinsichtlich des Schutzgutes Landschaft/Landschaftsbild als hoch eingestuft (LSG, Naturpark!). Beim Schutzgut Mensch und Gesundheit wird das KP trotz mittel bis hohem Naherholungswert als mittel eingestuft.!

Für das Schutzgut Fauna/Flora/Biodiversität wird, trotz eines auf die umgehenden Waldflächen zurückgeführtes erhöhtes Konfliktpotenzial für relevante Fledermausarten, ein mittleres KP eingeschätzt. Der Rotmilan spielt, da er nicht erwähnt ist, offensichtlich bei der Einschätzung keine Rolle!

Übrigens liegt die ausgewiesene Fläche vollständig im Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ (VO des BLK vom 22.11.1995)

Zur Verordnung:

Neben dem Verbot gemäß § 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz („…. sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen) ist es gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 1 der LSGVO u. a. verboten: Das Landschaftsbild sowie den Landschaftscharakter zu verändern sowie die Erholungseignung zu schmälern“.

Sieht man von diesen Verboten ab, gibt es in der LSVO noch den § 5 Erlaubnisvorbehalte. Gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 1 bedürfen bauliche Anlagen aller Art einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Naturschutzbehörde. Diese kann erteilt werden, wenn die Handlung/Maßnahme nicht geeignet ist den Charakter des LSG und den besonderen Schutzzweck der Verordnung (§ 3 der LSVO) zu beeinträchtigen. Einer der besonderen Schutzzwecke ist übrigens die Freihaltung des Gebietes von weiterer Bebauung!

Können Windkraftanlagen, sicher nicht unter 200 Meter Höhe, das Landschaftsbild und/oder den Landschaftscharakter verändern, dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen oder gar die Erholungseignung in diesem von Wald umgebenen und mit Gehölzstrukturen durchzogenen Bereich schmälern?

…. aber bildet Euch selbst eine Meinung!

Thema Landschaftsbild - Die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild

Man spricht von sauberer Energie. Das diese jedoch jahrhundertealte Kulturlandschaften verschandelt oder sogar zerstört, wird meist völlig aus außer Acht gelassen.

Landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen – Referat von Prof. Dr. Werner Nohl auf der 58. Fachtagung „Energielandschaften“ (2009) 

Landschaftsästhetische Auswirkungen von Windkraftanlagen – Prof. Dr. Werner Nohl – Artikel aus „Schönere Heimat – Erbe und Auftrag“ – Bayerischer Verein für Landespflege e.V. (99. Jahrgang 99, 2010/Heft 1)

Faktensammlung Windkraft (Teil Landschaftsbild) – Interessante Artikel und Links zum Thema Windkraft und Landschaftsbild -Momentan nicht erreichbar!

Thema Geld - Wer profitiert neben den Betreibern von der Errichtung von Windenergieanlagen?

Die Landeigentümer und ggf. auch die Bewirtschafter sollen wohl mittlerweile bis zu 70.000 Euro Pacht pro Anlage und Jahr bekommen. In den windhöffigen Bereichen im Norden sollen es sogar bis zu 100.000 Euro sein!

Der Tagesspiegel – Bauern profitieren von Windrädern

Bis zu 70.000 Euro Pacht pro Windrad-Standort in Thüringen –Thüringer Allgemeine

Windfall gains – volle Taschen für Einige, hohe Lasten für Viele – Windwahn.de

„Bayern-Effekt“ treibt Deutsche in den Windradwahn – Die Welt

Der grüne Filz – „Der beschleunigte Ausbau der Windkraft spaltet die Umweltbewegung. Viele Ökoveteranen kritisieren das Geflecht aus Naturschutzverbänden, Betreibern, Behörden und Politik“.  – Artikel im Spiegel

Kommunale Windparks - Was steht für eine Kommune tatsächlich unterm Strich!

Interessante Tatsachen und Zahlen zum Thema.

Broschüre der Ortsgemeinde Weisenheim am Berg – Landkreis Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz)

Hier ein kleiner Auszug aus der Broschüre: Wer verdient an Windparks und woher kommt das Geld?

„Wir wollen uns einmal ansehen, was unsere Musterpark GmbH & Co. KG über 15 Jahre eingenommen und ausgegeben hätte. Hier die großen Beträge in runden Zahlen:

30,1 Mio. EUR (100%) waren die Einnahmen aus Windstrom. Das ist die Einspeisevergütung.

18,2 Mio. EUR (60%) gingen an den Hersteller der Windräder und an Projektentwickler/Baufirmen.

