Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Forstwirtschaft im Burgenlandkreis

Wem gehört und wer bewirtschaftet eigentlich welchen Wald?

Wem gehört der Wald in Sachsen-Anhalt?

  • Privatwald 54 %
  • Körperschaftswald 9,1%
  • Staatswald Land (Landeswald) 26,3 %
  • Staatswald Bund (Bundeswald) 10.2 %

Quelle: IV. Regionaler Waldbericht Sachsen-Anhalt 2017

Wer bewirtschaftet den Wald in Sachsen-Anhalt?

Was ist eigentlich Körperschaftswald?  

Hier handelt es sich um Wald im Eigentum von Städten und Gemeinden (Kommunalwald, Stadtwald, Gemeindewald) oder auch um Wald von öffentlich-rechtlichen Stiftungen bzw. Zweckverbänden.

Bilder von der Forstwirtschaft in Natura 2000- Gebieten, Naturschutzgebieten und auch außerhalb

Die neuesten Bilder füge ich in den beiden Rubriken (in und außerhalb von Schutzgebieten)  immer oben an!

Nun möchte ich das Augenmerk auf die „Art“ der Bewirtschaftung in „unseren“ Wäldern lenken!

Ich weise jedoch darauf hin, dass es nicht bzw. noch nicht in allen Waldgebieten so aussieht wie auf den folgenden Bildern!!! 

Auf eine Zuordnung der Bilder zu den verschiedenen Waldeigentumsarten möchte ich, trotz anderslautender Wünsche, auf der neu eingerichteten Homepage nicht mehr verzichten!

Alle Bilder habe ich in meiner Freizeit aufgenommen. Die Bilder sind kein Fake und spiegeln leider die bittere Realität in vielen Wäldern im Burgenlandkreis wieder!

"Fake" - Horstbaum im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 2023 (Landeswald)

Der Baum weist keinerlei Höhle oder eine andere Habitateigenschaft auf! Dafür sind im Umfeld in den vergangenen Jahren mehrere Höhlenbäume verschwunden.

Holzeinschlag im Mai 2023 zur Brutzeit im Taubenholz bei Zeuchfeld (betreuter Privatwald)

Mit dieser Technik wurde der gesamte Bestand niedergeschnitten und niedergewälzt. Im letzten Jahr brüteten und zogen in diesem Waldbestand noch Mönchsgrasmücke, Weidenlaubsänger, Rotkehlchen, Kernbeißer und andere Arten, ihre Jungen auf. Kein Gelege und keiner der noch unbeholfenen Jungvögel wird diesen „ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Eingriff“ in den Waldbestand überlebt haben. Mit ein wenig „Fingerspitzengefühl“ hätte dieses kleine Drama, eins von vielen in unseren Wäldern, vermieden werden können.

Holzeinschlag im März 2023 bis direkt unter den Kolkrabenhorst (betreuter Privatwald)

Der Kolkrabenhorst ist wahrlich nicht zu übersehen!
Wie zum Hohn wurde der Baum vor Beginn des Holzeinschlags frisch als Horstbaum gekennzeichnet! Der Horst wurde erhalten, doch die Brut ging verloren!

Fällung von Habitatbaum im Bauernholz bei Tröbsdorf im April 2023 (Privatwald)

Holzeinschlag Privatwald im FFH-Gebiet „Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra“ 04/2023 (Privatwald)

So sieht „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ und „gute forstliche Praxis“ live und gelebt im FFH-Gebiet aus! Zerfahrene völlig verschlammte Wege und Wanderwege, eine bisher nur von Kleintechnik genutzte, nicht ausgebaute – nun zerfahrene – Furt durch den Steinbach und zerstörte bachbegleitende Grünlandflächen, hier FFH-Lebensraumtypen, sind das Ergebnis. Was scheren FFH-Lebensraumtypen, wie die hochstaudenreiche Nasswiesen, wenn man Wege verkürzen und sich mit der Großtechnik fast ungesehen, wenn auch auf Kosten wertvoller Naturschätze, so richtig ausleben kann.

Die schicke neue Beschilderung hält einen Forstmann oder eine Forstfrau nicht auf!
Der Eingangsbereich am Ende des Fischteiches aus Richtung der Kirche Steinbach lässt nichts Gutes erwarten.
Hier wurde der erste kleinere Grünlandbereich "hingerichtet!
Das ist, nein das war, der Wanderweg durch das Steinbachtal!
Ein Blick zurück in Richtung Fischteich.
Rechts im Bild der eigentliche Weg und links daneben eine zerstörte Nasswiese (FFH-Lebensraumtyp), welche eigentlich im FFH-Gebiet vor vorsätzlichen Eingriffen geschützt sein sollte!
Auf dieser ehemals artenreichen Nasswiese, auf welcher sonst um diese Zeit fast flächdeckend Milzkraut, Himmelschlüssel und vieles mehr stehen, ist nur noch Schlamm und Verwüstung zu sehen!
Hier nochmal die zerstörte Nasswiese!
Hier die zerfahrene Furt durch den Steinbach!
Ein Blick zurück auf den Wanderweg.
Auch außerhalb der weiter oben dargestellten und erwähnten Furt bannt sich die Großtechnik einen Weg durch den Steinbach.

