Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Forstwirtschaft im Burgenlandkreis
Wem gehört und wer bewirtschaftet eigentlich welchen Wald?
Wem gehört der Wald in Sachsen-Anhalt?
- Privatwald 54 %
- Körperschaftswald 9,1%
- Staatswald Land (Landeswald) 26,3 %
- Staatswald Bund (Bundeswald) 10.2 %
Wer bewirtschaftet den Wald in Sachsen-Anhalt?
- Privatwald – Der Privatwald wird von den Privateigentümern selbst oder als Dienstleistung über das jeweils zuständige Betreuungsforstamt beim Landeszentrum Wald bewirtschaftet.
- Körperschaftswald – Der Körperschaftswald wir in der Regel als Dienstleistung über das jeweils zuständige Betreuungsforstamt beim Landeszentrum Wald bewirtschaftet.
- Staatswald Land – Der Landeswald wird vom Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt bewirtschaftet.
- Staatswald Bund – Der Wald im Eigentum des Bundes wird durch jeweils zuständigen Bundesforstbetrieb bewirtschaftet.
Was ist eigentlich Körperschaftswald?
Hier handelt es sich um Wald im Eigentum von Städten und Gemeinden (Kommunalwald, Stadtwald, Gemeindewald) oder auch um Wald von öffentlich-rechtlichen Stiftungen bzw. Zweckverbänden.

Bilder von der Forstwirtschaft in Natura 2000- Gebieten, Naturschutzgebieten und auch außerhalb
Die neuesten Bilder füge ich in den beiden Rubriken (in und außerhalb von Schutzgebieten) immer oben an!
Nun möchte ich das Augenmerk auf die „Art“ der Bewirtschaftung in „unseren“ Wäldern lenken!
Ich weise jedoch darauf hin, dass es nicht bzw. noch nicht in allen Waldgebieten so aussieht wie auf den folgenden Bildern!!!
Auf eine Zuordnung der Bilder zu den verschiedenen Waldeigentumsarten möchte ich, trotz anderslautender Wünsche, auf der neu eingerichteten Homepage nicht mehr verzichten!
Alle Bilder habe ich in meiner Freizeit aufgenommen. Die Bilder sind kein Fake und spiegeln leider die bittere Realität in vielen Wäldern im Burgenlandkreis wieder!
Ablagerungen Im Bauernholz bei Tröbsdorf - Privatwald (2024)


Wegeinstandsetzung in der Neuen Göhle bei Freyburg - Landeswald (2024)


Wegebau im Golzener Hohn - Landeswald (2024)



Text
Zerfahrende Waldwege bei Memleben (2024)




Holzeinschlag in Graureiherkolonie im Vitzenburger Wald (2024)




Holzeinschlag von Mai bis Juli im Bauernholz bei Tröbsdorf - Privatwald (2024)

































Holzeinschlag in der Neuen Göhle (2024)












Holzeinschlag "Alte Göhle" (2024)


Beseitigung "Habitatbaum" in der Neuen Göhle (2024)



Gehölzschnitt nach Forstart bei Lossa (2024)













"Fake" - Horstbaum im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 2023 (Landeswald)


Holzeinschlag im Mai 2023 zur Brutzeit im Taubenholz bei Zeuchfeld (betreuter Privatwald)


Mit dieser Technik wurde der gesamte Bestand niedergeschnitten und niedergewalzt. Im letzten Jahr brüteten und zogen in diesem Waldbestand noch Mönchsgrasmücke, Weidenlaubsänger, Rotkehlchen, Kernbeißer und andere Arten, ihre Jungen auf. Kein Gelege und keiner der noch unbeholfenen Jungvögel wird diesen „ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Eingriff“ in den Waldbestand überlebt haben. Mit ein wenig „Fingerspitzengefühl“ hätte dieses kleine Drama, eins von vielen in unseren Wäldern, vermieden werden können.










