Neozoen

Zur Einführung ins Thema:

Neophyten und Neozoen (Neobiota) – eine Bedrohung für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt?

Vorweg ein Link zum Themenheft der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Jahrgang 46 (2009) Heft 2 – Neobiota in Sachsen-Anhalt und

zur Broschüre des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt “Einfluss von Neobiota auf geschützte Arten und Lebensräume“

Warum eine „Neophyten- und eine Neozoen-Seite“? Diese „Fremdlinge“ in unserer Landschaft beschäftigen mich bei meinen Gängen durch die Natur schon viele Jahre. An vielen Stellen tauchen „neue“ Pflanzen auf und überwuchern und verdrängen heimische Pflanzenarten. Ebenso greifen „neue“ Tiere wie z.B. Mink und Waschbär nicht unwesentlich in heimische Vogelbestände ein. Um vielleicht etwas aufzuklären und zu erreichen, dass mit solchen Arten etwas vorsichtiger umgegangen wird, habe ich diese Seite eingerichtet. Im Prinzip kann jeder mithelfen, in dem er zum Beispiel Gartenabfälle nicht in der freien Landschaft entsorgt oder darauf verzichtet neue (invasive) Pflanzenarten im Siedlungsbereich oder gar im Außenbereich ausbringen sowie vorher in Gefangenschaft gehaltene Tiere ungenehmigt „auszuwildern“

Neozoen

Neozoen sind solche Tiere die seit Beginn der Neuzeit (Beginn mit der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus 1492) unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen in ein ihnen zuvor nicht zugängliches Faunengebiet gelangt sind. Mit der Bezeichnung Neozonen wurden Namen wie Eindringlinge, Einwanderer, Fremdlinge, Exoten, eingeschleppte Arten (auch aus politischen Gründen) entschärft.

Vor 1492 eingeführte oder eingeschleppte Tiere werden als Archäozoen bezeichnet.

Die Anzahl der Neozoen in Deutschland wird nach neuesten Erkenntnissen auf ca. 2000 Arten (2-3 % von insgesamt ca. 65.000 Tierarten in Deutschland) geschätzt. Davon haben sich etwa 210 Arten in unseren heimischen Ökosystemen bereits etabliert.

Einige Beispiele für Neozoen im Burgenlandkreis

Deutscher Name

Latein. Name

Herkunft

 Allgemeines

Nutria

Myocastor coypus

Südamerika

ab dem 18. Jahrhundert aus Pelztierfarmen entflohene o. ausgewilderte Tiere

Bisamratte

Ondatra zibethicus

Nordamerika

1915 erschienen die ersten Exemplare in Deutschland

Mink

Mustela vison

Nordamerika

Wildert an Unstrut und Saale

Marderhund

Nyctereutes procyonoides

östl. Sibirien, China, Japan

Einzelbeobachtungen

Waschbär

Procyon lotor

Nordamerika

breitet sich rasant aus

Wildkaninchen

Oryctolagus cuniculus

Iberische Halbinsel

In der frühen Neuzeit (Mitte 13. bis Ende 15. Jahrhundert) in Deutschland eingebürgert

Damhirsch

Dama dama

Mesopotamien

durch Auswilderungsaktionen fast flächendeckend vertreten

Nilgans

Alopochen aegyptiacus

Ostafrika, Balkan

z. B. bereits mehrere Brutpaare in der Unstrutaue

Mandarinente

Aix galericulata

Nordostchina, Amurregion, Japan

Einzelbruten z.B. in Baumhöhle bei Balgstädt

Jagdfasan

Phasianus colchicus

Mittelasien

freilebende Populationen in Deutschland gibt es offenbar seit dem 12. und 13. Jahrhundert

Regenbogenforelle

Oncorhynchus mykiss

nordwestliches Nordamerika

seit 1882 auch in Europa verbreitet

Rosskastanienminiermotte

Cameraria ohridella

erstmals in Mazedonien entdeckt

verursacht die Kastanienkrankheit

Kartoffelkäfer

Leptinotarsa decemlineata

Colorado, USA

1874 einige Exemplare nach Europa eingeschleppt

 Ein paar Infos zu ausgewählten Neozoen:

Asiatischer Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis)

Der Asiatische Laubholzbockkäfer kommt, wie sein Name schon sagt, ursprünglich aus Asien. Seit einigen Jahren ist der Käfer nun leider auch in Deutschland, bisher innerhalb der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern, aufgetreten! Da ich bisher noch nicht die Gelegenheit (zum Glück) für entsprechende Fotos hatte hier zur Bildergalerie zum Asiatischen Laubholzbockkäfer der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Im Burgenlandkreis ist bisher zum Glück noch kein Nachweis des Asiatischen Laubholzbockkäfers erfolgt!

Leider hat der Asiatische Laubholzbockkäfer bei uns kaum natürliche Feinde. Nur einige  Schlupfwespenarten sind in der Lage dem Käfer oder besser seinen Larven  gefährlich zu werden! Die Bekämpfung des durch Warenhandel mit China, insbesondere in Holzpaletteneingeschleppten Käfers gestaltet sich sehr schwierig. Mit Gift dringt man nur schwer bis zu den Larven tief im Holz vor. Zur Zeit ist das „Allheilmittel“ alle Bäume in eingerichteten Quarantänezonen (im Radius von 100 Metern um die Fundstelle) zu beseitigen und das Holz zu verbrennen.

Bereits als Wirtspflanzen erkannte Baumarten sind:

Ahorn, Rosskastanie, Albizia , Erle, Birke, Sommerflieder/Schmetterlingsflieder, Hainbuche, Zürgelbaum/Nesselbaum, Kuchenbaum, Hasel, Ölweide, Buche, Esche, Hibiskus, Blasenbaum, Apfel (Malus), Zedrachbaum, Maulbeere, Platane, Pappel, Steinobst wie z.B. Kirsche, Pflaume, etc., Birne, Roteiche, Robinie, Weide, Japanischer Schnurbaum, Vogelbeere/Mehlbeere/Elsbeere, Linde und Ulme.

Waschbär (Procyon lotor)

Der Waschbär stammt aus Nordamerika. Das Aussetzen von zwei Waschbärenpärchen am hessischen Edersee im Jahr 1934 markierte den Beginn der nahezu vollständigen Besiedlung Deutschlands durch den Waschbären. Einen zweiten „Ausbruchsherd“, der entscheidend für die Verbreitung des Waschbären im brandenburgischen Raum und den angrenzenden ostdeutschen Bundesländern war, gab es in Wolfshagen bei Strausberg. Hier gelang 1945 etwa zwei Dutzend Waschbären nach einem Bombentreffer die Flucht aus einer Pelztierfarm.

Waschbär (Gehegeaufnahme, Foto: Jan Krawetzke)
Junger Waschbär (Foto: Rolf Hausch)
Waschbär (Verkehrsopfer)

Waschbären sind nachtaktiv und daher nur schwer zu beobachten. Tagsüber halten sie sich in Höhlungen aller Art verborgen, so z.B. in Fuchsbauen, in Holzstapeln, in hohlen Bäumen, in Felsspalten, Stollen, Steinbrüchen. Man fand  ihn jedoch auch schon in Hochsitzen und selbst in Greifvogelhorsten. In der Tierwelt hat der Waschbär in unseren Breiten mit Ausnahme des nur vereinzelt vorkommenden Uhus keine Feinde.

Der Waschbär ist in seiner Ernährung sehr vielseitig. Als Allesfresser ernährt er sich von Enten und Hühnern, Singvogel-Gelegen und Fischen, von Regenwürmern, Mäusen, Fröschen, Insekten, Ratten,  aber auch von Obst, Wildfrüchten, Eicheln, Nüssen,Bucheckern, Mais und Hafer.

Waschbären sind sehr gute Kletterer!
Hier an einer Eiche neben einer besetzten Mittelspechthöhle!
Waschbärenfalle!
Gefangener Waschbär - man sollte die Falle auch regelmäßig konrollieren!