7,5 Mio. EUR (25%) wurden Wartungsfirmen und Versicherungen sowie für Administration bezahlt.

3,5 Mio. EUR (12%) erhielt die finanzierende Bank an Zinsen für das Fremdkapital.

Das Ergebnis ist bemerkenswert: Hersteller der Windräder, Baufirmen, Projektentwickler, Service-Unternehmen und Banken erhalten zusammen 97% der Erlöse. Allen zehn Ortsgemeinden zusammen bleiben nach 15 Jahren aus den Pachteinnahmen, dem Steueranteil, dem Gewinn/Verlust-Saldo sowie abzüglich der Zinsen für die Finanzierung des Eigenkapitals magere 213 Tsd. EUR oder 0,7% der Einnahmen. Dafür trägt sie das gesamte Risiko bis hin zur Insolvenz. Unsere Einspeisevergütung ist deutlich höher als der Marktpreis. Sie ist eine Subvention. Ohne sie würde niemand investieren. Windstrom aus unserem Windpark ist mit Produktionskosten von 8,14 Cent/kWh deutlich teurer als der Marktpreis. Das gilt für alle Windparks.“

Windkraft im Wald

In unserem Nachbarland, Thüringen, scheut man sich auch nicht davor große und kleine Waldgebiete mit Windkraftanlagen zu entwerten. Eine schreckliche Vorstellung! Derzeit sind entsprechende Windkraftstandorte in Prüfung. Was bei einer solchen Prüfung herauskommt wissen wir wahrscheinlich alle. Umwelt-, Natur- und Artenschutz sowie auch der für die betroffenen Regionen wichtige Tourismus könnte dabei auf der Strecke bleiben.

Lest hierzu einen Artikel (2015) auf www.forstpraxis.de (Hier kommt die Thüringer Landwirtschaftsministerin zu Wort.)

Windenergieanlagen auf Waldstandorten – Naturschutzfachliche Aspekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz  – BfN-Skripten 428

In Sachsen-Anhalt hatte man sich, zumindest zum Thema Windenergieanlagen im Wald, mit dem Landeswaldgesetz (2016) klar positioniert:

§ 8 Umwandlung des Waldes

(1) Wald darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Für Umwandlungen, die

  1. aus Gründen des Naturschutzes, insbesondere des Arten- und Lebensraumschutzes, erfolgen oder
  2. der Beseitigung von natürlich angekommener Vegetation zur Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG dienen,

soll die Genehmigung nur versagt werden, wenn dies besondere Umstände erforderlich machen. Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.

Das ist nun aber vorbei! 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2022 – 1 BvR 2661/21

Das Verbot der Änderung der Nutzungsart von Waldflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen wäre laut Meinung des Bundesverfassungsgerichts ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Eigentumsposition der Waldeigentümerin oder des Waldeigentümers. Diese Nutzungsbeschränkung greift in das Eigentum grundsätzlich auch dann ein, wenn nur eine von verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten ausgeschlossen wird.

Ja ist den der Wald, mit all seinen wichtigen Funktionen, mit den Prämissen eines Gewerbegebietes zu vergleichen?

Mir wird ganz übel!

Hier noch ein paar interessante Links zum Thema Windkraft:

Die Mathematik der Windkraft (https://www.ulrich-richter.de/offline/) – Nachdenkliches zur Windkraft (in Zahlen) – derzeit offline

Kollision von Greifvögeln und weiteren Großvögeln mit Windenergieanlagen – www.abu-naturschutz.de

Wenn die Natur unter die Räder kommt – www.focus.de

Nabu-Neues Urteil stärkt den Vogelschutz – www.volksstimme.de

Ein Biologe über Windräder als Massenvernichter von Vögeln – www.nordbayern.de

Windanlagen schreddern ca. 250.000 Fledermäuse im Jahr – www.welt.de

Der Windwahn der Deutschen – inuko.eu

Gegen den Windwahn-Trend – www.windwahn.com

Die verheimlichte Zerstörungskraft des Öko-Wahns www.welt.de

Windräder in Deutschland – Durchs Land der Riesen – FAZ.net

Krank durch Schall – www.windwahn.com

Windenergie und Vögel – NABU Bergenhusen

Brutaler Tod – Tausende Fledermäuse fallen Windrad-Rotoren zum Opfer – www.focus.de

Windräder erschlagen auch Fledermaus-Migranten – welt.de

Fundamentale Irrtümer der Ökostrompolitik – www. Vernunftkraft.de

„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

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