Holzeinschlag im März 2023 bis direkt unter den Kolkrabenhorst (betreuter Privatwald)


Fällung von Habitatbaum im Bauernholz bei Tröbsdorf im April 2023 (Privatwald)



Holzeinschlag Privatwald im FFH-Gebiet „Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra“ 04/2023 (Privatwald)
So sieht „ordnungsgemäße Forstwirtschaft“ und „gute forstliche Praxis“ live und gelebt im FFH-Gebiet aus! Zerfahrene völlig verschlammte Wege und Wanderwege, eine bisher nur von Kleintechnik genutzte, nicht ausgebaute – nun zerfahrene – Furt durch den Steinbach und zerstörte bachbegleitende Grünlandflächen, hier FFH-Lebensraumtypen, sind das Ergebnis. Was scheren FFH-Lebensraumtypen, wie die hochstaudenreiche Nasswiesen, wenn man Wege verkürzen und sich mit der Großtechnik fast ungesehen, wenn auch auf Kosten wertvoller Naturschätze, so richtig ausleben kann.












Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra" innerhalb des Verbotszeitraums 04/2021 (Privatwald)


NSG "Neue Göhle" und FFH-Gebiet "Neue Göhle und Trockenrasen südwestlich von Freyburg" 2021/2022 (Landeswald)
Nach erst 2020/2021 hat hier schon wieder mal der Landesforst zugeschlagen. Im Randbereich des Waldgebietes im Übergangsbereich zur Steppenrasenfläche wurde nach mehreren kleineren Eingriffen (z. B. Rotmilanvergrämung) hat er wie bereits 2020/2021 wieder mal ordentlich reingehalten. Alte Rotbuchen und vor allem höhlenreiche Eichen, welche die Trockenheit der letzten Jahre nicht überstanden hatten, wurden ohne auf ihre anwesenden und abwesenden Bewohner gefällt. Mir fehlen immer noch immer die Worte … . Ich hatte am Tag der Feststellung, noch Stunden an den negativen Eindrücken „zu kauen“. Zu DDR-Zeiten war der Randstreifen für jegliche Eingriffe Tabu. Der damalige Revierförster Herr Wemme, der, anders als die Verantwortlichen heute, noch mit seinem Wald verbunden war und Rücksicht auf seine Bewohner und den Schutzstatus des Gebietes genommen hat, hat das auch entsprechend umgesetzt.
Hier ein kleiner Ausschnitt :



















NSG "Neue Göhle" und FFH-Gebiet "Neue Göhle und Trockenrasen südwestlich von Freyburg" 2020/2021 (Landeswald)



















Umsetzung der EU-Richtlinien „Natura 2000“ in Sachsen-Anhalt – FFH-Vorprüfung/FFH-Prüfung im Wald
Wie sieht es aber in der Praxis aus? Wer ist wann zuständig?
In Thüringen z.B. gibt es eine Verwaltungsvorschrift, welche die Zuständigkeiten klar regelt! (Erlass des TLMNU auf www. umwelt.thueringen.de)
„Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen“
Für Sachsen-Anhalt gibt es eine ähnlich kompakte Handlungsanleitung neben der Landesverordnung Natura 2000 nicht!
Für den Forstbereich gibt es in Thüringen eine Positivliste als verbindliche Arbeitsgrundlage (Erlass des TMLNU auf www.thueringenforst.de)
Bewirtschaftungshinweise für Wald-Lebensraumtypen und Wald-Arten in NATURA 2000-Gebieten
Da hat man sich richtig Gedanken gemacht.
Hier gibt es Festlegungen und u. a. klare Aussagen, wann sich z. B. eine Anzeige bei der UNB zwecks FFH – Erheblichkeitsabschätzung notwendig macht.
In Sachsen-Anhalt haben es die Forstleute/ Bewirtschafter einfacher! Sie füllen sich selbst einFormular zur FFH-Vorprüfung aus!
Außerhalb des Schutzgebietes, auch innnerhalb des Waldgebietes "Neue Göhle", sieht es übrigens genauso aus!