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra" innerhalb des Verbotszeitraums 04/2021 (Privatwald)

NSG "Neue Göhle" und FFH-Gebiet "Neue Göhle und Trockenrasen südwestlich von Freyburg" 2021/2022 (Landeswald)

Nach erst 2020/2021 hat hier schon wieder mal der Landesforst zugeschlagen. Im Randbereich des Waldgebietes im Übergangsbereich zur Steppenrasenfläche wurde nach mehreren kleineren Eingriffen (z. B. Rotmilanvergrämung) hat er wie bereits 2020/2021 wieder mal ordentlich reingehalten. Alte Rotbuchen und vor allem höhlenreiche Eichen, welche die Trockenheit der letzten Jahre nicht überstanden hatten, wurden ohne auf ihre anwesenden und abwesenden Bewohner gefällt. Mir fehlen immer noch immer die Worte … . Ich hatte am Tag der Feststellung,  noch Stunden an den negativen Eindrücken „zu kauen“. Zu DDR-Zeiten war der Randstreifen für jegliche Eingriffe Tabu. Der damalige Revierförster Herr Wemme, der, anders als die Verantwortlichen heute, noch mit seinem Wald verbunden war und Rücksicht auf seine Bewohner und den Schutzstatus des Gebietes genommen hat, hat das auch entsprechend umgesetzt.

Hier ein kleiner Ausschnitt :

Solche Höhlen sollte selbst ein Förster erkennen.
Wie man hier sieht waren auch diese Höhlen gut bewohnt!
So fallen hier im FFH-Gebiet auch bald die letzten starken Eichen!

NSG "Neue Göhle" und FFH-Gebiet "Neue Göhle und Trockenrasen südwestlich von Freyburg" 2020/2021 (Landeswald)

In dieser Eiche befanden sich mehrere Spechthöhlen die von verschieden Arten bewohnt wurden!
Höhle Nr. 1 von Innen!
Die Hinterlassenschaften der Bewohner!
Höhle Nr. 1 von Außen!
Höhle Nr. 2!
Höhle Nr. 3!
Zwei weitere der gefällten Eichen.
Zwei der gefällten Rotbuchen.

Umsetzung der EU-Richtlinien „Natura 2000“ in Sachsen-Anhalt – FFH-Vorprüfung/FFH-Prüfung im Wald

Wie sieht es aber in der Praxis aus?     Wer ist wann zuständig?

In Thüringen z.B. gibt es eine Verwaltungsvorschrift, welche die Zuständigkeiten klar regelt! (Erlass des TLMNU auf www. umwelt.thueringen.de)

„Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen“

Für Sachsen-Anhalt gibt es eine ähnlich kompakte Handlungsanleitung  neben der Landesverordnung Natura 2000 nicht!

Für den Forstbereich gibt es in Thüringen eine Positivliste als verbindliche Arbeitsgrundlage (Erlass des TMLNU auf www.thueringenforst.de)

Bewirtschaftungshinweise für Wald-Lebensraumtypen und Wald-Arten in NATURA 2000-Gebieten

Da hat man sich richtig Gedanken gemacht.

Hier gibt es Festlegungen und u. a.  klare Aussagen, wann sich z. B. eine Anzeige bei der UNB zwecks FFH – Erheblichkeitsabschätzung notwendig macht.

In Sachsen-Anhalt haben es die Forstleute/ Bewirtschafter einfacher! Sie füllen sich selbst einFormular zur FFH-Vorprüfung aus!

Außerhalb des Schutzgebietes, auch innnerhalb des Waldgebietes "Neue Göhle", sieht es übrigens genauso aus!

Holzeinschlag im Hennewald nahe Großjena- 2020

Vom Harvester zermalmtes Kronenholz!
"Alibibaum" - als Höhlenbaum gezeichneter Eichenstumpf!

Holzeinschlag im Bauernholz bei Tröbsdorf-2019-2020 (Privatwald)

Totholz, Bäume mit Mulmhöhlen und Spechthöhlen werden flächendeckend entnommen, auch wenn der Holzwert als sehr gering einzuschätzen ist.

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt" - 2019 (Privatwald)

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga" -2019 (Privatwald)

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Forst Bibra" - 2018 (Landeswald)

"Alibi-Höhlenbaum" - der Baum weist keinerlei Habitatstrukturen auf!

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra" - 2018 (betreuter Privatwald)

Das Jahr 2017 endet wie es begann!

Tonnenschwere Technik zieht wieder durch das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Forst Bibra“ ihre Runden.  Dort wo Arten und Lebensräume einen besonderen Schutz genießen sollen und wo sich aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit Pferde oder zumindest nur Kleintechnik bewegen sollten, wälzt sich Großtechnik (Forwarder weisen Gewichte weit jenseits der 10 Tonnen und Harvester in der Regel weit jenseits der 20 Tonnen auf) durch das Schutzgebiet.  Dies führt nicht nur in Schutzgebieten zu irreversiblen Verdichtungen, die noch Jahrzehnte nachwirken. Auch die die Bodenverdichtung mindernde Ketten- und Reifentechnik kann die daraus resultierenden Folgen wie Zuwachsverluste im Wald und im Schutzgebiet besonders wesentlich die Zerstörung der Bodenvegetation auf Jahre nicht verhindern, sondern nur etwas mindern. Auch die Reduzierung der Befahrung auf sogenannte Rückegassen und Feinerschließungslinien (üblicherweise im Abstand von 20 Metern) ändern, soweit sie eingehalten werden, nicht viel.

Das im Landeswald schwarze Zahlen geschrieben werden müssen kann vielleicht mancher nachvollziehen, aber das so in den naturschutzfachlich wertvollsten Gebieten unseres Landes gewirtschaftet werden muss, stimmt mich sehr nachdenklich!

…… und übrigens: Gehen hier Anspruch (Homepage) und Realität verschiedene Wege?

Geplanter Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" -Frühjahr 2017 (Landeswald))

"Todesurteil" für einen Horstbaum im Landeswald innerhalb des Naturschutz- und FFH-Gebietes "Forst Bibra" Kann man einen solchen Horst übersehen? Die Markierung bedeutet Entnahme!

