Artenschutz im Burgenlandkreis
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Artenschutz am Haus – neue Website der Artenschutzmanagement gGmbH!
Artenschutz ist natürlich ein sehr breites Thema. Hier nur ein kleiner Ausschnitt, vor allem zum „Tierartenschutz“!
- Höhlen, Stollen Bunker
- Gebäude
- Wassertürme für den Artenschutz saniert
- Trafotürme für den Artenschutz
- Wasserhaus für den Artenschutz saniert
- Artenschutz mit Nisthilfen für Fledermäuse
- Nisthilfen für Vögel
- Vogelschutz an Freileitungen
- Herstellung der Sohldurchgängigkeit
- Schaffung von Altholzinseln
Zur Thematik Artenschutz siehe auch meine weiteren Seiten:
Vögel und Fledermäuse
Mit einer artenschutzgerechten Sanierung von ungenutzten Trafohäusern und Wassertürmen lassen sich eine Vielzahl von Brut- und Lebensstätten für die Vogelwelt herrichten. Durch die Erhaltung oder Neuerrichtung von geeigneten Gebäuden, die Sicherung und den Ausbau von Dachräumen, die Sicherung und Verbesserung (Ausstattung) von natürlichen Höhlen, Stollen, Kellern, ehemaligen Luftschutzbunkern aber auch durch die Herstellung künstlicher Stollen werden Winter- und Sommerquartiere unserer heimischen Fledermäuse erhalten, verbessert oder neu geschaffen.
Im Burgenlandkreis haben derartige Projekte mittlerweile Tradition. Im Rahmen von Fördermittelprojekten und Kompensationsmaßnahmen aber auch durch ehrenamtliches Engagement sind bereits eine Vielzahl von Maßnahmen erfolgt. Leider ist vor allem die Umsetzung von Fördermittelprojekten durch die bereits chronische Unterbesetzung der unteren Naturschutzbehörde nicht mehr möglich!
Vorweg ein paar Zahlen:
Unter anderem wurden im Burgenlandkreis, meist unter Regie der UNB
- mind. 74 Trafohäuser
- 7 Wassertürme
- mind. 33 Bunker/Höhlen/Keller/Luftschutzkeller
- und mind. 7 sonstige Gebäude etc.
hergerichtet! (Stand 12/2018)
In vielen Kirchen durften mit Einverständnis der Verantwortlichen Nistkästen für Turmfalke und Schleiereule eingebaut werden.
1. Höhlen, Stollen und Bunker
Es wird gesagt, dass der Burgenlandkreis zu den fledermauskundlich wichtigsten Landschaftsräumen in Sachsen-Anhalt zählt. Die Vorkommen einer Vielzahl von seltenen und gefährdeten Fledermausarten begründet sich vor allem in der Strukturvielfalt des Gebietes und dem Zusammenspiel zwischen geeigneten Jagdlebensräumen sowie dem Vorhandensein geeigneter Sommer- und Winterquartiere. Der überwiegende Teil unserer heimischen Fledermäuse überwintert in frostfreien untertägigen Quartieren wie Kellern, Stollen und Bunkern.
Daher liegt das Augenmerk neben der Erhaltung bekannter Sommerquartiere bei der Sicherung, Ausgestaltung (Schaffung von Hangplätzen, Verbesserung der klimatischen Verhältnisse) und ggf. Öffnung vorhandener Höhlen/Stollen und ehemaliger Bunkeranlagen.
2. Gebäude
2.1 Wassertürme für den Artenschutz saniert!
Die Sanierung dieser beiden Wassertürme erfolgte mit Fördermitteln und freundlicher Unterstützung der Eigentümerin, der Deutschen Bahn!
2.2 Trafotürme für den Artenschutz
Durch Sanierung und Abriss zahlreicher privater und landwirtschaftlicher Gebäude gehen viele Brut- und Lebensstätten, insbesondere für Schleiereule, Turmfalke, Mehl- und Rauchschwalbe, Mauersegler, Haussperling sowie für viele Fledermausarten verloren. Nach einer Dachsanierung mit Vogel- und Insektenband, findet sich kaum noch eine Lücke für Spatz & Co.