Holzeinschlag im Hennewald nahe Großjena- 2020


Holzeinschlag im Bauernholz bei Tröbsdorf-2019-2020 (Privatwald)



Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt" - 2019 (Privatwald)


Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga" -2019 (Privatwald)












Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Forst Bibra" - 2018 (Landeswald)
















Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Gutschbachtal und Steinbachtal südwestlich Bad Bibra" - 2018 (betreuter Privatwald)



Das Jahr 2017 endet wie es begann!
Tonnenschwere Technik zieht wieder durch das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Forst Bibra“ ihre Runden. Dort wo Arten und Lebensräume einen besonderen Schutz genießen sollen und wo sich aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit Pferde oder zumindest nur Kleintechnik bewegen sollten, wälzt sich Großtechnik (Forwarder weisen Gewichte weit jenseits der 10 Tonnen und Harvester in der Regel weit jenseits der 20 Tonnen auf) durch das Schutzgebiet. Dies führt nicht nur in Schutzgebieten zu irreversiblen Verdichtungen, die noch Jahrzehnte nachwirken. Auch die die Bodenverdichtung mindernde Ketten- und Reifentechnik kann die daraus resultierenden Folgen wie Zuwachsverluste im Wald und im Schutzgebiet besonders wesentlich die Zerstörung der Bodenvegetation auf Jahre nicht verhindern, sondern nur etwas mindern. Auch die Reduzierung der Befahrung auf sogenannte Rückegassen und Feinerschließungslinien (üblicherweise im Abstand von 20 Metern) ändern, soweit sie eingehalten werden, nicht viel.
Das im Landeswald schwarze Zahlen geschrieben werden müssen kann vielleicht mancher nachvollziehen, aber das so in den naturschutzfachlich wertvollsten Gebieten unseres Landes gewirtschaftet werden muss, stimmt mich sehr nachdenklich!
…… und übrigens: Gehen hier Anspruch (Homepage) und Realität verschiedene Wege?
Geplanter Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" -Frühjahr 2017 (Landeswald))

Kennt Ihr eigentlich das Projekt "49 Förster - 49 Arten" des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt?
Der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt hat ein nettes Faltblatt hinsichtlich der Umsetzung der FFH-Richtlinie herausgebracht!
Nach dem Faltblatt sollte man davon ausgehen, dass in den relevanten Landeswäldern alles getan wird, um die Natura 2000 umzusetzen.Immerhin bewirtschaftet der Landesforstbetrieb derzeit noch ca. 137.000 ha Wald und soll/möchte „Naturschutz-Dienstleister“ sein.
Eine Auswahl ökologischer Maßnahmen, welche in Landeswäldern angewendet werden sollen:
- Erhalt von Horstbäumen
- Erhalt von Höhlenbäumen
- Erhalt von Biotopbäumen
- Einrichtung von Horstschutzzonen
- Erhaltung/Wiederbelebung historischer Waldbewirtschaftung
- (Festlegung von) Behandlungsgrundsätzen (z.B. kleinflächige Nutzungsformen)
- Erhalt von Alt- und Totholz
- Erhalt von Sonderstrukturen und Mikrohabitaten
- Erhalt habitatrelevanter Altbäume/Überhälter (Restvorräte) und Altholzinseln
Maßnahmen zum Artenschutz die in den Landeswäldern umgesetzt werden sollen:
- Entlassung von Habitatbäumen (5 Bäume/pro Hektar) aus forstlicher Nutzung (Ist natürlich schwierig so aufgelichtet wie die Bestände schon sind.)
- Holzeinschlag nur in mittelfristigen Intervallen zum Schutz der Populationen (Kann ich nicht bestätigen!)
- Holzeinschlag/-aufbereitung während der Brut- u. Aufzuchtszeit ist zu unterlassen (Gilt auch für Selbstwerber!)
- Horstschutzzonen von 100-300 m (z.B. Schwarzstorch, Adler) mit Verbot jeglicher forstlicher u. jagdlicher Störungen (März bis Juli/August)
- Ausweitung des vorgenannten Zeitraumes für andere Arten – z.B. Kolkrabe ab Januar u. für Habicht, Graureiher und Waldohreule ab Februar (Wer kennt die entsprechenden Horste und wo wurde das umgesetzt?)
Das Faltblatt ist sehr ansprechend aufbereitet und vom theoretischen Ansatz sehr lobenswert, doch nun gelte es aber die „Vorgabe“ auch flächendeckend umzusetzen.
Wenn in den mir im kleinen Rahmen bekannten Landesforsten eine Holznutzung, insbesondere durch Selbstwerber vorgenommen wird, werden diese Flächen (auch in NSG u. FFH-Gebieten) ausgeräumt. Alles verwertbare Holz wird aus dem Wald gebracht. Auch Höhlen- und Horstbäume werden nicht immer geschont bzw. so freigestellt, dass sie durch die vormaligen Bewohner nicht mehr angenommen werden. Seht Euch die Bilder ober- und unterhalb an und macht Euch selbst ein Bild!
Wenn Ihr mal reinschauen wollt, auf der Seite des Landesforstbetriebes sind neben dem
Nun aber zur Realität! Die Bilder lügen nicht und zeigen das, was man abseits der schicken Bilder und gehaltvollen Texte im „WWW“ draußen im Landes-, Privat- und Körperschaftswald sehen muss!
NSG und FFH-Gebiet Forst Bibra - Dezember 2016 (Landeswald)