Der Waschbär macht auch vor dem Uhu nicht halt, wie Ihr hier lesen könnt:

Waschbär frisst junge Uhus

 Zur tatsächlichen Bestandsentwicklung des Waschbären lässt sich nicht all zuviel finden. Eine interessante Seite rund um den Waschbären findet Ihr hier: Waschbärenseite.
Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) macht darauf aufmerksam, dass besonders Waschbär und Marderhund Deutschland für sich entdeckt haben. Mehr als 54.000 Waschbären kamen im Jagdjahr 2008/09 (April 2008 bis März 2009) zur Strecke – über 18.000 Exemplare mehr als im Jahr davor. Im Burgenlandkreis wurden z.B. in der Saison 2010/2011 immerhin über 880 Waschbären erlegt.

Waschbär (Gefangenschaftsaufnahme)

Marderhund (Nyctereutes procyonoides)

Der Marderhund ist ein sehr scheuer und nachtaktiver Bewohner von Wäldern mit viel Unterholz. Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Marderhunds umfasst das östliche Sibirien, das nordöstliche China und Japan. Im 19. Jahrhundert führte man Marderhunde inWestrussland ein, um sie für die Pelzzucht leichter verfügbar zu machen. Seit 1960 breitet sich der Marderhund in Deutschland aus.

Mehr zum Marderhund und seiner Lebensweise lest auf WIKIPEDIA .

Marderhund (Gehegeaufnahme, Foto: Jan Krawetzke)

Über 30.000 Exemplare erlegten die Jäger in der Saison 2009/2010 in der Bundesrepublik. Die Entwicklung der Jagdstrecken verdeutlicht die rasante Verbreitung der beiden Wildtiere. Innerhalb von zehn Jahren ist die Zahl der erlegten Waschbären und Marderhunde auf das 9-fache angestiegen. Im Burgenlandkreis wurden in der Saison 2010/2011 19 Marderhunde erlegt.
Die Jagdstrecke beim Marderhund bewegt sich im Gegensatz zu unserem östlichen Nachbarland Brandenburg auf einem relativ niedrigem Niveau. Im Jadgjahr 2014/15  wurden in Sachsen-Anhalt 2.592 Marderhunde „erlegt“. Im davor liegenden Jagdjahr lag die Zahl der getöteten Marderhunde bei 2.212 Exemplaren.

Mink (Mustela vison)

Beim Mink handelt es sich nicht um kein heimisches, ins Öko-System eingebundenes Tier, sondern um eine aus den USA eingeschleppte Art, eine Art großer Nerz, die sich seit Jahren ungehindert vermehren und mittlerweile teilweise erhebliche Schäden an der heimischen Fauna anrichten. Ihren Ausgang nahm die Plage in früheren Zuchtbetrieben der Region, aus denen Tierschutz-Aktivisten im Zuge der Anti-Pelz-Bewegung ab Ende der 1980er Jahre immer wieder Tiere „befreit“ haben sollen.

Der überwiegend dämmerungs- bzw. nachtaktive Mink jagt  nicht nur im Wasser, sondern auch zu Lande und bevorzugt neben Ratten, Insektenoder Amphibien auch Vögel oder deren Eier.

Mink (Verkehrsopfer)

Auch der Mink unterliegt dem Jagdrecht. So wurden im Jagdjahr 2014/2015  234 und im Jagdjahr davor 347 Minken getötet.

Mehr zum Mink lest auf WIKIPEDIA

Nutria (Myocastor coypus)

Das Nutria ist vielen auch unter den Namen Sumpfbiber und Biberratte bekannt. Das Nutria gehört zu den Nagetieren und wurde aus Südamerika eingeschleppt. Sie wurden einerseits in Europa für die Pelzindustrie und andererseits auch wegen ihres Fleisches gezüchtet. Zu DDR-Zeiten gab es viele private Nutriazüchter, welche ihre Tiere wohl  nach der „Wende“, als das Fleisch plötzlich nicht mehr interessant war, „in die Freiheit entlassen“ haben. Auch „spezielle“ Tierschützer sollen mit ihren aus meiner Sicht blödsinnigen Aktionen mit dafür gesorgt haben, dass sich die  Tiere in Deutschland und Europa ausbreiten konnten. Heute stellen die Nutrias durch die Beschädigung von Dämmen und Deichen eine Gefahr für den Hochwasserschutz dar.