Artenschutzstationen im nordwestlichen Burgenlandkreis
Bad Bibra – Trafostation | Dorndorf – Trafostation |
Borgau – Trafostation | Kirchscheidungen – Trafostation |
Bergwinkel – Trafostation | Nebra – Wasserturm |
Burgscheidungen – Trafostation | Reinsdorf – Wasserturm |
Tröbsdorf – Trafostation | Wangen – Ehemaliges Pumpenhaus |
Wennungen – Trafostation | Pödelist – Trafostation |
Wetzendorf – Trafostation | Städten – Trafostation |
Wangen – Trafostation | Naumburg Weinberge – Trafostation |
Müncheroda – Trafostation | Billroda – Trafostation |
Laucha – Trafostation | Reinsdorf – Trafostation |
2.3 Altes Wasserhaus für den Artenschutz
Mit einer artenschutzgerechten Sanierung von z. B. ungenutzten Trafohäusern und Wassertürmen lassen sich eine Vielzahl von Brut- und Lebensstätten herrichten. Innen in der unteren Etage, bietet sich bei entsprechender Belichtung durch Glasbausteine und der Schaffung entsprechender Einflüge, Platz für Rauchschwalbe und Hausrotschwanz. Im oberen Bereich können mindestens zwei Großnistkästen für Schleiereule und Turmfalke mit entsprechenden Einflügen nach außen eingebracht werden. Bei Wassertürmen kommen aufgrund der umfangreichen Möglichkeiten auch Dohlennistkästen in Betracht. Außen am entsprechenden Gebäude kann man z.B. den Dachkasten mit Einfluglöchern für Kleinvögel, Mauersegler und Stare sowie mit Nisthilfen für Mehlschwalben ausstatten. Darüber hinaus können einzelne Niststeine und Kästen, in Aussparungen oder ehemaligen Fensternischen, für Singvögel eingebaut werden. Im Dachbereich bleibt bei Einbau entsprechender Fledermausziegel auch Platz für ein Fledermaus-Sommerquartier.
Die damit erreichten Erolge, welche sich meist nach sehr kurzer Zeit einstellen, untermauern die Sinnhaftigkeit solcher mittlerweile recht kostenaufwändigen Maßnahmen!
Problem: Mensch und Schwalben - zwei Beispiele!
1. Beispiel: Schöpfwerk bei Memleben
Diese vielköpfige Mehlschwalbenkolonie am Schöpfwerk bei Memleben ist leider nach Sanierungsmaßnahmen 2013/2014, alle Nester „mussten“ entfernt werden, gänzlich aufgegeben. Auch die angebrachten künstlichen Nester haben die Schwalben im ersten, zweiten, dritten und vierten Jahr nach der Sanierung nicht animiert sich wieder anzusiedeln. Bleibt zu hoffen, dass es sich im Jahr 2019 anders entwickelt.
An diesem Beispiel zeigt sich, wie schwierig Umsiedlungs- bzw. Wiederansiedlungsprojekte tatsächlich sind. Schnell ein paar Kunstnester anbringen und Schwalbentürme aufstellen usw. muss nicht zum Erfolg führen!
Die gute Nachricht ist jedoch, dass die Mehlschwalben in den Jahren 2020/2021 wieder angefangen haben neue Nester zu bauen, so dass nicht nur in den vier Kunstnestern, sondern auch in den ersten neuen Nestern Junge aufgezogen wurden.
Zwischendurch: Interessantes Zum Schwalbenschutz
1. Künstliche Schwalbennester
Wenn man an seinem Haus künstliche Schwalbennester anbringt um den Tieren bei der zunehmenden Brutplatzknappheit zu helfen, kann man Probleme mit den Nachbarn bekommen. Schwalben und Ihre Nester sind zwar artenschutzrechtlich geschützt, wenn man sie jedoch durch ein entsprechendes („Über“-)Angebot an Nisthilfen anlockt, dass es zu unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft kommt, kann es Probleme geben. Wann allerdings eine Belästigung durch Schwalben unzumutbar wird, werden im Endeffekt die Richter im jeweiligen Einzelfall entscheiden.