FFH-Gebiet "Schloßberg und Burgholz bei Freyburg" - Mai 2016 (Kommunalwald - betreut)


Das nennt sich dann FFH-gerechte Bewirtschaftung.
FFH-Gebiet "Tote Täler südwestlich Freyburg" - Juni 2015 (Landeswald)

Naturschutz- und FFH-Gebiet "Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg" - 2016 (Landeswald)
Im NSG und ist der Holzeinschlag leider nicht eingeschränkt, doch der Horstschutz ist davon unabhängig einzuhalten. Unweit des abgelagerten Holzes (in ca. 50 m Entfernung) befindet sich ein kartierter Rotmilanhorst, welcher zur Kontrolle Ende Mai nicht bzw. nicht mehr besetzt war.






Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt" - 2015 (Privatwald)












Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 09/2013 (Privatwald)



Holzeinschlag im Borntal NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra - Herbst 2013 (Kommunalwald)


Der Eichenbestand im NSG- und FFH-Gebiet ist gerade mal 3 Hektar groß! Erstaunlich wie viel Holz man doch von so einer kleinen Fläche herunterholen kann! Da liegen die Kronen der gefällten Eichen aber noch im Wald! Aber seht weiter……




Eine Eichennaturverjüngung im zukünftig „versteppten Wald“ kann wohl nicht das Ziel sein – vielleicht späterer Kahlschlag und aufwendige Aufforstung? Wie steht es da mit den Erhaltungszielen im FFH-Gebiet?
Hier noch ein paar Bilder aus 2014 im gleichen Bestand:




.... und aus 2016



Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" im Mai 2013 (Privatwald)


Holzeinschlag im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" - 2012/2013 (Landeswald)





Holzeinschlag 2013/2014 im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" (Privatwald)


Aufhebung von Naturwaldzellen in Sachsen-Anhalt - Ende 2011!!!
Im Land Sachsen-Anhalt wurden, fast unbemerkt von der Öffentlichkeit, nach über 10 Jahren eine Reihe von Naturwaldzellen aufgehoben. Laut Artikel in der MZ vom 20.03.12 geschah die Aufhebung bereits Ende 2011.
Der NABU kann es nicht verstehen, doch das zuständige Ministerium hat interessante Erklärungen: „Ausweisung von Naturwaldzellen hat nichts mit Naturschutz zu tun“, „gedoppelte Waldtypen“ usw..
Unter anderen ist von der Aufhebung eine nun ehemalige Naturwaldzelle im Ziegelrodaer Forst „Der kahle Berg“, welche seit 2001 ausgewiesen war, betroffen.Dafür wurde aber im NSG „Steinklöbe“ eine neue Naturwaldzelle (Steckbrief der Naturwaldzelle Steinklöbe) mit einer Größe von 31,2 Hektar ausgewiesen.
Die Waldflächen dort sind jedoch, bis auf drei anteilig kleine Forstabteilungen (Nadelholz und ein Rotbuchenbestand mit Naturverjüngung), schon einige Jahre durch die NSG-Verordnung geschützt.

