Fischotter und Biber
Fischotter und Biber – Zwei „Heimkehrer“
Fischotter (Lutra lutra)
Begünstigt durch die Verbesserung der Wasserqualität und die streckenweise Renaturierung der Flüsse und Bäche, kehrt der Fischotter nach Sachsen-Anhalt und auch in den Burgenlandkreis zurück. Im Burgenlandkreis gab es neben einem Totfunde im Jahr 2020 einige Nachweise über Spuren und Kotfunde.
Seinen Lebensraum stellen naturnahe durchgängige und saubere Bäche mit entsprechendem Fischbestand dar. Da der Fischotter nachtaktiv sind, sind Nachweise meist nur über Spuren und Kotfunde möglich.
Eine wesentliche Gefahr für den Fischotter besteht dort, wo Straßen Gewässer kreuzen. Eine wichtige Maßnahme zur Stabilisierung des Fischotterbestandes ist die fischotterfreundliche Gestaltung von Brücken und Durchlässen, mit welcher Möglichkeiten zur Querung unterhalb dieser Straßen geschaffen werden.
Ein solches Projekt der Deutschen Umwelthilfe e.V. wird derzeit auch im Burgenlandkreis umgesetzt (siehe unten).
Hier ein paar Links zum Thema:
Projekt „Otterland“
Otterland – Projektregion Sachsen-Anhalt
Im Rahmen des Projekts werden in ausgewählten Regionen Deutschlands, so auch im Burgenlandkreis, zurzeit Maßnahmen ergriffen, um den Lebensraum des Fischotters zu verbessern und seine Wiederausbreitung zu unterstützen. Es werden Gewässer renaturiert und die Durchgängigkeit von Gewässern verbessert, z.B. gefährliche Straßenbrücken fischottergerecht umgebaut.
Artikel in der MZ 13.11.2020:
„Finde ich richtig gut“: Warum die Rückkehr der Otter in der Region eine Sensation ist.
Artikel zur Sichtung und zu einem Totfund eines Fischotters im BLK – Den Blödsinn, den der Gewässerwart im Artikel zum Thema Kormoran ablässt, würde ich aber unter der Rubrik „Anglerlatein“ ausblenden.
Biber (Castor fiber)
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist seit etwa 2006 wieder im Burgenlandkreis unterwegs!
Der Biber ist wieder im Burgenlandkreis heimisch! Nach mehreren Einzelbeobachtungen zwischen 2006 und 2011, wurden 2012 im Bereich der Saale erstmals wieder Biberjunge gesichtet. Nach etwa 200 Jahren ungewollter Abwesenheit ist er wieder da. Zwischenzeitlich ist er auch an mindestens 10 bis 12 Stellen an der Unstrut und ihren Nebenbächen, wie Schmoner Bach, Röstbach und Biberbach, sehr aktiv. Besonders die im Rahmen der ICE-Neubaustrecke umgesetzten Kompensationspflanzungen haben es ihm im Bereich der Unstrut angetan. Neben mehren mittlerweile durchgehend besetzten Revieren an Unstrut, Weißer Elster und Saale, hat er sich auch im Bereich der Wethau, des Steinbachs bei Osterfeld, des Steinbachs bei Bad Bibra, des Neidschützer Bachs bei Boblas, der Rippach, des Emsenbaches festgesetzt. Ehemals durch starke Bejagung und Zerstörung seines Lebensraumes aus den meisten Flusslandschaften verschwunden, konnte sich der Biber durch entsprechende Schutzmaßnahmen auch in großen Teilen des übrigen Europas wieder ausbreiten.
Das Gebiet der Mittleren Elbe war um 1920 eines der letzten Rückzugsgebiete des Elbebibers (Castor fiber albicus) als einzige autochthone Unterart des Bibers in Mitteleuropa und das Letzte in Deutschland. Besondere Anerkennung verdienen daher der leider viel zu früh verstorbene Biberschützer Dr. Dietrich Heidecke (gest. 24.10.2011) und seine vielen Mitstreiter, die hier nicht alle im Einzelnen benannt werden können. Ihnen ist durch ihr Engagement, bereits von den 1970er Jahren an, die Erhaltung des Elbebibers in Sachsen-Anhalt (2010 ca. 2.300 Exemplare) und dessen rasante Wiederverbreitung zu verdanken. Biber aus dem Gebiet der Mittleren Elbe wurden auch für Wiedereinbürgerungen in den Niederlanden, in Dänemark, in Hessen, im Saarland, in Belgien, in der Eifel und in Nordrheinwestfalen eingesetzt.
Eine der neuesten Ansiedlungen (2024) befindet sich am namensgebenden Biberbach zwischen Bad Bibra und Tröbsdorf. Dort kann man zwei große Biberdämme, in etwa 2,5 km Entfernung voneinander, bestaunen.