Ein Beispiel: Bei 48 künstlichen Schwalbennestern hat die Rechtsprechung eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bejaht und den Schwalbenliebhaber auf Klage des Nachbarn und nach Rücksprache mit der Naturschutzbehörde dazu verurteilt, dass die Hälfte der Nester (natürlich außerhalb der Brutzeit) entfernt werden muss.
2. Eigenbau erlaubt
Wenn Schwalben ihre Nester selbst gebaut haben, hat der vielleicht zuweilen schwierige Nachbar keine Chance. Die Schwalben genießen dann den Schutz der artenschutzrechtlichen Vorschriften und „können nicht gezwungen“ werden, wieder auszuziehen.
NABU-Leitfaden zum Schwalbenschutz
(Sehr informativ und gut recherchiert!)
… und hier noch etwas für „Nicht-Schwalben-Freunde“!
🙁 – leider gibts auch so etwas!!!
2. Beispiel: Abriss Kraftwerk Mumsdorf
Im Zusammenhang mit dem Abriss des Kraftwerkes Mumsdorf musste auch die alte Bandbrücke, welche der Versorgung des Kraftwerkes mit Braunkohle diente, weichen.
Was wurde getan? Hier die Lösung!
Da zur Brutzeit zur Sicherheit noch ein Teil der Bandbrücke für die Mehlschwalben nutzbar war, wurde dieser paralell zu den Ersatzbauten genutzt. Nun ist die Bandbrücke verschwunden. An Schwalbenbrücke und Schwalbenturm sind noch ausreichend Kapazitäten vorhanden, um den Rest der Mehlschwalben aus der alten Kolonie aufzunehmen.
Der MIBRAG mbH, welche die Errichtung der „künstlichen Großnisthilfen“ in Auftrag geben hat sowie die für das Gelingen notwendige Begleitung des Projektes (Planung, Begleitung) durch ein geeignetes Planungsbüro (MYOTIS), den direkt bei der Umsetzung beteiligten Mitarbeitern des Unternehmens und natürlich dem damaligen Umweltamtsleiter Herrn Helms, welcher mit seiner Idee, seinem Engagement und seiner Behaarlichkeit das Projekt erst möglich gemacht hat, sei hiermit Dank gesagt.
Lange nicht alle Umsiedlungsprojekte funktionieren so gut wie hier am Standort Mumsdorf.
3. Beispiel: Abriss und Neubau "Heubrücke" Memleben
Vor dem Abriss beherberte die alte abrissbedürftige Brücke mehrere Mehlschwalbenpaare. Bereits im Rahmen der Planung für die neue Brücke wurde die Anbringung von entsprechenden Kunstnestern vorgesehen.
Hier noch ein Negativbeispiel aus Nebra zum Thema "Schwalbenschutz"
3. Artenschutz mit Nisthilfen für Fledermäuse
4. Artenschutz mit Nisthilfen für Vögel
5. Vogelschutz an Freileitungen
Entsprechend § 41 Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009 sind bestehende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen. Die hiesigen Energieunternehmen sind eifrig dabei die Mittelspannungsleitungen zu sichern (siehe Bild unten) bzw. sie über große Strecken in den Boden zu verlegen. Trotzdem sind bis heute, über 10 Jahre nach oben stehender Frist, immer noch nicht alle gefährlichen Mittelspannungsleitungen gesichert!
5. Herstellung der Durchgängigkeit bei Fließgewässern
6. Schaffung von Altholzinseln/Schutz von Altbäumen
Was ist eigentlich eine Hirschkäferwiege und wie errichtet man sie?
Hier eine schöne Erklärung: Link
Was sind eigentlich Kohärenzmaßnahmen?
Sind durch ein Projekt erhebliche Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes (siehe Schutzgebiete im BLK) nicht auszuschließen,muss das Natura 2000-Netz * durch Kohärenzmaßnahmen gesichert werden, die bereits wirken, wenn die Projektauswirkungen auftreten.
* Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten)und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen).
Artenschutz-Report 2015 – Tiere und Pflanzen in Deutschland – Bundesamt für Naturschutz
„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“
Charles Darwin