Kennt Ihr eigentlich das Projekt "49 Förster - 49 Arten" des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt?

Der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt hat ein nettes Faltblatt hinsichtlich der Umsetzung der FFH-Richtlinie herausgebracht!

Nach dem Faltblatt sollte man davon ausgehen, dass in den relevanten Landeswäldern alles getan wird, um die Natura 2000 umzusetzen.Immerhin bewirtschaftet der Landesforstbetrieb derzeit noch ca. 137.000 ha Wald und soll/möchte „Naturschutz-Dienstleister“ sein.

Eine Auswahl ökologischer Maßnahmen, welche in Landeswäldern angewendet werden sollen:

  • Erhalt von Horstbäumen
  • Erhalt von Höhlenbäumen
  • Erhalt von Biotopbäumen
  • Einrichtung von Horstschutzzonen
  • Erhaltung/Wiederbelebung historischer Waldbewirtschaftung
  • (Festlegung von) Behandlungsgrundsätzen (z.B. kleinflächige Nutzungsformen)
  • Erhalt von Alt- und Totholz
  • Erhalt von Sonderstrukturen und Mikrohabitaten
  • Erhalt habitatrelevanter Altbäume/Überhälter (Restvorräte) und Altholzinseln

Maßnahmen zum Artenschutz die in den Landeswäldern umgesetzt werden sollen:

  • Entlassung von Habitatbäumen (5 Bäume/pro Hektar) aus forstlicher Nutzung (Ist natürlich schwierig so aufgelichtet wie die Bestände schon sind.)
  • Holzeinschlag nur in mittelfristigen Intervallen zum Schutz der Populationen (Kann ich nicht bestätigen!)
  • Holzeinschlag/-aufbereitung während der Brut- u. Aufzuchtszeit ist zu unterlassen (Gilt auch für Selbstwerber!)
  • Horstschutzzonen von 100-300 m (z.B. Schwarzstorch, Adler) mit Verbot jeglicher forstlicher u. jagdlicher Störungen (März bis Juli/August)
  • Ausweitung des vorgenannten Zeitraumes für andere Arten – z.B. Kolkrabe ab Januar u. für Habicht, Graureiher und Waldohreule ab Februar (Wer kennt die entsprechenden Horste und wo wurde das umgesetzt?)

Das Faltblatt ist sehr ansprechend aufbereitet und vom theoretischen Ansatz sehr lobenswert, doch nun gelte es aber die „Vorgabe“ auch flächendeckend umzusetzen.

Wenn in den mir im kleinen Rahmen bekannten Landesforsten eine Holznutzung, insbesondere durch Selbstwerber vorgenommen wird, werden diese Flächen (auch in NSG u. FFH-Gebieten) ausgeräumt. Alles verwertbare Holz wird aus dem Wald gebracht.  Auch Höhlen- und Horstbäume werden nicht immer geschont bzw. so freigestellt, dass sie durch die vormaligen Bewohner nicht mehr angenommen werden.  Seht Euch die Bilder ober- und unterhalb an und macht Euch selbst ein Bild!

Nun aber zur Realität! Die Bilder lügen nicht und zeigen das, was man abseits der schicken Bilder und gehaltvollen Texte im „WWW“ draußen im Landes-, Privat- und Körperschaftswald sehen muss!

NSG und FFH-Gebiet Forst Bibra - Dezember 2016 (Landeswald)

Höhlenbaum! Beseitigung im NSG und FFH-Gebiet verboten!
Hoffentlich haben keine entsprechend der FFH-Richtlinie geschützten Fledermäuse darin überwintert!
In ca. 4 m Höhe - also für jeden wahrnehmbar!
Zwei dürften nicht zu übersehen sein, oder?
Gepflegter Halbtrockenrasen am 22.10.2016
.... und dieselbe Stelle am 18.12.2016
Gepflegter Halbtrockenrasen mit Weg, wie ich ihn über 30 Jahre kannte am 22.10.2016
.... und am 18.12.2016 - da fehlen mir die Worte.
wie oben ....
wie oben ....
Das ist der Bergahorn im Bild darüber links.
Das ist die moderne "sägenlose Methode" für einen Baumschnitt!
18.12.2016
18.12.2016 - ein bisschen wie Halloween! Gruselig!
Hat sich dieser Umweltschaden (zerstörte Halbtrockenrasen und beseitigte Höhlenbäume) dafür "gelohnt"!

FFH-Gebiet "Schloßberg und Burgholz bei Freyburg" - Mai 2016 (Kommunalwald - betreut)

Zwei bis drei Jahre nach aus meiner Sicht übertriebenem Holzeinschlag folgt nun im FFH-Gebiet ein "Holunder-Brommbeerwald".
Auch Windwurf macht sich im betreffenden Bestand stark bemerkbar!

Das nennt sich dann FFH-gerechte Bewirtschaftung.

FFH-Gebiet "Tote Täler südwestlich Freyburg" - Juni 2015 (Landeswald)

Das Foto habe ich im Juni 2016 aufgenommen. Nach dem Laubbesatz des Schlagreisigs der alten Rotbuchen zu urteilen, fand der Holzeinschlag in diesem vorher höhlenreichen Bestand (vorher Brutgebiet von u. a. Schwarzspecht und Hohltaube) verbotener Weise in der Vegetationszeit 2015 statt.