Kaum hat sich der Biber in Teilen unserer Landschaft etabliert werden sofort Rufe von Jägern und Landwirten laut, welche den Abschuss der streng geschützten Nager fordern
Biberalarm, Biberschwemme, Biberplage – Jagdzeitschrift hetzt gegen Biber
Wenn ich das dämliche Geschwafel in der „Pirsch“ lese, kommt mir, „Entschuldigung“, aber echt das Kotzen!
Artikel in der „Pirsch“ Artenschutz vs. Umweltschutz: Ist der strenge Biberschutz notwendig?
Bereits die Einschätzung der Jagdzeitschrift, der Biber sei ein „Schadnager“, sagt bereits viel über die Richtung aus in die es gehen soll. Im obenstehenden Artikel werden Halb- und Unwahrheiten über den Biber verbreitet. Von falschen Angaben zu Bibervorkommen und einer Biberschwemme zur Zeit des Hochwassers im Herbst 2024 in Brandenburg, von Ausnahmeregelungen für die „Wildschützen“ in den Oderrevieren, welche diesen einen ganzjährigen Biberabschuss gestatten, von einem Jäger mit typischen Gehabe, welcher sich mit dem Abschuss von Hunderten Bibern brüstet bis hin zu fachlich völlig haltlosen Behauptungen zu negativen Auswirkungen der “Arbeit“ des Bibers auf die Bestände von Gänsen, Kranichen, Rohr- und Wiesenweihen und gar Wiedehopfen, was die bescheidenen und begrenzten Kenntnisse des Autors deutlich aufzeigen.
Der folgende Artikel von Dr. Martin Schneverding, Wildtierschutz Deutschland e.V. entwirrt bzw. entlarvt die dummdreiste Mischung aus Wahrheiten, Halbwahrheiten und Unwahrheiten in diesem Artikel in der der Jägerzeitung:
Biberalarm, Biberschwemme, Biberplage – Jagdzeitschrift hetzt gegen Biber
Offensichtlich wollen die Jäger wieder mal der Retter in der Not sein. Nach meinem Gefühl geht es den Jägern hier eher darum eine weitere Art vor die „Flinte“ zu bekommen, um ihre „Gelüste“ und Bedürfnisse zu befriedigen.
Eine Schande, dass man in Deutschland Jagd- und Naturschutzverbände auf eine Stufe stellt (anerkannte Naturschutzvereinigungen), obwohl sich die großen Naturschutzverbände sicher wie bereits bei der Diskussion um den Schutzstatus des Wolfes in Schweigen hüllen werden.
Mehr zum Thema Biber auf Wildtierschutz Deutschland e.V.:
Rechtswidrige Biberabschüsse an der Oder
Hintergrundpapier zu den rechtswidrigen Bibertötungen 2024 an der Oder
Schutzstatus
- FFH Richtlinie EG 2006/105 Anhang: II (Ausweisung besonderer Schutzgebiete (mit Biber als Erhaltungsziel))
- FFH Richtlinie EG 2006/105 Anhang: IV (streng zu schützende Art)
- Besonders streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe b, aa und § 7 Abs. 2 Nr. 14 Buchstabe b Bundesnaturschutzgesetz
Natürlich kommt es auch zu Konflikten, z.B. im Nahbereich menschlicher Siedlungen. Dann machen sich Maßnahmen zur „Deeskalation“ notwendig, wie z.B. das Setzen einer Drainage, um den Wasserspiegel zu senken. Das gefällt dem Biber nicht, so dass er natürlich versucht das „Leck“ im Damm so schnell wie möglich wieder zu verschließen. Die Unterhaltung solcher „Eingriffe“ ins Biberrevier sind sehr aufwendig und kostspielig. Leider werden Unterhaltungsverbände, der LHW und die Kommunen vom Land Sachsen-Anhalt allein gelassen.
Leider machen sich dann, insbesondere bei Gefahrenlagen, drastischere Maßnahmen, wie die Absenkung oder Beseitigung des Dammes notwendig. Die Umsiedlungen von Bibern gestaltet sich aufgrund des hohen Aufwandes beim Fang der ganzen Familie schwierig. Darüber hinaus fehlt es an entsprechenden „Ersatzlebensräumen“.
Lange wird es nicht mehr dauern bis der Biber auch im Land Sachsen-Anhalt, wie in anderen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg und Bayern) bereits traurige Realität, zum Abschuss freigegeben werden.
Warum sollte es auch beim Biber anders als bei Raben- und Nebelkrähe, Elster, Kormoran und Wolf sein.
Praxistipps – Schutz von Gehölzen gegen Biberverbiss vom NABU Thüringen
„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“
Charles Darwin