Man hat also Flächen im Bereich „Kahler Berg“ (51 Hektar), welche sich über 10 Jahre ohne Eingriffe entwickeln und erholen konnten, für eine typisch ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung „freigelenkt“ und eine bereits unantastbare Fläche im Naturschutzgebiet als Naturwaldzelle ausgewiesen. Warum hat man über zehn Jahre Entwicklungsvorsprung aufgegeben?
Holzeinschlag im NSG "Trockenrasenflächen bei Karsdorf" im Mai (betreuter Kommunal- und Privatwald)

Holzeinschlag im FFH-Gebiet "Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz (Privatwald)






Holzeinschlag im FFH-Gebiet Schafberg und Nüssenberg bei Zscheiplitz (betreuter Privatwald)
Ich habe selten etwas abartigeres wie diesen „forstlichen Eingriff“ in einen Wald in einem FFH-Gebiet erlebt! Die wenigen alten Eichen in diesem auf einem Extremstandort stockenden Eichen-Hainbuchenbestand, wurden wegen ihres ca. 6-Meter-Stammes entnommen. In den betroffenen Bereichen sind fast alle Eichen verschwunden und die Weißbuchen nun bestandsbildend. Hier werden nie wieder Eichen in dieser Ausprägung stehen! Wie zum Hohn hat der Waldbesitzer auch noch den Restbestand mit Douglasien unterpflanzt! Wie sollte es anders sein, alle Douglasien haben das nächste Jahr nicht erlebt! Wer hat den völlig unerfahrenen Waldbesitzer nur beraten?


Holzeinschlag im Mittelwald im FFH Gebiet "Dissaugraben bei Wetzendorf" - 2017 (Privatwald)



Holzeinschlag im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Forst Bibra" (betreuter Kommunalwald)


Ein Sinn für diesen völlig übertriebenen Holzeinschlag in diesem sehr kleinen Eschen-/Erlenwäldchen im Naturschutz- und FFH-Gebiet ist für mich nicht erahnbar. Der geringe Holzerlös kann es nicht gewesen sein. Dafür diesen vorher sehr höhlenreichen Lebensraum zu opfern grenzt für mich an forstfachlichen Blödsinn!
Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau - 2011/12 (Landeswald)


….. und das im Landeswald! Ich erinnere an die hohen Ansprüche die der Landesforstbetrieb an sich selbst stellt!
Ich denke was man auf einem Teil der vorangegangenen Bildern gesehen hat, beweist das man diesen Anspruch nicht im Ansatz erfüllt.
NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" - 2012 (Landeswald)


Naturschutz- und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 2012 (Landeswald)







Flächennaturdenkmal "Ennsberg" 2010 (betreuter Kommunalwald)

Forstwirtschaft in Wäldern außerhalb von Natura 2000- und Naturschutzgebieten
Waldbereich zwischen Laucha und Hirschroda Juni 2016 (betreuter Kommunalwald)





Inmitten der Brutzeit findet hier einer von vielen Kahlschlägen und Durchforstungen statt. Ob Kleinsäuger wie die Haselmaus, Mönchsgrasmücken, Tannenmeisen, Goldhähnchen, Rotkehlchen, Zaunkönige, Laubsänger und viele Arten mehr, werden ihrer Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten beraubt, die Eier und Jungvögel zerquetscht oder überfahren. Alles im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zum Wohle der Erlöse.
In diesem Mischbestand war die Entnahme der Kiefer (Nadelholz kann man aus forstlicher Sicht auch in der Vegetationszeit „ernten“.) das Ziel. Jedoch der gesamte Unterwuchs, bestehend aus Hasel und anderen Arten, wurde fast in seiner Gesamtheit vernichtet.
Hätte man die Arbeiten um 2-3 Monate verschoben, was zweifelsfrei möglich gewesen wäre, wäre diese Zerstörung/Tötung vermeidbar gewesen.
Nach wie vor sind Land- und Forstwirtschaft, also die hauptsächlich für den Artenschwund Verantwortlichen, weitgehend vom Natur- und Artenschutzregelungen ausgeklammert!




…. und nicht nur im Wald wird alles auf den Kopf gestellt, nein auch über 300 Meter entfernt wird alles platt gemacht. Büsche werden verbotenerweise auch außerhalb des Waldes im Verbotszeitraum beseitigt, Obstbäume ob jung oder alt verunstaltet und als Stützen für das geschnittene Holz missbraucht. Da hat der betreuende Förster wohl etwas verwechselt und seine Kompetenzen weit überschritten!

