Naturschutz- und FFH-Gebiet "Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg" - 2016 (Landeswald)

Im NSG und ist der Holzeinschlag leider  nicht eingeschränkt, doch der Horstschutz ist davon unabhängig einzuhalten. Unweit  des abgelagerten Holzes (in ca. 50 m Entfernung) befindet sich ein kartierter Rotmilanhorst, welcher zur Kontrolle Ende Mai nicht bzw. nicht mehr besetzt war.

Holzablagerung und entsprechende Rückearbeiten bis nah in den Horstbereich!
Solche Schäden ergeben sich, wenn man in der Vegetationszeit ...
Holzeinschlags- und Rückearbeiten vornimmt!

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt" - 2015 (Privatwald)

Höhlenbaum!
Lebender Baum als Stütze!
Im Wald bleibt heutzutage so gut wie nichts zurück !
Ausgedünnt!
Aufs Wetter kommt es nicht an! Ohne Rücksicht auf den Waldboden.
Das Ergebnis!
Die stattlichen Stämme guter Qualitäten werden zu Faserholz!
Welchen Zweck erfüllen solche Löcher im Bestand? Der Förderung der Naturverjüngung kann es nicht dienen, denn es gibt keine.
Der Wald, hier im FFH-Gebiet bei Wohlmirstedt, wird völlig ausgeräumt - kaum ein Ästchen bleibt zurück!
Ebenfalls im o. g. FFH-Gebiet. Wenn man doch bloß wüsste wie man Bäume fällt!
Stubbenhöhe und -qualität werfen Fragen auf!

Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 09/2013 (Privatwald)

Die Kiefer ist vollständig entnommen - übrig bleiben ein paar teils durch den Holzeinschlag beschädigte Eschen und Ahorne!
Unterpflanzt wurde der "Restbestand" bis heute (12/2017) nicht ....
.... was soll aus diesem Bestand werden?

Holzeinschlag im Borntal NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra - Herbst 2013 (Kommunalwald)

Von diesem Standort ....
... bis zum Waldrand rechts im Bild, liegen schön aufgereiht Eichenstämme. Am Kronenbild im Hintergrund sieht man deutlich woher Sie stammen!

Der Eichenbestand im NSG- und FFH-Gebiet ist gerade mal 3 Hektar groß! Erstaunlich wie viel Holz man doch von so einer kleinen Fläche herunterholen kann! Da liegen die Kronen der gefällten Eichen aber noch im Wald! Aber seht weiter…… 

Sprachlosigkeit!
Auch hier find ich keine Worte!
Der Bestand ist extrem aufgelichtet, der Waldrand aufgerissen ....
Was ist der Plan ???? Ich kann keinen Plan erkennen.

Eine Eichennaturverjüngung im zukünftig „versteppten Wald“ kann wohl nicht das Ziel sein – vielleicht späterer Kahlschlag und aufwendige Aufforstung? Wie steht es da mit den Erhaltungszielen im FFH-Gebiet?

Hier noch ein paar Bilder aus 2014 im gleichen Bestand:

Fast alle Eichen mit entsprechendem Stammholzanteil sind entnommen!
Lichter Bestand mit Kronenresten und "Holundernaturverjüngung"!

.... und aus 2016

Brennessel und Holunder gewinnen die Oberhand!

Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" im Mai 2013 (Privatwald)

Frisch gefällte Birke! Im NSG sind ab 1.03. Holzeinschlagsmaßnahmen verboten!
18.05.2013 - Forst Bibra

Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" - 2012/2013 (Landeswald)

Befahrung und Ablagerung auf orchideenreichen Halbtrockenrasen
Die vorher meist grünen Wege haben schwer gelitten!
Die Bestände sind teilweise sehr licht geworden.
Auch Rotbuchen müssten bei Nadelholzeinschlag fallen.

Holzeinschlag 2013/2014 im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" (Privatwald)

Mit dem Harvester wurden Schneisen in den Steilhang geschlagen.
Was hat es außer Erlösen, insbesondere aus waldbaulicher Sicht, gebracht? NICHTS!

Aufhebung von Naturwaldzellen in Sachsen-Anhalt - Ende 2011!!!

Im Land Sachsen-Anhalt wurden, fast unbemerkt von der Öffentlichkeit,  nach über 10 Jahren eine Reihe von Naturwaldzellen aufgehoben. Laut Artikel in der MZ vom  20.03.12 geschah die Aufhebung bereits Ende 2011.

Der NABU kann es nicht verstehen, doch das zuständige Ministerium hat interessante Erklärungen: „Ausweisung von Naturwaldzellen hat nichts mit Naturschutz zu tun“, „gedoppelte Waldtypen“ usw..

Unter anderen ist von der Aufhebung eine nun ehemalige Naturwaldzelle im Ziegelrodaer Forst „Der kahle Berg“, welche seit 2001 ausgewiesen war, betroffen.Dafür wurde aber im NSG „Steinklöbe“ eine neue Naturwaldzelle (Steckbrief der Naturwaldzelle Steinklöbe) mit einer Größe von 31,2 Hektar ausgewiesen.

Die Waldflächen dort sind jedoch, bis auf drei anteilig kleine Forstabteilungen (Nadelholz und ein Rotbuchenbestand mit Naturverjüngung), schon einige Jahre durch die NSG-Verordnung  geschützt.  

Altbestand mit Totholz

 Man hat also Flächen im Bereich „Kahler Berg“ (51 Hektar), welche sich über 10 Jahre ohne Eingriffe entwickeln und erholen konnten, für eine typisch ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung „freigelenkt“ und eine bereits unantastbare Fläche im Naturschutzgebiet als Naturwaldzelle ausgewiesen. Warum hat man über zehn Jahre Entwicklungsvorsprung aufgegeben?

