Freiflächen-Photovoltaik

im Aufbau

Auch die Photovoltaik spielt ja eine wesentliche Rolle in der neuen Klimapolitik. Neben der utopischen Vorstellung, dass die Windkraft konstant einen wesentlichen Anteil des Energiebedarfs in Deutschland decken kann, sollen auch große Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit zum großen Ziel beitragen. Photovoltaik auf dem Dach und auf tatsächlichen Konversionsflächen halte ich für sinnvoll. Manchmal treibt der Ideenreichtum bei der Freiflächenfindung jedoch abstruse Blüten. Die Bundesregierung  mit ihrem „Grünen“ Wirtschaftsminister und ihrer „Grünen“ Umweltministerin basteln, nachdem sie den Arten- und Landschaftsschutz für die Errichtung von Windkraftanlagen quasi ausser Kraft  gesetzt und damit den zigtausendfachen Tod von Vögeln und Fledermäusen und die weitere Verschandelung der Landschaft salonfähig gemacht haben, nun auch an Erleichterungen für Photovoltaikflächen.

 

Zwei hinsichtlich der Flächenauswahl bemerkenswerte Beispiele im Burgenlandkreis, möchte ich hier vorstellen!

1. Beispiel:

Nördlich der Ortslage Lossa, im westlichsten Zipfel des Burgenlandkreises, liegt die wohl zukünftige Fläche für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im FFH-Gebiet „Ostrand der Hohen Schrecke“(FFH0256). Übrigens befindet sich die Fläche im Eigentum der Deutschen Bundesstiftung Umwelt! Die Fläche wurde für Naturschutzzwecke an die Stiftung übertragen. Um das Projekt zu ermöglichen, steht wohl ein Flächentausch mit der Gemeinde bevor oder ist bereits erfolgt, was jedoch den erwähnten Schutzstatus und die ggf. notwendigen erheblichen Kompensationsnotwendigkeiten nicht in Luft auflöst.

Mesophiles Grünland im Schutzgebiet

Grünlandbereiche wechseln sich mit temporären Gewässern, Gebüschbereichen  und Pionierwäldern ab.

Managementplan zum FFH-Gebiet "Ostrand der Hohen Schrecke"

Natürlich gibt es zum Gebiet auch einen Managementplan, welcher Bestand und geplante Entwicklung der Flächen darstellt. Der geplanten Entwicklung laufen die Belegung und Entwertung der Fläche durch eine Freiflächen-Photovoltaik natürlich entgegen. Die gesamte südlich des von Ost nach West verlaufenden Weges liegende Fläche soll nach vorheriger Beseitigung aller Strukturen und Lebensräume, „überdacht“ werden. Nur der Frauenkreuzteich wird wohl, ohne den für die dort vorkommenden Amphibien erforderlichen Lebensraum im Umfeld, übrigbleiben.

Zum Managementplan:

Karte 3 (alternativ): Biotop- und Lebensraumtypen

Karte 5b: Bestand und Bewertung von Habitaten der FFH-Anhang IV-Arten und wertgebende Arten der Avifauna und der xylobionten Käfer

Karte 6: Maßnahmen

Auf der Fläche balzen Kraniche, leben eine Vielzahl von Vogelarten, wie Neuntöter, Dorn-, Gras-, Klapper- und Mönchsgrasmücke, Bluthänfling, Grünfink, Wendehals, Gelbspötter, Baumpieper, Goldammer und viele mehr. Im direkt an die geplante Anlage angrenzenden, gerade erst aufwendig mit Fördermitteln sanierten Frauenkreuzteich, laichen eine Vielzahl von Erdkröten, Grasfröschen sowie Teich- und Bergmolchen.

Zur Teichsanierung am Frauenkreuz – Hohe Schrecke Journal Nr. 21-Seite 8 – 11

Der sanierte Frauenkreuzteich.
Dorngrasmücke
Neuntöter
Goldammernweibchen

Bei der Fläche handelt es sich aufgrund der früheren militärischen Nutzung, teilweise auch als Schießplatz, um eine sogenannte Konversionsfläche. Ehemals wirtschaftlich oder militärisch genutzte Flächen, sollen wieder in eine Nutzung überführt werden. Bei brachliegenden Flächen im Nahbereich von Siedlungen, von denen durch die ehemalige industrielle/militärische Nutzung erhebliche Gefahren ausgehen und sich aufgrund ihrer vorbezeichneten Lage für eine Nutzung, auch für Flächen-Photovoltaik, anbieten, kann ich das nachvollziehen. Im vorliegenden Fall, einer seit über 30 Jahren brachliegenden, sich naturnah entwickelnden Fläche, in ca.2000 m Entfernung zur Ortslage Lossa, welche in keiner Weise vor einer Betretung gesichert war und dazu noch in einem FFH-Gebiet liegt, fehlen mir die Worte.

Natura 2000 in Sachsen-Anhalt – FFH-Gebiet „Ostrand der Hohen Schrecke“(FFH0256)

Biotop- und Lebensraumtypen im FFH-Gebiet Karte (Ein Großteil des südwestlichen Zipfels soll der Photovoltaik zum Opfer fallen!)

Temporäre Gewässer sind über die ganze Fläche verteilt

Das Gebiet grenzt direkt an das BUND-Naturschutzgroßprojekt Hohe Schrecke und liegt, wie bereits oben ausgeführt, im FFH-Gebiet „Ostrand der Hohe Schrecke“. Dort sollen sich ca. 2.000 Hektar Laubwald frei von menschlichen Eingriffen zu Naturwäldern entwickeln und ca. 5.300 besonders naturnah bewirtschaftet werden. Was auch immer „besonders naturnah bewirtschaften“ bedeuten soll.

Baumpieper
Wendehals
Grünfinken

…. und wo sind die „vielgerühmten“ selbsternannten, nein anerkannten Retter der Natur? Die schlafen den Schlaf der „Gerechten“ oder kümmern sich um irgendwelche Banalitäten!

2. Beispiel:

Südwestlich der Stadt Hohenmölsen liegt das Gelände einer ehemaligen Lehmgrube, zugehörig zur angrenzed liegenden ehemaligen Ziegelei welche um 1990 stillgelegt wurde. Das Arial der ehemaligen Lehmgrube bzw. der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Ehemaliger Lehmtagebau Alte Ziegelei“ unterlag zum großen Teil viele Jahrzehnte der natürlichen Sukzession und im übrigen einer landwirtschaftlichen Nutzung mit Grünland- und Ackerbewirtschaftung. Die sich über eine natürliche Sukzession entwickelten Flächen stellen sich als strukturreiche Wald- und Gehölzflächen mit Offenlandbereichen dar. Für die geplante Nutzung müssen alle Strukturen weichen und die Offenlandbereiche werden durch Überdeckung mit den Anlagen völlig entwertet! Die auf solchen strukturreichen Flächen zu erwartende Tierwelt verliert fast vollständig ihren Lebensraum! Wie dieser Verlust kompensiert werden soll erschließt sich mir nicht. Allein der Verlust an Waldfläche, in einem der waldärmsten Landkreise in Sachsen-Anhalt, erfordert mindestens eine Aufforstung im gleichen Umfang. Auch der Lebens- und Nahrungsraumverlust für die betroffenen Tierarten machen die Herstellung entsprechender Flächen mit Ersatzhabitaten notwendig.

Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 30 „Photovoltaikanlage – ehemaliger Lehmtagebau Alte Ziegelei“ der Stadt Hohenmölsen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

© Copyright by milvus-milvus.de