Inmitten der Brutzeit findet hier einer von vielen Kahlschlägen und Durchforstungen statt. Ob Kleinsäuger wie die Haselmaus, Mönchsgrasmücken, Tannenmeisen, Goldhähnchen, Rotkehlchen, Zaunkönige, Laubsänger und viele Arten mehr, werden ihrer Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten beraubt, die Eier und Jungvögel zerquetscht oder überfahren. Alles im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zum Wohle der Erlöse.
In diesem Mischbestand war die Entnahme der Kiefer (Nadelholz kann man aus forstlicher Sicht auch in der Vegetationszeit „ernten“.) das Ziel. Jedoch der gesamte Unterwuchs, bestehend aus Hasel und anderen Arten, wurde fast in seiner Gesamtheit vernichtet.
Hätte man die Arbeiten um 2-3 Monate verschoben, was zweifelsfrei möglich gewesen wäre, wäre diese Zerstörung/Tötung vermeidbar gewesen.
Nach wie vor sind Land- und Forstwirtschaft, also die hauptsächlich für den Artenschwund Verantwortlichen, weitgehend vom Natur- und Artenschutz ausgeklammert!
Steingraben Saubach/Bucha (2015/2016) (Privatwald)



















Holzeinschlag bei Saubach nahe Überholbahnhof der ICE-Strecke - 2015/2016 (Privatwald)




Schnecktal - "Durchforstung" in 2014/2015 (Privatwald)

Deutlich ist der Unterschied zwischen dem noch dichten und dem ausgelichteten Bestand zu sehen! Auch dort fehlt dem Bestand, wie in weiteren Beständen innerhalb des Schnecktals, die Stabilität, so dass es zu nicht unerheblichem Windwurf gekommen ist und weiter kommen wird.


Wald am "Prömmer" bei Freyburg -2016 (Privatwald)




Holzeinschlag im Bereich einer Graureiherkolonie (2015) - unbetreut im Privatwald


Holzeinschlag im Schnecktal bei Wallroda - 2015/2016 (Privatwald)





Holzeinschlag im Schnecktal bei Wallroda -.... und es geht weiter! (2017)


Herbizideinsatz auf einen Waldweg im Bereich Bucha -2015 (Privatwald)


Holzeinschlag im Schnecktal bei Wallroda - 2014/2015 (Privatwald)


Was hat sich der Eigentümer dabei gedacht ? Über eine nicht oder kaum vorhandene Naturverjüngung kann man hier voraussichtlich keinen Rotbuchenbestand entwickeln! Wieder eine Chance vertan! Das kann mann wohl nicht als nachhaltige Forstwirtschaft bezeichnen, oder?

Holzeinschlag Alte Göhle bei Freyburg 2014/2015 (Privatwald)






Holzeinschlag bei Thalwinkel - 2014/2015 (Privatwald)

Nachdem nun der gesamte, nein der Baum mit dem freigestellten Horst steht noch (siehe unten), Eichen- und Rotbuchenstarkbaumbestand entnommen ist, können sich hier minderwertigere Laubhölzer wie Birke und Ahorn breit machen. Eine Buchennaturverjüngung wird es hier nicht geben. Das Geld, was ihm seine Vorfahren durch forstwirtschaftlichen Weitblick verschafft haben, wird der Eigentümer wohl für einen Unterbau nicht in die Hand nehmen. Das nenne ich „nachhaltig gewirtschaftet“!!!!!






Ein kleiner Fortschritt ist es ja, dass man den Baum als Horstbaum erkannt hat, auch wenn vom ehemaligen Bewohner nicht mehr angenommen wird. In anderen Bereichen fallen auch Horst- und Höhlenbäume!
Das im unteren Stammbereich gesprühte „H“ (für Horstbaum) hat den Baum vor der Säge bewahrt. Den Horst wird jedoch kein Greifvogel mehr annehmen! Wenn es sich zum Beispiel um einen Rotmilanhorst handelt, würde es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, da die Freistellung des Horstbaumes einen Verstoß gegen den im § 29 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankerten Horstschutz darstellen würde.
Holzeinschlag nahe Bucha (bis in den Laubaustrieb hinein) - 2014/2015 (betreuter Privatwald)















Holzeinschlag nahe Bad Bibra - 2012/2013 (betreuter Privatwald)

Auf diesem Horst brütete 2012 ein Rotmilan erfolgreich. Im Winter 2012/2013 wurde der vorher im dichten Bestand befindliche Horst freigestellt. Der Rotmilan hat den Horst 2013 nicht mehr angenommen!