Holzeinschlag im NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" im Mai (betreuter Kommunal- und Privatwald)

Harvestereinsatz innerhalb eines Naturschutz- und FFH-Gebietes Ende Mai zur Brutzeit! (Waldgebiet mit Vorkommen von Nachtigall und Sperber - nun ehemaliges Vorkommen!)

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz (Privatwald)

Ehemaliger gestufter Waldrand mit Brutplätzen von Neuntöter, Klappergrasmücke usw.
..... natürlich konform mit dem Waldgesetz (ordnungsgemäße Forstwirtschaft)!
.... und so sieht es nach dem Großtechnikeinsatz aus! (Privatwald)
Artenreicher Waldboden? Vielleicht vor dem Einsatz!
Kein Wunder bei dieser Technik!
Man glaubt gar nicht wieviel Holz man aus einem kleinen Wald, hier im FFH-Gebiet bei Zscheiplitz, herausholen kann.

Holzeinschlag im FFH-Gebiet Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz (betreuter Privatwald)

Ich habe selten etwas abartigeres wie diesen „forstlichen Eingriff“ in einen Wald in einem FFH-Gebiet erlebt! Die wenigen alten Eichen in diesem auf einem Extremstandort stockenden Eichen-Hainbuchenbestand, wurden wegen ihres ca.  6-Meter-Stammes entnommen. In den betroffenen Bereichen sind fast alle Eichen verschwunden und die Weißbuchen nun bestandsbildend. Hier werden nie wieder Eichen in dieser Ausprägung stehen! Wie zum Hohn hat der Waldbesitzer auch noch den Restbestand mit Douglasien unterpflanzt! Wie sollte es anders sein, alle Douglasien haben das nächste Jahr nicht erlebt! Wer hat den völlig unerfahrenen Waldbesitzer nur beraten?

Die wenigen alten Eichen im Bestand wurden wegen ihres ca. 6-Meter-Stammes entnommen.

Holzeinschlag im Mittelwald im FFH Gebiet "Dissaugraben bei Wetzendorf" - 2017 (Privatwald)

Alle starken Traubeneichen wurden entnommen, nur ein reiner Weißbuchenbestand ist übrig geblieben.

Holzeinschlag im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Forst Bibra" (betreuter Kommunalwald)

Auewäldchen1
Die hohlen und Höhlenbäume mussten fallen!?

Ein Sinn für diesen völlig übertriebenen Holzeinschlag in diesem sehr kleinen Eschen-/Erlenwäldchen im Naturschutz- und FFH-Gebiet ist für mich nicht erahnbar. Der geringe Holzerlös kann es nicht gewesen sein. Dafür diesen vorher sehr höhlenreichen Lebensraum zu opfern grenzt für mich an forstfachlichen Blödsinn!

Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau - 2011/12 (Landeswald)

Waldkantenschnitt zur Vogelbrutzeit im Juni ....

….. und das im Landeswald! Ich erinnere an die hohen Ansprüche die der Landesforstbetrieb an sich selbst stellt!      

Ich denke was man auf  einem Teil der vorangegangenen Bildern gesehen hat, beweist das man diesen Anspruch nicht im Ansatz erfüllt.

NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" - 2012 (Landeswald)

Warum muss man einen so schönen Haselstrauch im NSG umschieben? Der hätte für Haselmaus und Co noch viel Nahrung "produziert"!
Hier noch einmal der gleiche Blödsinn im gleichen Gebiet.

Naturschutz- und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 2012 (Landeswald)

Ist das eine forstliche Schneise oder der für Anfang für eine Bundesautobahn?!
Nein - es könnte sich auch um "Schußschneisen" handeln!
Wer hat den Selbstwerber mit dem Hänger dort hingelockt? Vielleicht der Maler diesen hübschen Schriftzugs?
An Farbe hat es im NSG noch etwas gefehlt! Nun wird der Jäger seinen Schießstand sicher finden.
Das ganze NSG steht voller neuer "Schießstände"!
Hier darf auch eine Schneise durch die angelegte Forstkultur nicht fehlen!

Flächennaturdenkmal "Ennsberg" 2010 (betreuter Kommunalwald)

Holzabtransport auf Halbtrockenrasenfläche

Forstwirtschaft in Wäldern außerhalb von Natura 2000- und Naturschutzgebieten

Waldbereich zwischen Laucha und Hirschroda Juni 2016 (betreuter Kommunalwald)

"Ordnungsgemäße" Forstwirtschaft im Burgenlandkreis 2016

Inmitten der Brutzeit findet hier einer von vielen Kahlschlägen und Durchforstungen statt. Ob Kleinsäuger wie die Haselmaus, Mönchsgrasmücken, Tannenmeisen, Goldhähnchen, Rotkehlchen, Zaunkönige, Laubsänger und viele Arten mehr, werden ihrer Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten beraubt, die Eier und Jungvögel zerquetscht oder überfahren. Alles im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zum Wohle der Erlöse.

In diesem Mischbestand war die Entnahme der Kiefer (Nadelholz kann man aus forstlicher Sicht auch in der Vegetationszeit „ernten“.) das Ziel. Jedoch der gesamte Unterwuchs, bestehend aus Hasel und anderen Arten, wurde fast in seiner Gesamtheit vernichtet.

Hätte man die Arbeiten um 2-3 Monate verschoben, was zweifelsfrei möglich gewesen wäre, wäre diese Zerstörung/Tötung vermeidbar gewesen.

Nach wie vor sind Land- und Forstwirtschaft, also die hauptsächlich für den Artenschwund Verantwortlichen, weitgehend vom Natur- und Artenschutzregelungen ausgeklammert! 

