Aktuelles zur Jagd

Mutiger Vorstoß in Niedersachsen: Verbot der Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Wildtier

Die grüne Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in Niedersachsen bringt die Abschaffung der nicht tierschutzkonformen Ausbildungs- und Trainingsmethoden von Jagdhunden mit lebenden, flugunfähig gemachten Enten, mit Wildschweinen im Wildschweingatter und mit Füchsen in Schliefenanlagen in einen Referentenentwurf zur Gesetzesvorlage.

In diesem Rahmen soll auch die unwürdige Haltung von Füchsen in Schliefenanlagen sowie die Baujagd zumindest im Naturbau untersagt sein. Darüber hinaus soll die Verwendung quälerischen Totschlagfallen verboten werden.

Ein Schritt in die richtige Richtung, wenn man bedenkt, dass der Tierschutz wenn auch spät im Grundgesetz (Artikel 20a) verankert wurde.

Natürlich macht die Jägerschaft, welche den Tierschutz, wie viele Beispiele zeigen, nicht immer ganz so ernst nimmt, gegen die Gesetzesnovelle mobil! Die Jägerschaft ruft bundesweit zu einer Protestveranstaltung in Hannover auf. Die Jägerschaft nennt die tierquälerischen Jagd- und Ausbildungsmethoden zu tierschutzgerechter Jagdausübung. Etwas realitätsfremd meine ich.

Zur Demo am 30. Januar in Hannover werden wohl tausende Jäger erwartet. Die Lobby wird es richten!

Mutiger Vorstoß in Niedersachsen: Verbot der Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Wildtier

Presseportal 08.01.2025 und auf Wildtierschutz Deutschland

Da gehört er hin - in die freie Natur!

Nachtsichttechnik für Jagd auf Raub- und Schwarzwild

In Bayern ist ab Mai die Jagd mit Nachsichttechnik auf Raubwild und Schwarzwild zulässig.

Der zuständige Minister Hubert Aiwanger meint, dass damit die Jagd auf dämmerungs- und nachtaktive invasive Arten, welche Ökosysteme gefährden, effektiver erfolgen kann. Damit würden die Jäger einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in Bayern leisten. Gemeint sind damit Arten wie Waschbär und Marderhund. Neben Schwarzwild und den genannten invasiven Arten kann damit aber auch die überflüssige Jagd auf Fuchs, Marder und Co. Verstärkt erfolgen. Aber auch die offensichtlich als Kavaliersdelikt behandelte im Verborgenen stattfindende illegale Jagd auf Wolf und Luchs kann damit wesentlich effektiver gestaltet werden.

Ein Beispiel hierfür ist die illegale Tötung von zwei Luchsen durch einen Bündner Wildhüter, der bei der Jagd auf freigegebene Wölfe in der Schweiz versehentlich drei Luchse unter Verwendung von Nachtsichttechnik erschossen hat.

Artikel in der Pirsch

Jungfüchse vor der Höhle
"Erlegter" Jungfuchs vor der Höhle

„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“

Charles Darwin

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