….. so etwas dürfte auf Grund bestehender klarer Regelungen zum Horstschutz (siehe bei NATURSCHUTZRECHT) nicht passieren!
Holzeinschlag zwischen Memleben und Wangen im Mai/Juni 2014 (Privatwald)










Buchaer Wald 2013/2014 (Privatwald)


Holzeinschlag im Februar/März bis April 2013 im Saubachtal (Privatwald)


Ein Baum der sich z.B. für einen Horstbau eignen würde ist nicht übrig geblieben.
Holzeinschlag im Privatwald Anfang Mai 2013 bei Bucha



Was der „Fäller“ sich dabei gedacht hat bleibt sein Geheimnis. Ich denke jedoch „NICHTS“!
Holzeinschlag "Neue Göhle" bei Freyburg 2012/2013 -teilweise FFH-Gebiet (Landeswald)
Ich bekomme immer zu hören: „Es wächst ja viel mehr nach, als geerntet wird …!“ (Rein rechnerisch ist das wohl so!?) Leider verschwinden jedoch die höhlen- und nischenreichen Altbestände bzw. sind diese fast durchweg nur noch ein „Schatten ihrer selbst“! Ich glaube die folgenden Bilder aus der „Neuen Göhle“, einer unserer großen Landeswälder, braucht man dies bezüglich nicht weiter zu kommentieren ……..!






Aber es gibt auch kleine Lichtblicke – zwei Höhlenbäume sind durch ein „H“ wie Horst- oder Höhlenbaum gekennzeichnet und sollten so erhalten bleiben.
Gut gemeint! – Aber die Bestände sind meist so aufgelichtet, dass Greifvögel und Hohltaube kein Interesse mehr an der Weiternutzung der Horste und Höhlen haben! Unweit von den Bäumen (unten) wurde z.B. ein Habichtshorst nicht mehr angenommen.

"Totholztöter" - ich möchte es nicht Dummheit, sondern grenzenlose Unwissenheit nennen - Wennunger Holz - 2010 (Privatwald)



Waldweg nach Harvestereinsatz bei Steinburg (Privatwald)

Kurioser Fällschnitt - Wald bei Dietrichroda (Privatwald)




Waldwegebau im NSG und FFH-Gebiet "Forst Bibra" 2006 (Landeswald)






Waldwegebau im Steingraben bei Bucha - 2017 (betreuter Privatwald)


Heckenbeseitigung zwischen Laucha und Balgstädt - 2012 (betreuter Kommunalwald)



Wald bei Bucha - 2012/2013 (Privatwald)



Wald bei Schleberoda (2013)


Waldeigentümer auf dem „Holzweg“ (Noch ein Bild aus 2010, was ich Euch nicht vorenthalten möchte.)

Bevor man solchen blödsinnigen Unfug an eine gesunde Eiche nagelt, sollte man sich vielleicht über einschlägige Rechtsvorschriften informieren.
Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LWaldG
Vom 25. Februar 2016
§ 23 (Auszug)
Begehen (des Waldes)
(1) Das Recht auf Begehen der freien Landschaft schließt das Skifahren, Rodeln, Klettern, Spielen sowie ähnliche Betätigungen zu Fuß ein.
(2) Das Begehen der freien Landschaft außer zum Zwecke der Erholung sowie das Begehen von
- eingefriedeten Grundstücken,
- Forstkulturen,
- Äckern in der Zeit zwischen dem Beginn der Aussaat und dem Ende der Ernte,
- Wiesen während der Brut- und Setzzeit und Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit,
- land- und gartenbauwirtschaftlichen Dauerkulturen einschließlich Rebflächen und Baumschulen oder
- land-, fischerei-, forst-, jagd- oder gartenbauwirtschaftlichen Einrichtungen
ist nur mit vorheriger Zustimmung des Grundeigentümers oder des Nutzungsberechtigten zulässig.
Für die Betretung zum Zwecke der Erholung bedarf es also keiner Genehmigung des Eigentümers!!!
Eigentlich klar geregelt, oder ?
„Alles was gegen die Natur ist, hat auf Dauer keinen Bestand“
Charles Darwin