…. und nicht nur im Wald wird alles auf den Kopf gestellt, nein auch über 300 Meter entfernt wird alles platt gemacht. Büsche werden verbotenerweise auch außerhalb des Waldes im Verbotszeitraum beseitigt, Obstbäume ob jung oder alt verunstaltet und als Stützen für das geschnittene Holz missbraucht. Da hat der betreuende Förster wohl etwas verwechselt und seine Kompetenzen weit überschritten!

Inmitten der Brutzeit findet hier einer von vielen Kahlschlägen und Durchforstungen statt. Ob Kleinsäuger wie die Haselmaus, Mönchsgrasmücken, Tannenmeisen, Goldhähnchen, Rotkehlchen, Zaunkönige, Laubsänger und viele Arten mehr, werden ihrer Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten beraubt, die Eier und Jungvögel zerquetscht oder überfahren. Alles im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zum Wohle der Erlöse.

In diesem Mischbestand war die Entnahme der Kiefer (Nadelholz kann man aus forstlicher Sicht auch in der Vegetationszeit „ernten“.) das Ziel. Jedoch der gesamte Unterwuchs, bestehend aus Hasel und anderen Arten, wurde fast in seiner Gesamtheit vernichtet.

Hätte man die Arbeiten um 2-3 Monate verschoben, was zweifelsfrei möglich gewesen wäre, wäre diese Zerstörung/Tötung vermeidbar gewesen.

Nach wie vor sind Land- und Forstwirtschaft, also die hauptsächlich für den Artenschwund Verantwortlichen, weitgehend vom Natur- und Artenschutz ausgeklammert! 

Steingraben Saubach/Bucha (2015/2016) (Privatwald)

Wenn am Wege solche Holzablagerungen zu sehen sind, ist meist nichts Gutes zu erwarten!
Ablagerung des Kronenholzes ohne Rücksicht auf Verluste bis an die solitär stehende Kastanie heran.
Die Erde ist bis an den Stammfuss geschoben!
Eine der drei Kastanien stand im Weg!
.... bei der nächsten Kastanie wurden die Äste, wie leider mittlerweile üblich, abgerissen!
... ohne Worte!
.... dann erst mal "ordentlich "Bahne" gemacht"!
"Schonende Entnahme"!?
ohne Worte ...!
Der gesamte Starkholzbestand, welcher den Restbestand schützt hat, ist beseitigt!
Waldrand weg, große Löcher im Bestand!
Ohne Worte ....!
.... und noch mehr Löcher im Bestand!
... und am Ende auch noch den Rotmilanhorst freigestellt!
Mit ordnungsgemäßer Forstwirtschaft hat das für mich Alles nicht viel zu tun!

Holzeinschlag bei Saubach nahe Überholbahnhof der ICE-Strecke - 2015/2016 (Privatwald)

Da wurde "ordentlich" entommen!
Immerhin durfte die Elsbeere stehen bleiben!
Was ist der Plan?

Schnecktal - "Durchforstung" in 2014/2015 (Privatwald)

Deutlich ist der Unterschied zwischen dem noch dichten und dem ausgelichteten Bestand zu sehen! Auch dort fehlt dem Bestand, wie in weiteren Beständen innerhalb des Schnecktals, die Stabilität, so dass es zu nicht unerheblichem Windwurf gekommen ist und weiter kommen wird.

So sieht es in dem betroffenem Bestand 2020 aus. Brombeere und Brennnessel bilden flächendeckende Bestände und machen eine Naturverjüngung unmöglich!

Wald am "Prömmer" bei Freyburg -2016 (Privatwald)

Eichen-Hainbuchenbestand "Prömmer" bei Freyburg (2016)
Der Bestand ist ausgezeichnet! Jeder Baum mit Pfeil wird entnommen! Sieht entsprechend der Auszeichnung stark nach Betreuung aus!
.... da kann man sich vorstellen wie der Bestand nach dem Einschlag aussieht.
In der Nähe befindlicher bereits aufgelichteter und mit Rotbuche unterpflanzter Eichenbestand. Ein Experiment oder gängige Praxis?

Holzeinschlag im Bereich einer Graureiherkolonie (2015) - unbetreut im Privatwald

Holzeinschlag zur Brutzeit bis nah an die Graureiherhorste heran!
Die Horste und aufgeregten Reiher sind nicht zu übersehen bzw. nicht zu überhören. Den Eigentümer stört es offensichtlich nicht!

Holzeinschlag im Schnecktal bei Wallroda - 2015/2016 (Privatwald)

Vom dichten Rotbuchenstarkholzbestand ist fast nichts übrig geblieben. Nur wenige dünne Rotbuchen und die Eschen am Unterhang stehen noch! Was ist hier der Plan - Naturverjüngung oder Samenträger die diese einleiten könnten sind nicht mehr vorhanden!?
Auch im daneben liegenden Bestand, in welchem vor ein paar Jahren die Forstbetriebsgemeinschaft schon mal die "sonstigen Laubhölzer wie Ahorn und Birke gefördert" hat, hat man nun den Rest Starkholz entnommen.
Auch die kleine lauschige Talwiese wurde "zerfahren".

Holzeinschlag im Schnecktal bei Wallroda -.... und es geht weiter! (2017)

Der nächste Bestand ist bereits "ausgezeichnet". Kaum ein stärkerer Baum wird hier stehen bleiben!
Danach wird es auch hier keinen Rückzugsraum für Rotmilan, Hohltaube, Schwarzspecht und Waldbaumläufer geben!

Herbizideinsatz auf einen Waldweg im Bereich Bucha -2015 (Privatwald)

Die junge Rotbuche hat welke, "verbrannte Blätter", die Bodenvegetation "lässt den Kopf hängen"!
Was auf dem Acker hilft offensichtlich auch im Wald! Landwirt bleibt halt Landwirt!