Nutrias in der Unstrut

Auch das Nutria wird bejagt! Im Jahr 2009 wurden in Sachsen-Anhalt 1.723 Exemplare getötet.Im Jagdjahr 2014/15 waren es 1.625 und im Jagdjahr 2013/14 979 Nutrias.

Mehr zum Nutria erfahrt Ihr auf WIKIPEDIA

Was sagt das Naturschutzrecht zum Thema?

Das Bundesnaturschutzgesetz befasst sich mit der Thematik im Abschnitt 2 – Allgemeiner Artenschutz § 40 bis § 40f. Die wesentlichen Punkte sind im § 40a zu finden.

§ 40a – Maßnahmen gegen invasive Arten (Auszug)

(1) Die zuständigen Behörden treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen, um

  1. sicherzustellen, dass die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, dieses Kapitels und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsvorschriften in Bezug auf invasive Arten eingehalten werden und um

2. die Einbringung oder Ausbreitung von invasiven Arten zu verhindern oder zu minimieren.

Soweit Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 2 in der freien Natur invasive und entweder dem Jagdrecht unterliegende oder andere Arten betreffen, bei denen die Maß-nahmen im Rahmen des Jagdschutzes durchgeführt werden können, werden sie im Einvernehmen mit den nach Landesrecht für Jagd zuständigen Behörden unbeschadet des fortbestehenden Jagdrechts nach den §§ 1, 2 und 23 des Bundesjagdgesetzes festgelegt. Maßnahmen mit jagdlichen Mitteln sind im Einvernehmen mit den Jagdausübungsberechtigten, Maßnahmen ohne Einsatz jagdlicher Mittel mit Rück-sicht auf deren berechtigte Interessen durchzuführen. Soweit Maßnahmen nach Satz 1 Nummer 2 in der freien Natur dem Fischereirecht unterliegende invasive Arten betreffen, werden sie im Einvernehmen mit den nach Landesrecht für Fische-rei zuständigen Behörden festgelegt. Maßnahmen mit fischereilichen Mitteln sind im Einvernehmen mit dem Fischereiausübungsberechtigten, Maßnahmen ohne Einsatz fischereilicher Mittel mit Rücksicht auf deren berechtigte Interessen durchzuführen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es des Einvernehmens nach den Sätzen 2 bis 5 nicht.

(2) Liegen Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer invasiven Art vor, sind Eigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt verpflichtet, eine Untersuchung von Gegenständen, Substraten, Transportmitteln, Anlagen, Grundstücken, Gebäuden oder Räumen im Hinblick auf das Vorhandensein invasiver Arten zu dulden.

(3) Die zuständige Behörde kann gegenüber demjenigen, der die Ausbringung, die Ausbreitung oder das Entkommen von invasiven Arten verursacht hat, deren Beseitigung und dafür bestimmte Verfahren anordnen, soweit dies zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist. Eigentümer von Grundstücken und anderen in Absatz 2 genannten Sachen sowie der Inhaber der tatsächlichen Gewalt sind verpflichtet, Maßnahmen der zuständigen Behörde zur Beseitigung oder Verhinderung einer Ausbreitung invasiver Arten zu dulden.

(4) Die zuständige Behörde kann Exemplare invasiver Arten beseitigen oder durch Beauftragte beseitigen lassen, wenn eine Beseitigung durch die in Absatz 3 Satz 1 genannten Personen nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Die durch die Maßnahme entstehenden Kosten können den in Absatz 3 Satz 1 genannten Personen auferlegt werden.

Doch wer setzt die Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz sowie in vorbezeichneter EU-Verordnung im notwendigen Umfang um?

Die Naturschutzbehörden sind aufgrund ihrer Personalsituation mit dieser Aufgabe überfordert. Die sogenannten anerkannten Naturschutzverbände sind weder fachlich noch personell eine Option bei diesem Thema.

„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“
Charles Darwin

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