Artenschutz
Warum ist Artenschutz notwendig? Die nachfolgenden Statistiken sprechen Bände!
Für ausgerottete Arten gibt es kein Zurück – sie sind für immer verloren und für kein Geld der Welt nachzubilden. „Wir sollten jedes kleinste Stückchen der Artenvielfalt als unschätzbar wertvoll erhalten, während wir lernen damit umzugehen und zu verstehen, was es für die Menschheit bedeutet.“
EDWARD O. WILSON, amerikanischer Entomologe
Naturschutz und Artenschutz
Die Begriffe Naturschutz und Artenschutz werden häufig synonym verwendet. Der Naturschutz stellt jedoch die übergeordnete Kategorie und der Artenschutz nur eine Teilaufgabe des Naturschutzes dar.
Übrigens hat die Weltnaturschutzunion IUCN eine Rote Liste der bedrohten Arten erstellt. Demnach sind über 35.500 Arten weltweit vom Aussterben bedroht. Darunter 26 Prozent aller Säugetiere, 14 Prozent der Vögel und 40 Prozent der Amphibien. Quelle: BMU 2021
Man glaubt für gewöhnlich, es gebe keine Steigerungsform von tot. Diese gibt´s aber doch: ausgestorben.
Martin Kessel (Dt. Schriftsteller, 1901 – 1990)
Das Artenschutzrecht setzt sich vor allem aus Regelungen des Völkerrechts (globale und regionale internationale Abkommen), des Europarechts (Richtlinien, Verordnungen und Durchführungsverordnungen), des Bundesrechts (Gesetze und Verordnungen) sowie des Landesrechts (Landesnaturschutzgesetze, Verordnungen, Runderlasse etc.) zusammen.
Völkerrecht
Europarecht
Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Biodiversitätskonvention
EG-Artenschutzverordnung – VO (EG) Nr. 338/97 des Rates
EG-Artenschutzdurchführungsverordnung – Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission
EU-Verordnung zur Aussetzung der Einfuhr – Verordnung (EU) Nr. 997/2010 der Kommission
Tellereisenverordnung Verordnung (EG) Nr. 3254/91 des Rates
Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport – Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates
EG-Richtlinien
Bundesrecht
Vogelschutz-Richtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
FFH-Richtlinie – Richtlinie 92/43/EWG des Rates
Zoo-Richtlinie Richtlinie 1999/22/EG des Rates
Jungrobben-Richtlinie – Richtlinie 83/129/EWG des Rates und Richtlinie 89/370 EWG
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG )
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfNKostV)
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZV)
Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung,
BWildSchV)
Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose (PsittakoseV)
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung, TierSchTrV)
Landesrecht
Landesnaturschutzgesetze
Landesverordnungen auf Grundlage des BNatSchG und der Landesnaturschutzgesetz
Landesjagdgesetze
Landesfischereigesetze
Landesverordnungen auf der Basis des BJagdG und der Landesjagd- und Landesfischereigesetze.
Bekanntmachung der Liste der besonders und der streng geschützten Arten (siehe www.wisia.de );
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„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“
Charles Darwin