Holzeinschlag im Schnecktal bei Wallroda - 2014/2015 (Privatwald)

Nachdem man 2013/2014 das gesamte Starkholz entnommen hat, hat der Wind leichtes Spiel!

Was hat sich der Eigentümer dabei gedacht ? Über eine nicht oder kaum vorhandene Naturverjüngung kann man hier voraussichtlich keinen Rotbuchenbestand entwickeln! Wieder eine Chance vertan! Das kann mann wohl nicht als nachhaltige Forstwirtschaft bezeichnen, oder?

So sieht es 2019 auf der Fläche aus. Himmbeere und Brommbeere gewinnen auf der aufgelichteten Fläche die Oberhand.

Holzeinschlag Alte Göhle bei Freyburg 2014/2015 (Privatwald)

Aus dem Eichen-Hainbuchen-Waldbestand werden Stück für Stück alle Eichen entfernt!
Stubben vom "Feinsten"!
Der Sägenführer scheint ein "Überlebenskünstler "zu sein!

Holzeinschlag bei Thalwinkel - 2014/2015 (Privatwald)

Nachdem nun der gesamte, nein der Baum mit dem freigestellten Horst steht noch (siehe unten), Eichen- und Rotbuchenstarkbaumbestand entnommen ist, können sich hier minderwertigere Laubhölzer wie Birke und Ahorn breit machen. Eine Buchennaturverjüngung wird es hier nicht geben. Das Geld, was ihm seine Vorfahren durch forstwirtschaftlichen Weitblick verschafft haben, wird der Eigentümer wohl für einen Unterbau nicht in die Hand nehmen. Das nenne ich „nachhaltig gewirtschaftet“!!!!!

Freigestellter Horstbaum!

Ein kleiner Fortschritt ist es ja, dass man den Baum als Horstbaum erkannt hat, auch wenn vom ehemaligen Bewohner nicht mehr angenommen wird. In anderen Bereichen fallen auch  Horst- und Höhlenbäume!

Das im unteren Stammbereich gesprühte „H“ (für Horstbaum) hat den Baum vor der Säge bewahrt. Den Horst wird jedoch kein Greifvogel mehr annehmen! Wenn es sich zum Beispiel um einen Rotmilanhorst handelt, würde es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, da die Freistellung des Horstbaumes einen Verstoß gegen den im § 29 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankerten Horstschutz darstellen würde.

Holzeinschlag nahe Bucha (bis in den Laubaustrieb hinein) - 2014/2015 (betreuter Privatwald)

Alles Starkholz (Samenträger) fehlt - Naturverjungung noch nicht vorhanden!
Waldrand!? Nicht mehr vorhanden!
Ehemaliger Lebensraum von Schwarz- und Mittelspecht, Kolkrabe, Hohltaube usw.!
Ohne Worte!
Rücke- und Schlagschäden ohne Ende!
Hier fehlt wieder einmal ein Baum mit Rotmilanhorst!
Ein "bisschen" Wegebau!
Ohne Worte!
Aufgelichteter Waldrand
.... freigestellter Horstbaum!

Holzeinschlag nahe Bad Bibra - 2012/2013 (betreuter Privatwald)

Auf diesem Horst brütete 2012 ein Rotmilan erfolgreich. Im Winter 2012/2013 wurde der vorher im dichten Bestand befindliche Horst freigestellt. Der Rotmilan hat den Horst 2013 nicht mehr angenommen!

….. so etwas dürfte auf Grund bestehender klarer Regelungen zum Horstschutz (siehe  bei NATURSCHUTZRECHT) nicht passieren!

Holzeinschlag zwischen Memleben und Wangen im Mai/Juni 2014 (Privatwald)

Kahlschlag im gemischten Laubholz im Mai/Juni 2014 - inmitten der Vogelbrutzeit!
Das Holz vom Kahlschlag ....
.... auch der letzte Ast kommt in Nutzung.
Ein neuer Rückeweg durch den Rotbuchenaltbestand ...
....hier gab es vorher keinen Weg!
..... da fehlen mir die Worte!!!!!
Ordnungsgemäße Forstwirtschaft??? Ich glaube eher nicht!

Buchaer Wald 2013/2014 (Privatwald)

Hier liegt das Stammholz (Traubeneiche).
.... und das ist vom Bestand übrig geblieben!

Holzeinschlag im Februar/März bis April 2013 im Saubachtal (Privatwald)

.... hier der "Erlös"!
.... und hier der traurige und klägliche Rest! Davor übrigens eine Kompensationsfläche im Zusammenhang mit der ICE-Neubaustrecke (Extensivgrünland)!

Ein Baum der sich z.B. für einen Horstbau eignen würde ist nicht übrig geblieben.

Holzeinschlag im Privatwald Anfang Mai 2013 bei Bucha

"Ohne vernünftigen Grund " in der Brutzeit gefällt!
.... um diese Zeit sind die Bruthöhlen und Horste bereits längere Zeit besetzt!!!
Die Rotbuche hatte gerade ausgeschlagen!

Was der „Fäller“ sich dabei gedacht hat bleibt sein Geheimnis. Ich denke jedoch „NICHTS“!

Holzeinschlag "Neue Göhle" bei Freyburg 2012/2013 -teilweise FFH-Gebiet (Landeswald)

Ich bekomme immer zu hören: „Es wächst ja viel mehr nach, als geerntet wird …!“ (Rein rechnerisch ist das wohl so!?) Leider verschwinden jedoch die höhlen- und nischenreichen Altbestände bzw. sind diese fast durchweg nur noch ein „Schatten ihrer selbst“!  Ich glaube die folgenden Bilder aus der „Neuen Göhle“, einer unserer großen Landeswälder, braucht man dies bezüglich nicht weiter zu kommentieren ……..!  

Weg Nr. 1
Weg Nr. 2
Weg Nr. 3
.... und es war noch nicht Schluss - die Harvester ratterten noch bis Mitte April durch den Wald!
.... und so sieht es nach entsprechenden Aktionen aus (Bilder aus 2011)

 Aber es gibt auch kleine Lichtblicke – zwei Höhlenbäume sind durch ein „H“ wie Horst- oder Höhlenbaum gekennzeichnet und sollten so erhalten bleiben.

Gut gemeint! – Aber die Bestände sind meist so aufgelichtet, dass Greifvögel und Hohltaube kein Interesse mehr an der Weiternutzung der Horste und Höhlen haben! Unweit von den Bäumen (unten) wurde z.B. ein Habichtshorst nicht mehr angenommen.  

"Lichtblick" - gekennzeichnete Höhlenbäume in der "Neuen Göhle" (Rotbuchen außerhalb des NSG )

"Totholztöter" - ich möchte es nicht Dummheit, sondern grenzenlose Unwissenheit nennen - Wennunger Holz - 2010 (Privatwald)

Auch diese seit vielen Jahren abgestorbene Rotbuche musste der Motorsäge zum Opfer fallen! So stellt man sich einen Habitatbaum vor.
Diese vielen Höhlen und Nischen, als Lebensraum einer Vielzahl von Lebewesen, waren kein Grund den selbst als Feuerholz wertlosen Baum stehen zu lassen!
..... unter anderen zog in dieser Buche 2008 ein Grauspecht seine Jungen auf.

Waldweg nach Harvestereinsatz bei Steinburg (Privatwald)

Der Weg ist zu Fuß nicht mehr zu nutzen!

Kurioser Fällschnitt - Wald bei Dietrichroda (Privatwald)

Heutzutage darf offensichtlich jeder mit der Motorsäge in den Wald - wie man an Stubben und Stammfuss deutlich erkennen kann!
Noch so ein "Kurioser" Stubbent im Lindeloh bei Klosterhäseler (2014)
... und noch einer ebenda.

Waldwegebau im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 2006 (Landeswald)

Ausgebaut mit erheblichen Eingriffen in die Randbereiche.
Neben den massiven Eingriffen in den Randbereich mussten einige Höhlenbäume dran glauben.
Entsprechend der Bauart nach kurzer Zeit funktionslose Querableiter.

Waldwegebau im Steingraben bei Bucha - 2017 (betreuter Privatwald)

Einfach mal schnell einen Weg in die Wurzelbereiche der Rotbuchen schieben, damit auch der letzte Starkbaum aus dem tiefen Graben „geborgen“ werden kann.

Heckenbeseitigung zwischen Laucha und Balgstädt - 2012 (betreuter Kommunalwald)

Die auf beiden Bildern rechts und links anschließende Kreuzdornhecke wurde kurzerhand beseitigt um Platz für die Holzlagerung zu schaffen.
Kreuzdornstubben

Wald bei Bucha - 2012/2013 (Privatwald)

Holzeinschlag bei Bucha - Bei dieser Holzeinschlagsmaßnahme 2011/12 im Privatwald, sind mindestens 7-8 Schwarzspechthölen beseitigt worden.
Das sind über 50 % der vorhandenen Schwarzspechthöhlen im gesamten Waldgebiet. Das ist schon ein kleines Drama für die dortige Hohltaubenpopulation.
Holzeinschlag bei Bucha - einen Baum mit Höhle hat man im Einschlagsbereich stehen gelassen! Ich weiß leider nicht, ob diese Zeichnung am verbliebenen Höhlenaum eher ironisch gemeint ist!?

Wald bei Schleberoda (2013)

Auch im Wald darf, wie man hier deutlich siegt, jeder "Spezialist" an die Motorkettensäge!
Der völlig gesunde Stammfuss wurde abgeschnitten und achtlos liegengelassen!

Waldeigentümer auf dem „Holzweg“ (Noch ein Bild aus 2010, was ich Euch nicht vorenthalten möchte.)

Das hätte er wohl gerne, der Waldbesitzer !!!!!

Bevor man solchen blödsinnigen Unfug an eine gesunde Eiche nagelt, sollte man sich vielleicht über einschlägige Rechtsvorschriften informieren.

Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LWaldG

Vom 25. Februar 2016

§ 23 (Auszug)

Begehen (des Waldes)

(1) Das Recht auf Begehen der freien Landschaft schließt das Skifahren, Rodeln, Klettern, Spielen sowie ähnliche Betätigungen zu Fuß ein.

(2) Das Begehen der freien Landschaft außer zum Zwecke der Erholung sowie das Begehen von

  1. eingefriedeten Grundstücken,
  2. Forstkulturen,
  3. Äckern in der Zeit zwischen dem Beginn der Aussaat und dem Ende der Ernte,
  4. Wiesen während der Brut- und Setzzeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit,
  5. land- und gartenbauwirtschaftlichen Dauerkulturen einschließlich Rebflächen und Baumschulen oder
  6. land-, fischerei-, forst-, jagd- oder gartenbauwirtschaftlichen Einrichtungen

ist nur mit vorheriger Zustimmung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten        zulässig.

 Für die Betretung zum Zwecke der Erholung bedarf es also keiner Genehmigung des Eigentümers!!!

Eigentlich klar geregelt, oder ?

„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

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